Welche schulischen Maßnahmen drohen bei Cannabis im Unterricht?
Welche Maßnahmen eine Schule bei Cannabis im Unterricht ergreifen darf, legen das Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes und die Schulordnung der Schule fest. Eine pauschale Liste gibt es deshalb nicht. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verbietet den Konsum in Schulen und in deren Sichtweite, enthält aber keine Anleitung für schulische Reaktionen. Der Konsum in Schulen und in deren Sichtweite ist nach dem Gesetz außerdem eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 KCanG). Dieser Artikel erklärt, wer die Maßnahmen bestimmt, welche Stellen beteiligt sind und wie Schule, Eltern und Beratung zusammenarbeiten können.
Wer legt die Maßnahmen fest?
Das Schulrecht ist Ländersache. In den Schulgesetzen und in Verordnungen der Länder steht, welche Mittel die Schule hat. Hinzu kommt die Schulordnung, die jede Schule für ihren Alltag erlässt. Die Schulleitung trägt die Verantwortung für die Umsetzung und entscheidet über das konkrete Vorgehen im Einzelfall.
Für dich als Schülerin oder Schüler heißt das: Die entscheidende Quelle ist die Schulordnung deiner Schule und die Auskunft der Schulleitung. Fragen zu Maßnahmen sind dort gut aufgehoben.
Das Verbot im Unterricht und auf dem Gelände
Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 KCanG ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Schulen und in deren Sichtweite verboten. Die Sichtweite endet bei mehr als 100 Metern Abstand vom Eingangsbereich (§ 5 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Diese Vorschrift betrifft das Gelände, nicht allein den Unterricht. Wer Cannabis im Unterricht konsumiert, verstößt damit gegen das Konsumverbot und gegen die Schulordnung.
Ob daraus Folgen entstehen, hängt vom Einzelfall ab. Schulen haben eigene Abläufe, und sie entscheiden, welche Stelle einbezogen wird. Die Polizei kann je nach Situation ebenfalls tätig werden.
Typische Schritte im Schulalltag
Wenn ein Vorfall bekannt wird, folgt in den meisten Schulen ein geordnetes Vorgehen. Es beginnt mit der Klärung des Sachverhalts, geht über das Gespräch mit den Beteiligten und führt zur Information der Schulleitung. Wie weitere Stellen eingebunden werden, hängt von der Schulordnung und vom Landesrecht ab.
- Den Sachverhalt sachlich aufnehmen, ohne zu bewerten.
- Die Schulleitung informieren und den weiteren Ablauf abstimmen.
- Eine Beratungslehrkraft oder Schulsozialarbeit einbeziehen, wenn Unterstützung sinnvoll ist.
- Eltern informieren, soweit das Schulrecht oder die Schulordnung es vorsieht.
Die Rolle der Eltern
Bei Minderjährigen sind Eltern Ansprechpersonen der Schule. Wie sie einbezogen werden, regelt die Schule nach den landesrechtlichen Vorgaben. Eltern können bei Fragen zur Schulordnung ein Gespräch mit der Schulleitung vereinbaren.
Beratungsstellen können bei Gesprächen zwischen Familie und Schule vermitteln.
Beratung und Prävention gehören dazu
Maßnahmen sollten nicht nur Sanktionen sein. Beratung und Prävention sind Teil eines guten Umgangs mit einem Vorfall. Nach cannabispraevention.de sind die Risiken von Cannabis für Jugendliche besonders hoch. Häufiges Kiffen kann die Konzentration stören, was auch zu Problemen in Schule und Ausbildung führen kann.
Schulen können Beratungsstellen wie die Suchtberatung in ihre Arbeit einbinden. Auch Informationen von cannabispraevention.de und drugcom.de können Grundlage für Gespräche sein.
Begriffe: Schulordnung und Schulrecht
Die Schulordnung ist die interne Regelung einer Schule. Das Schulrecht ist Sache der Länder und regelt Schulpflicht, Ordnungsmaßnahmen und Aufsicht. Eine Maßnahme ist deshalb selten nur eine Frage der Schulordnung. Die Schulleitung entscheidet im Rahmen des Landesrechts.
Gespräch vor Sanktion
Ob und wie die Schule ein Gespräch führt, regeln das Landesrecht und die Schulordnung. Ein Gespräch kann klären, ob Unterstützung nötig ist. Die Schule kann dabei auch klarstellen, welche Regeln gelten und welche Folgen bei Wiederholung möglich sind.
Typische Fehler auf beiden Seiten
Maßnahmen ohne nachvollziehbare Begründung verunsichern Eltern und Schüler. Umgekehrt verzögert Schweigen in der Familie die Hilfe. Ein offenes Gespräch mit der Schule ist in der Regel der bessere Weg. Eine Vertrauensperson in der Schule, etwa die Beratungslehrkraft, kann dabei unterstützen.
Wann Schule und Eltern gemeinsam handeln sollten
Bei einem Vorfall ist eine Abstimmung zwischen Schule und Familie sinnvoll. Ein gemeinsames Gespräch klärt, was passiert ist und welche Unterstützung nötig ist. Die Schule nennt dabei den Rahmen, den das Schulrecht setzt.
Was du tun kannst
- Lies die Schulordnung und frag bei der Schulleitung nach den konkreten Regeln.
- Wenn du betroffen bist, sprich mit einer Vertrauensperson wie der Beratungslehrkraft.
- Bei Fragen zu Folgen außerhalb der Schule eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt fragen.
- Für einen Einstieg in das Thema eignet sich drugcom.de, das sachlich über Wirkung und Risiken informiert.
Wie Schulen Prävention organisieren, zeigt der Artikel zur schulischen Prävention. Was nach einem Vorfall geschieht, erklärt der Artikel zu den Schritten nach einem Vorfall. Die Pflichten der Lehrkräfte beschreibt der Artikel zur Meldepflicht von Lehrkräften.
Häufige Fragen
Welche Maßnahmen darf die Schule bei Cannabis verhängen?
Das richtet sich nach dem Schulrecht des Bundeslandes und nach der Schulordnung deiner Schule. Eine bundesweit einheitliche Liste gibt es nicht. Die Schulleitung nennt dir die Maßnahmen auf Nachfrage und erklärt den Ablauf im Einzelfall.
Werden die Eltern informiert, wenn mein Kind im Unterricht kifft?
Wie die Eltern eingebunden werden, regelt die Schule nach den landesrechtlichen Vorgaben. Eltern können ein Gespräch mit der Schulleitung vereinbaren, um den Ablauf zu klären. Bei Minderjährigen sind Eltern wichtige Ansprechpersonen.
Wer hilft bei einem Cannabisvorfall an der Schule?
Zuerst die Schulleitung und die Beratungslehrkraft. Schulsozialarbeit und Suchtberatungsstellen unterstützen bei Prävention und bei der Begleitung betroffener Schülerinnen und Schüler. Bei rechtlichen Fragen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.