Wie läuft Cannabisprävention an Schulen ab?
Cannabisprävention an Schulen läuft in der Regel in mehreren Schritten ab: Zuerst wird der Bedarf geklärt, dann entsteht ein Konzept, das im Unterricht, in der Beratung und im Schulalltag umgesetzt wird. Wer zuständig ist, hängt vom Bundesland und von der Schule ab. Die Grundstruktur ist in vielen Fällen ähnlich.
Schritt 1: Bedarf an der Schule klären
Am Anfang steht eine ehrliche Bestandsaufnahme. Welche Fragen haben Schülerinnen und Schüler? Gibt es Vorfälle, auf die reagiert werden muss? Wie gut kennen sich Lehrkräfte mit dem Thema aus? Diese Fragen lassen sich über Gespräche, Befragungen oder die Auswertung bestehender Erfahrungen beantworten.
Wichtig ist, dass der Bedarf nicht nur aus Gerüchten abgeleitet wird. Ein sachlicher Blick verhindert, dass Maßnahmen an der Lebenswirklichkeit der Klasse vorbeigehen.
Schritt 2: Ein Präventionskonzept entwickeln
Ein Konzept beschreibt, welche Ziele die Schule verfolgt, wer beteiligt ist und welche Angebote genutzt werden. Es sollte festlegen, wer Ansprechpersonen sind und wie mit Vorfällen umgegangen wird. Ohne diese Klärung entstehen im Ernstfall Unsicherheit und widersprüchliche Reaktionen.
- Ziele und Zielgruppen klar benennen.
- Zuständigkeiten für Unterricht, Beratung und Krisenfälle festlegen.
- Angebote auswählen, die zum Alter und zum Bedarf passen.
- Regeln für den Umgang mit Vorfällen abstimmen.
Schritt 3: Unterricht und Angebote umsetzen
Im Unterricht geht es um Information, aber auch um Stärkung. Schülerinnen und Schüler sollen lernen, Entscheidungen zu treffen, Druck aus der Gruppe zu erkennen und Hilfe zu finden. Dafür gibt es Programme und Materialien, die Schulen nutzen können. Auf der Seite des BIÖG findest du Programme für Lehrkräfte, etwa „Cannabis Kompakt“ (drei 90-minütige Einheiten), „Escape Cannabis“ (digitales Escape Game) und „Rebound 2.0“ (16-teiliger Kurs mit Kurzfilmen). Laut BIÖG sind die geförderten Programme qualitätsgeprüft, evaluiert und in der Regel kostenfrei.
Die BIÖG-Programme sind teils als mehrteilige, aufeinander aufbauende Einheiten angelegt. Eine Wirksamkeitsaussage zu einzelnen Programmen trifft dieser Artikel nicht.
Schritt 4: Beratung und Hilfen vernetzen
Schulen arbeiten bei Cannabisfragen mit Schulsozialarbeit, Beratungslehrkräften und Suchtberatungsstellen zusammen. Eine feste Ansprechperson macht es möglich, Hilfe anzunehmen, ohne vor der Klasse bloßgestellt zu werden. Die Vernetzung sollte vorab geklärt sein, damit im Ernstfall schnell gehandelt werden kann.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen berichtet auf seiner Seite von einem Treffen zur Sucht- und Cannabisprävention in Schulen.
Schritt 5: Eltern einbinden
Eltern sind wichtige Partnerinnen und Partner der Prävention. Elternabende, Informationsbriefe und Gesprächsangebote erreichen sie am besten, wenn sie konkret sind. Das BIÖG empfiehlt seine (digitalen) Cannabis-Elternabende für die Klassenstufen 8 bis 10.
Schritt 6: Wirkung überprüfen
Prävention braucht eine Rückmeldung. Frag nach, was Schülerinnen und Schüler mitgenommen haben, und nutze die Erfahrungen für das nächste Schuljahr. Eine einfache Auswertung nach jedem Angebot genügt oft, um Anpassungen zu erkennen.
Was du als Fachkraft im Blick behalten solltest
- Prävention beginnt vor dem ersten Vorfall, nicht erst danach.
- Vorfälle brauchen einen klaren Ablauf, damit niemand allein entscheidet.
- Einzelne Schülerinnen und Schüler sollten nicht bloßgestellt werden.
- Gesundheitliche Fakten sollten korrekt und nachvollziehbar sein.
Prävention: Früh anfangen und dranbleiben
Das BIÖG beschreibt Jugendliche als durch Cannabis viel gefährdeter als Erwachsene, weil sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Im schlimmsten Fall ist der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis viel schlechter funktioniert. Drugcom nennt überzeugende Belege dafür, dass ein früher Einstieg die kognitive Leistungsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigt. Der Beitrag Wie wirkt Cannabis auf Gedächtnis und Schulabschluss? bietet dafür eine Grundlage.
Rollen klären: Wer macht was
Präventionsarbeit funktioniert nur, wenn klar ist, wer welche Aufgabe hat. Die Schulleitung entscheidet über den Rahmen, Lehrkräfte setzen Unterricht um, Beratungslehrkräfte oder Schulsozialarbeit sind Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler. Externe Fachkräfte bringen Expertise ein. Diese Aufteilung sollte schriftlich festgehalten sein, damit sich niemand überfordert fühlt.
Eine klare Liste entlastet alle Beteiligten.
Krisenfälle richtig einordnen und weitergeben
Nicht jeder Vorfall ist ein Notfall, manche verlangen aber sofortiges Handeln. Bei akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit ist der Notruf der erste Schritt. In weniger dringenden Fällen hilft der Austausch mit der Schulleitung und der Beratung. Wichtig ist, dass Lehrkräfte nicht allein entscheiden und Informationen nur an die vorgesehenen Stellen weitergeben.
Wann Eltern informiert werden, regeln das Schulrecht des Landes und die Schulleitung. Das BIÖG erläutert auf seiner Lehrkräfte-Seite, in welchen Situationen der Elternkontakt unerlässlich ist.
Altersgerechte Angebote für verschiedene Schulstufen
Was Jugendliche in der Oberstufe beschäftigt, passt nicht automatisch zu Schülerinnen und Schülern der Grundschule. Die BIÖG-Programme unterscheiden sich nach Klassenstufe: Das Lebenskompetenzprogramm „IPSY 8 CAN“ richtet sich an die Klassen 5 bis 8, die übrigen genannten Programme an Jugendliche ab Klasse 8 beziehungsweise Klasse 9.
Frag bei Angeboten nach der Altersgruppe, für die sie gedacht sind, und wähle Module, die aufeinander aufbauen.
Nächste Schritte
- Kläre den Bedarf an deiner Schule mit einer kurzen Befragung.
- Lege Zuständigkeiten für Unterricht, Beratung und Krisenfälle fest.
- Suche Angebote, die zu Alter und Bedarf passen, und prüfe sie vorab.
Passende Fortbildungen beschreibt Gibt es Fortbildungen für Lehrkräfte zu Cannabis?. Zum Umgang mit Vorfällen im Unterricht liest du Wie geht eine Schule nach einem Vorfall vor?.
Häufige Fragen
Wie läuft Cannabisprävention an Schulen ab?
In der Regel beginnt sie mit einer Bedarfsklärung. Danach folgen ein Präventionskonzept mit klaren Zuständigkeiten, Unterricht und Angebote, die Vernetzung mit Beratungsstellen sowie die Einbindung der Eltern. Am Ende steht eine Auswertung. Die genauen Zuständigkeiten richten sich nach dem Bundesland und der Schule.
Wer ist für Cannabisprävention an Schulen zuständig?
Zuständig sind meist die Schule selbst, Beratungslehrkräfte und Schulsozialarbeit, unterstützt von Landesstellen und Suchtberatungsstellen. Die Details regeln die Länder. Frag bei der Landesstelle oder der Schulaufsicht nach den geltenden Vorgaben, bevor du ein Konzept festlegst.