Prävention und Jugendschutz · Jugendschutz und Gesetzeslage

Wann wird das Jugendamt informiert?

Häufige Fragen

Muss ich das Jugendamt informieren, wenn mein Kind kifft?

Die Vorschriften zum Kinderschutz (§ 8a SGB VIII, § 4 KKG) richten sich an das Jugendamt und an Fachkräfte, nicht an Eltern. Bei Sorgen um dein Kind kannst du dich bei einer Beratungsstelle oder beim Jugendamt selbst beraten lassen.

Erfährt das Jugendamt von einer Polizeikontrolle?

Nach Angaben des BIÖG informieren die Behörden die Erziehungsberechtigten, wenn Jugendliche beim Konsum erwischt werden. Unter Umständen wird auch die örtliche Jugendhilfe hinzugezogen. Feste Abläufe nennt die Quelle nicht, sie hängen vom Einzelfall ab.

Hat eine Information ans Jugendamt Folgen für das Kind?

Das Jugendamt schätzt zuerst das Gefährdungsrisiko ein. Hält es Hilfen für geeignet und notwendig, bietet es sie den Erziehungsberechtigten an (§ 8a Abs. 1 SGB VIII). Nur wenn es das Familiengericht für erforderlich hält, ruft es dieses an (§ 8a Abs. 2 SGB VIII).

Quellen

  1. SGB VIII, § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (gesetze-im-internet.de)
  2. KKG, § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen (gesetze-im-internet.de)
  3. SGB VIII, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (gesetze-im-internet.de)
  4. SGB VIII, § 52 Mitwirkung in Verfahren nach dem JGG (gesetze-im-internet.de)
  5. BIÖG cannabispraevention.de: Gesetzeslage für Jugendliche

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