Prävention und Jugendschutz · Fachkräfte und Schulen

Cannabis an Schulen in NRW: Was gilt?

Häufige Fragen

Wo finde ich den Wortlaut des NRW-Erlasses zu Cannabis?

Den Wortlaut findest du auf den Seiten des Schulministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen. Erlasse werden überarbeitet, deshalb solltest du immer die aktuelle Fassung lesen, bevor du eine Regel übernimmst. Bei Fragen zur Umsetzung an deiner Schule hilft die Schulleitung weiter.

Gilt der Erlass auch für Eltern?

Ein Schulerlass richtet sich vor allem an Schulen. Das Konsumcannabisgesetz gilt dagegen für alle, auch für Eltern. Die Regeln für Konsum in Gegenwart von Minderjährigen stehen in § 5 Abs. 1 KCanG.

Was kann eine Schule tun, wenn ein Vorfall passiert?

Sie dokumentiert konkrete Beobachtungen, informiert die Schulleitung und folgt dem Ablauf aus ihrem Konzept. Je nach Lage kommen Beratungsstellen, Schulsozialarbeit, Eltern oder in Ausnahmefällen die Polizei hinzu. Die genauen Schritte legen Schulgesetz und Schulordnung des Landes fest.

Quellen

  1. KCanG § 5 Konsumverbote
  2. KCanG § 34 Strafvorschriften
  3. BIÖG: Cannabisprävention für Lehrkräfte
  4. cannabispraevention.de: Regeln an der Schule

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