Was tun Ausbildungsbetriebe bei Cannabiskonsum?
Ausbildungsbetriebe stehen bei Cannabiskonsum vor einer doppelten Aufgabe. Sie müssen Azubis fair begleiten und zugleich auf Gesundheit und Sicherheit achten. Der erste Schritt ist ein sachliches Gespräch mit dem Azubi. Wer Auffälligkeiten früh anspricht, hat mehr Spielraum, den jungen Menschen zu unterstützen. Dafür braucht es Wissen über die Altersgrenzen, die Gesundheitsfolgen und die Stellen, die Hilfe anbieten.
Was die Altersgrenzen bedeuten
Der Besitz von Cannabis ist nach § 3 Abs. 1 KCanG erst für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und dann bis zu 25 Gramm. Ein Azubi unter 18 Jahren fällt deshalb nicht unter diese Erlaubnis. Für Heranwachsende, also Personen von 18 bis unter 21 Jahren, gelten in Anbauvereinigungen eigene, engere Regeln für die Weitergabe. Der Artikel Gelten für junge Mitglieder zwischen 18 und 21 andere Mengen? erklärt die Unterschiede. Wer Cannabis an Minderjährige abgibt oder weitergibt, macht sich nach § 34 KCanG strafbar. Diese Regel gehört zu den wichtigsten Punkten, die ein Betrieb kennen sollte.
Gesundheit und Leistung im Blick behalten
Häufiges Kiffen stört die Konzentration, was Probleme in Schule und Ausbildung nach sich ziehen kann, so cannabispraevention.de. Im schlimmsten Fall sei der Schul- oder Berufsabschluss gefährdet, weil das Gedächtnis viel schlechter funktioniere, schreibt die Seite weiter. Im Arbeitsalltag können sich Veränderungen als Fehlzeiten, Fehler oder nachlassende Sorgfalt zeigen. Sie haben aber viele mögliche Ursachen. Eine Beobachtung ist kein Beweis für Konsum, aber ein guter Anlass für das Gespräch. Wie sich Konsum auf Leistung auswirkt, erklärt der Artikel Sinkt die Leistung im Job oder Studium durch Cannabis?.
Das Gespräch mit dem Azubi
Ein gutes Gespräch beginnt mit Beobachtungen, nicht mit Unterstellungen. Nenne konkrete Vorfälle mit Datum und Ort. Frage offen, wie es dem Azubi geht und ob etwas die Ausbildung belastet. Vermeide Drohungen und pauschale Urteile über Cannabis. Wer dem Azubi zeigt, dass er Hilfe bekommt, erreicht mehr als mit einer Predigt. Am Ende hilft eine Vereinbarung über die nächsten Schritte, zum Beispiel ein zweites Gespräch nach einigen Wochen.
Hilfreich ist es, vor dem Gespräch die eigenen Erwartungen zu klären. Wer selbst unsicher ist, holt sich vorab Rat bei einer Suchtberatungsstelle. Zum Abschluss gehört die Frage, was der Azubi braucht, um die Ausbildung gut zu schaffen. Die Antwort zeigt oft, ob der Konsum im Hintergrund eine Rolle spielt.
Mischkonsum und Arbeit
Cannabis und Alkohol zusammen belasten den Kreislauf stark und führen oft zu Übelkeit und Erbrechen, so cannabispraevention.de. Nach feel-ok.ch führt Alkohol außerdem dazu, dass man sich selbst überschätzt, und beide Substanzen wirken sich negativ auf Konzentrations- und Reaktionsvermögen aus. Gerade bei Maschinen, Fahrzeugen oder gefährlichen Arbeiten ist das ein wichtiger Punkt.
Im Straßenverkehr gelten nach § 24a StVG ein Grenzwert von 0,5 Promille Alkohol im Blut und ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Bei einer Geldbuße nach § 24a StVG ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG). Wer mit dem Azubi unterwegs ist, sollte das im Blick haben, etwa bei Fahrten zu Baustellen oder Kunden.
Hilfe vermitteln, ohne zu verurteilen
Der Betrieb kann den Azubi an eine Suchtberatung verweisen. Die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031 kann eine erste Anlaufstelle sein, und auf drugcom.de finden junge Menschen Informationen und Selbsttests. Eine Diagnose stellt der Betrieb nicht. Seine Aufgabe ist, Hinweise zu geben und den Weg zur Hilfe zu öffnen. Wer merkt, dass sich die Lage verschärft, sollte früh Unterstützung holen und nicht bis zum nächsten Vorfall warten.
Arbeitsrechtliche Fragen klären
Welche arbeitsrechtlichen Folgen ein Konsum hat, hängt vom Einzelfall ab. Dafür sind die Personalabteilung, der Betriebsrat oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Arbeitsrecht die richtigen Ansprechpersonen. Auch die zuständige Kammer kann bei Fragen zur Ausbildung weiterhelfen. Bevor Konsequenzen festgelegt werden, lohnt sich ein Gespräch mit diesen Stellen.
Prävention im Ausbildungsalltag
Prävention wirkt am besten, bevor es Probleme gibt. Der Betrieb kann Informationen zu Gesundheitsrisiken auslegen und offen über Grenzen sprechen. Laut cannabispraevention.de sind die Risiken für Jugendliche besonders hoch. Bei Heranwachsenden und jungen Erwachsenen ist deshalb ein offener Umgang mit dem Thema sinnvoll.
Häufige Fragen
Darf ein Azubi unter 18 Jahren Cannabis besitzen?
Nach § 3 Abs. 1 KCanG ist der Besitz von Cannabis erst für Personen erlaubt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, und dann bis zu 25 Gramm. Ein Azubi unter 18 Jahren fällt deshalb nicht unter diese Erlaubnis. Wer Cannabis an Minderjährige weitergibt, macht sich nach § 34 KCanG strafbar.
Wo bekommt ein Betrieb Unterstützung, wenn er unsicher ist?
Eine erste Anlaufstelle ist die Suchtberatung vor Ort. Die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031 kann ebenfalls weiterhelfen, und auf drugcom.de gibt es sachliche Informationen. Für arbeitsrechtliche Fragen sind die Personalabteilung, der Betriebsrat oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt zuständig.