Prävention und Jugendschutz · Informationen für Eltern

Wie unterstützt die Schule Eltern bei Cannabisfällen?

Häufige Fragen

Werden Eltern informiert, wenn die Schule einen Cannabisfall meldet?

Das hängt vom Anlass ab. Bei Konsum auf Klassenfahrt oder Ferienfreizeit und bei der Abgabe von Drogen gegen Entgelt sollen Lehrkräfte die Eltern nach der BIÖG umgehend informieren. Bei Verstößen Minderjähriger gegen das Besitz-, Erwerbs- oder Anbauverbot informiert die Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten (§ 7 KCanG). Du kannst bei der Schule nachfragen, welche Schritte geplant sind und wer dich dabei begleitet.

Kann eine Schule ein Cannabisverbot in die Hausordnung aufnehmen?

Die Hausordnung kann um ein Cannabisverbot ergänzt werden, ähnlich wie bereits bestehende Alkoholverbote. Eltern können nachfragen, ob und wie die Schule das Thema regelt. Die Konsumverbote des Gesetzes gelten unabhängig von der Hausordnung, etwa in Schulen und in deren Sichtweite.

Quellen

  1. BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage für Lehrkräfte
  2. BIÖG Cannabisprävention: Umgang mit dem Thema Cannabis
  3. BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage für Eltern
  4. Konsumcannabisgesetz: § 5 Konsumverbote
  5. Suchthilfeverzeichnis der DHS
  6. Sucht & Drogen Hotline
  7. Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
  8. KCanG § 7 Prävention
  9. BIÖG Cannabisprävention: Mit Sorgeberechtigten über Cannabis reden
  10. BIÖG Cannabisprävention: Anlaufstellen und Beratungsangebote

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.