Wie unterstützt die Schule Eltern bei Cannabisfällen?
Wenn an einer Schule Cannabis auffällt, wollen Eltern meist als Erste wissen, was jetzt passiert. Die BIÖG beschreibt für Lehrkräfte ein Vorgehen: In bestimmten Situationen werden die Eltern umgehend informiert, danach folgt ein Elterngespräch, das Lösungen finden soll. Unabhängig von der Schule gilt nach § 7 KCanG: Wird eine minderjährige Person bei einem Verstoß gegen die Besitz-, Erwerbs- oder Anbauverbote festgestellt, informiert die zuständige Polizei- und Ordnungsbehörde unverzüglich die Personensorgeberechtigten. Eltern können sich außerdem an die örtliche Jugendhilfe und an Beratungsstellen wenden, und sie können selbst nachfragen, welche Schritte geplant sind.
Was das Gesetz für Jugendliche und Eltern regelt
Für Minderjährige sind Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis weiterhin verboten. Mit dem Konsumcannabisgesetz fällt der Strafverfolgungszwang für Jugendliche weg. Es besteht aber eine Informationspflicht. Die Prävention für Fachkräfte beschreibt sie so: Werden Jugendliche unter 18 Jahren beim Cannabiskonsum erwischt, werden die Sorgeberechtigten immer benachrichtigt. Unter Umständen kann auch die zuständige örtliche Jugendhilfe hinzugezogen werden. Im Gesetz steht die Informationspflicht in § 7 KCanG: Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung des Kindeswohls informiert die Behörde zusätzlich das Jugendamt.
Für dich als Mutter oder Vater heißt das: Du musst damit rechnen, dass dich Behörden oder die Schule informieren. Die Information ist der Anfang einer Klärung, in der du gefragt bist.
Wie die Schule Eltern einbindet
Die Prävention für Lehrkräfte nennt zwei eindeutige Situationen: Wird in der Ferienfreizeit oder auf Klassenfahrt gekifft, sind die Eltern umgehend zu informieren. Dasselbe gilt für die Abgabe von Drogen gegen Entgelt oder eine Dienstleistung. Im Elterngespräch soll der Konsum angesprochen werden, und Ziel ist es, gemeinsam Lösungen und klare Verhaltensziele zu finden. Lehrkräfte können eine unterstützende Person hinzuziehen, etwa vom Schulpsychologischen Dienst oder vom Jugendamt. Bitte um einen festen Termin für das Gespräch.
Sinnvolle Inhalte eines solchen Gesprächs sind:
- eine sachliche Schilderung des Vorfalls, ohne Vorverurteilung
- der Hinweis auf die Hausordnung und die geltenden Regeln
- eine Absprache, wer welche nächsten Schritte übernimmt
- konkrete Hinweise auf Beratungsstellen in der Nähe
- ein Termin für ein Folgegespräch
Wenn die Schule dir diese Punkte nicht erklärt, frag gezielt danach: Was ist passiert, wer ist zuständig, wie geht es weiter?
Welche Rolle die Hausordnung spielt
Die Prävention für Lehrkräfte weist darauf hin, dass Schulen ihre Hausordnung gegebenenfalls ändern müssen. Ein Cannabisverbot kann dort ergänzt werden, ähnlich wie es bei Alkohol bereits üblich ist. Eltern können nachfragen, ob und wie die Hausordnung das Thema regelt und welche Konsequenzen sie vorsieht.
Unabhängig davon gelten die Konsumregeln des Gesetzes. Öffentlicher Konsum ist in Schulen und in deren Sichtweite verboten. Eine Sichtweite ist nach dem Gesetz bei einem Abstand von mehr als 100 Metern vom Eingangsbereich nicht mehr gegeben. Die Regel reicht also über das Schulgelände hinaus, und sie betrifft Erwachsene genauso. Wer Schülerinnen und Schüler im Umfeld der Schule begleitet, sollte das im Blick haben.
Welche Hilfe die Schule vermitteln kann
Schulen müssen nicht allein helfen. Die Prävention für Lehrkräfte empfiehlt, gezielt nach Beratungsstellen zu suchen. Die Suche lässt sich nach Bundesland, Postleitzahl oder Ort und Umkreis eingrenzen. Eltern können das genauso tun: Das Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) listet Beratungsstellen vor Ort.
Wenn ein Gespräch am Telefon hilft, bietet die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 eine erste Anlaufstelle. Für Eltern gibt es außerdem das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter 0800 111 0 550. Das Elterntelefon beantwortet auch einzelne Fragen und ist anonym und kostenlos.
Was du als Mutter oder Vater tun kannst
- Frag nach dem Ablauf, den Zuständigen und den nächsten Terminen.
- Bitte um ein Gespräch, wenn du Informationen nur auf Nachfrage bekommst.
- Notiere Datum, Gesprächspartner und Absprachen.
- Sprich vorher mit deinem Kind, ruhig und ohne Verurteilung.
- Hol dir unabhängige Beratung, wenn die Reaktion dir nur formal vorkommt.
Schule und Familie brauchen einander. Die Schule braucht Informationen aus dem Zuhause, du brauchst Informationen über den Vorfall und die Schritte danach. Wer das offen anspricht, schafft die Grundlage für eine gemeinsame Lösung. Wie eine Schule ihre Regeln festlegt, zeigt der Ratgeber unter Wie entwickelt eine Schule eine einheitliche Regel?. Was das Gesetz für Eltern bedeutet, erklärt Was tun, wenn man Cannabis beim Kind findet?.
Der Umgang mit der Jugendhilfe ist ein eigener Punkt. Was Jugendliche rechtlich erwartet, steht bei Welche Folgen hat ein Verstoß für Jugendliche?. Weitere Anlaufstellen für Eltern findest du bei Welche Anlaufstellen gibt es für Eltern in der Jugendhilfe?. Allgemeine Informationen zum Jugendschutz bietet der Jugendschutz-Bereich dieser Website.
Häufige Fragen
Werden Eltern informiert, wenn die Schule einen Cannabisfall meldet?
Das hängt vom Anlass ab. Bei Konsum auf Klassenfahrt oder Ferienfreizeit und bei der Abgabe von Drogen gegen Entgelt sollen Lehrkräfte die Eltern nach der BIÖG umgehend informieren. Bei Verstößen Minderjähriger gegen das Besitz-, Erwerbs- oder Anbauverbot informiert die Polizei- und Ordnungsbehörde die Personensorgeberechtigten (§ 7 KCanG). Du kannst bei der Schule nachfragen, welche Schritte geplant sind und wer dich dabei begleitet.
Kann eine Schule ein Cannabisverbot in die Hausordnung aufnehmen?
Die Hausordnung kann um ein Cannabisverbot ergänzt werden, ähnlich wie bereits bestehende Alkoholverbote. Eltern können nachfragen, ob und wie die Schule das Thema regelt. Die Konsumverbote des Gesetzes gelten unabhängig von der Hausordnung, etwa in Schulen und in deren Sichtweite.
Quellen
- BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage für Lehrkräfte
- BIÖG Cannabisprävention: Umgang mit dem Thema Cannabis
- BIÖG Cannabisprävention: Gesetzeslage für Eltern
- Konsumcannabisgesetz: § 5 Konsumverbote
- Suchthilfeverzeichnis der DHS
- Sucht & Drogen Hotline
- Nummer gegen Kummer: Elterntelefon
- KCanG § 7 Prävention
- BIÖG Cannabisprävention: Mit Sorgeberechtigten über Cannabis reden
- BIÖG Cannabisprävention: Anlaufstellen und Beratungsangebote