Welches Präventionskonzept passt zu einer Schule?
Ein passendes Präventionskonzept für eine Schule beginnt mit der Frage, welche Ziele die Schule erreichen will und wer dafür verantwortlich ist. Es gibt kein Konzept, das für jede Schule gleich gut passt. Entscheidend sind Schulform, Alter der Lernenden, vorhandene Ansprechpersonen und die Erfahrungen mit Vorfällen in der Vergangenheit. Ein gutes Konzept beschreibt diese Punkte schriftlich, damit alle Beteiligten wissen, woran sie sich halten sollen.
Was ein Konzept leisten soll
Ein Konzept soll drei Dinge klären: Was ist an der Schule erlaubt, wie informiert die Schule über Cannabis und was geschieht, wenn etwas passiert. Diese Klärung schützt Schülerinnen und Schüler, weil sie nachvollziehen können, welche Regeln gelten. Sie schützt auch das Kollegium, das im Ernstfall nicht improvisieren muss.
Rechtlich gilt: Nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 KCanG ist der öffentliche Konsum von Cannabis in Schulen und in deren Sichtweite verboten. Nach § 5 Abs. 1 KCanG gilt außerdem ein Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren. Das BIÖG weist Schulen darauf hin, dass gegebenenfalls die Hausordnung um ein Cannabiskonsumverbot ergänzt werden muss. Was das für den Unterricht bedeutet, erklärt der Beitrag Was regelt das KCanG zum Jugendschutz?.
Die wichtigsten Bausteine
Ein Konzept besteht aus mehreren Bausteinen. Die folgende Tabelle zeigt, welche Frage jeder Baustein beantwortet und wer im Idealfall dafür zuständig ist.
| Baustein | Leitfrage | Typische Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Regeln | Was ist an der Schule erlaubt, was nicht? | Schulleitung mit Kollegium |
| Information | Welche Inhalte erreichen Lernende altersgerecht? | Fachkräfte und Beratungslehrkräfte |
| Eltern | Wie werden Eltern eingebunden? | Schulleitung und Elternvertretung |
| Vorfälle | Welche Schritte folgen auf einen Fund? | Schulleitung und Schulsozialarbeit |
| Fortbildung | Wer kennt sich mit dem Thema aus? | Kollegium mit externer Unterstützung |
Diese Bausteine greifen ineinander. Eine Regel ohne Information bleibt unerklärt, und eine Information ohne klare Regel lässt offen, was gilt. Wer ein Konzept entwirft, sollte deshalb alle Bausteine gemeinsam betrachten.
Einzelaktionen und Gesamtkonzept
Viele Schulen führen einzelne Aktionen durch, etwa einen Vortrag oder einen Projekttag. Solche Angebote können Anstöße geben. Ein Konzept verlangt aber mehr: Die Aktion muss an bestehende Regeln anschließen, und die Lehrkräfte müssen wissen, wie sie auf Fragen reagieren. Ohne diese Einbettung stehen Lehrkräfte bei Rückfragen allein da.
Ein Gesamtkonzept lässt sich in Etappen aufbauen. Zuerst werden die Regeln geklärt, dann folgen Informationen und Fortbildung, zuletzt die Elternarbeit. Diese Reihenfolge ist ein Vorschlag. Welche Schritte zuerst kommen, entscheidet die Schule.
Material und Unterstützung finden
Material für den Unterricht findet man auf der Website des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit unter cannabispraevention.de. Dort gibt es Angebote für Jugendliche, Eltern und Fachkräfte. Für Schulen listet das BIÖG geförderte Programme wie den „Grünen Koffer“ (neun interaktive Methoden, ausleihbar über die Fachstellen für Suchtprävention), „Cannabis Kompakt“ (drei 90-minütige Unterrichtseinheiten) und „Escape Cannabis“. Laut BIÖG sind diese Programme qualitätsgeprüft, evaluiert und in der Regel kostenfrei. Welches Material zu einer Klassenstufe passt, sollte das Kollegium gemeinsam entscheiden. Eine Übersicht über Fortbildungen für Lehrkräfte bietet der Beitrag Gibt es Fortbildungen für Lehrkräfte zu Cannabis?.
Schritte für die Einführung
- Ist-Stand erfassen: Welche Regeln gibt es bereits, und welche Vorfälle gab es in den letzten Jahren?
- Eine verantwortliche Person benennen, die das Konzept koordiniert.
- Regeln gemeinsam mit Lernenden und Eltern formulieren und schriftlich festhalten.
- Abläufe für Vorfälle festlegen, mit klaren Ansprechpersonen und Fristen.
- Das Konzept nach einem Schuljahr überprüfen und anpassen.
Wie eine Schule einheitliche Regeln entwickelt, beschreibt der Beitrag Wie entwickelt eine Schule eine einheitliche Regel?. Für die Formulierung von Schulregeln hilft außerdem der Beitrag Wie formuliert man Schulregeln zu Cannabis?.
Typische Stolpersteine
Ein häufiger Stolperstein ist ein Konzept, das nur auf dem Papier steht. Es wirkt gut, bis im Alltag ein Vorfall passiert und niemand weiß, wer entscheidet. Deshalb sollte jede Regel eine Ansprechperson und einen festen Ablauf haben.
Ein zweiter Stolperstein sind Erwartungen an schnelle Erfolge. Ein Konzept lässt sich nicht in einem Schritt fertigstellen. Wer nach einem Jahr keine Veränderung sieht, sollte prüfen, ob die Maßnahmen zur Zielgruppe passen und ob das Kollegium eingebunden war.
Wer ein Konzept entwickelt, sollte auch die Lernenden einbeziehen. Das BIÖG nennt auf cannabispraevention.de eine sachliche und differenzierte Ansprache der Jugendlichen als wichtig. Rückmeldungen der Lernenden zeigen, ob Regeln und Materialien verständlich sind.
Wo es weitergeht
Ein Präventionskonzept ist eine Aufgabe, die Zeit braucht. Wer Unterstützung sucht, kann sich an die Schulsozialarbeit oder an eine Suchtberatungsstelle vor Ort wenden. Die Beratung kennt die regionalen Angebote und kann beim Aufbau helfen. Ob ein Konzept im Alltag trägt, zeigt eine regelmäßige Rückschau mit dem Kollegium.
Häufige Fragen
Was gehört in ein Präventionskonzept für Schulen zu Cannabis?
Ein Konzept beschreibt klare Regeln an der Schule, Informationen für Lernende in altersgerechter Form, die Einbindung der Eltern, feste Abläufe für Vorfälle und Fortbildung für das Kollegium. Außerdem benennt es, wer das Konzept koordiniert und wann es überprüft wird. Die Bausteine sollten gemeinsam entwickelt werden.
Wo finden Schulen Material zu Cannabisprävention?
Material für Unterricht, Eltern und Fachkräfte bietet das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit auf cannabispraevention.de, darunter geförderte Programme für Schulen, die laut BIÖG qualitätsgeprüft und evaluiert sind. Welches Material passt, entscheidet das Kollegium gemeinsam mit Blick auf Klassenstufe und vorhandene Ansprechpersonen.