Darf man Pflanzen im Garten anbauen?
Im Garten darfst du Cannabispflanzen anbauen, wenn der Garten zu deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehört. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt den Eigenanbau an diesem Ort, und zwar für Erwachsene ab 18 Jahren mit höchstens drei Pflanzen gleichzeitig. Ein Garten ist damit nicht automatisch erlaubt oder verboten. Es hängt davon ab, ob er zu deinem Wohnsitz gehört. Diese Frage entscheidet über den ganzen Rest.
Was § 9 KCanG zum Ort sagt
Die Vorschrift lautet, dass der Eigenanbau „an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt“ erlaubt ist (§ 9 Abs. 1 KCanG). Das Gesetz spricht also vom Wohnsitz und nicht vom Grundstück. § 1 Nr. 12 KCanG definiert den privaten Eigenanbau als Eigenanbau im Bereich der Wohnung. Ein Stück Land, das du nur gelegentlich nutzt oder das zu einem anderen Haus gehört, ist eine andere Frage.
Ob ein bestimmter Garten noch zum Bereich der Wohnung zählt, hängt vom Einzelfall ab. Bleiben Zweifel, klärst du sie vor dem Anbau mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.
Die Regeln gelten auch im Garten
- Alter: mindestens 18 Jahre (§ 9 Abs. 1 KCanG).
- Pflanzenzahl: höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig (§ 9 Abs. 1 KCanG).
- Weitergabe: Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG).
- Besitzmenge: Was du aus dem Garten erntest, zählt zu deinem Besitz. Die Grenze am Wohnsitz liegt bei 50 Gramm für Blüten und Pflanzenmaterial (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG).
Mehr zur Ernte und zu den Mengen liest du im Artikel Zählt die Ernte zur erlaubten Besitzmenge?.
Garten mit Nachbarn und Gemeinschaft
Viele Gärten liegen in Anlagen, in Reihenhausgärten oder auf Grundstücken mit mehreren Parteien. Dort kommt zu den gesetzlichen Regeln oft noch die Hausordnung oder der Vertrag hinzu. Ein Garten mit gemeinschaftlicher Nutzung braucht deshalb eine Abstimmung mit allen, die ihn nutzen. Sprich vorher mit den anderen Beteiligten, damit es nicht zu Konflikten kommt.
Wenn du den Garten nur gepachtet hast, schau in den Pachtvertrag. Ob dort Anbau erwähnt wird, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Mietrecht oder der Verpächter selbst. Ein Kleingarten ist ein eigenes Thema, weil dort die Vereinsregeln gelten.
Sichtbarkeit und Schutz von Kindern
Ein Garten ist häufig frei zugänglich, für Kinder, Nachbarn und Besuch. Das macht den Schutz schwieriger als in der Wohnung. Das Gesetz verbietet den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen (§ 5 Abs. 1 KCanG). Nach § 10 KCanG müssen Cannabis und Vermehrungsmaterial außerdem vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Eine Einfriedung, ein abgeschlossener Bereich oder ein Platz hinter dem Haus sind praktische Wege, das zu erreichen.
Wer im Garten konsumiert, sollte zudem darauf achten, dass Gäste und Nachbarn nicht unbeabsichtigt mitbekommen, was passiert. Das dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Nachbarschaft.
Praktische Schritte vor dem Anbau
- Prüfe, ob der Gartenteil eindeutig zu deiner Wohnung gehört, zum Beispiel über den Mietvertrag oder den Grundbuchauszug.
- Kläre mit Vermieter oder Eigentümer, ob der Anbau erlaubt ist, und halte die Absprache schriftlich fest.
- Sprich mit den Nachbarn und den anderen Nutzern des Gartens, bevor du Pflanzen setzt.
- Zähle Pflanzen, Jungpflanzen und Stecklinge zusammen und halte dich an die Obergrenze.
- Sichere den Ort so, dass Kinder und Fremde keinen Zugang haben.
Prävention im Garten
Wer selbst anbaut, hat die Ernte nah. Behalte deinen Konsum im Blick und frag dich regelmäßig, ob er sich auf bestimmte Anlässe beschränkt oder in den Alltag rückt. Laut drugcom kann sich bei dauerhaftem Konsum eine psychische Abhängigkeit entwickeln.
Pflege und Nachbarschaft im Garten
Im Garten sind Pflanzen den Blicken der Nachbarn ausgesetzt, und das ist eine Frage des Vertrauens. Wer offen mit den Menschen nebenan spricht, bevor Fragen entstehen, vermeidet die meisten Konflikte. Sag den Nachbarn ruhig, dass du Pflanzen hältst und welche Regeln du einhältst.
Bei der Pflege hilft ein fester Plan mit Gießen, Kontrollieren und Ernten zu festen Zeiten. Ein Plan verhindert, dass Pflanzen unbeaufsichtigt wachsen und dass die Menge unbemerkt steigt. Notiere dir die Pflanzenzahl und die Wachstumsphasen, damit du die Obergrenze von drei Pflanzen gleichzeitig nicht überschreitest.
Wo du Hilfe bekommst
Bei Fragen zum Wohnsitz, zum Pachtvertrag und zu Nachbarn hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Ein Kleingartenverein oder die Verpächterin kennt die Regeln vor Ort. Wenn es um deinen Konsum geht, erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Häufige Fragen
Darf ich Cannabis im eigenen Garten anbauen?
Ja, wenn der Garten zu deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehört (§ 9 Abs. 1 KCanG). Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und darfst höchstens drei Pflanzen gleichzeitig halten. Ob ein Gartenteil zum Wohnsitz gehört, klärst du im Einzelfall, am besten schriftlich mit dem Vermieter oder der Eigentümerin.
Gilt der Eigenanbau auch im Kleingarten?
Im Kleingarten gelten zusätzlich die Regeln des Kleingartenvereins und des Pachtvertrags. Das KCanG knüpft den Eigenanbau an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Ob ein Kleingarten dazugehört, ist eine Frage des Einzelfalls und sollte vorab mit dem Verein geklärt werden.