Was bedeutet gleichzeitig bei der Pflanzenzahl?
Nach dem Konsumcannabisgesetz ist der private Eigenanbau von insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt (§ 9 Abs. 1 KCanG). Das Wort gleichzeitig ist dabei entscheidend: Es bezieht sich auf den Zeitpunkt, zu dem die Pflanzen vorhanden sind, und nicht auf eine Gesamtzahl über Jahre. Dieser Artikel zeigt die Zählweise an Beispielen.
Was das Gesetz wörtlich sagt
Nach § 9 Abs. 1 KCanG ist der private Eigenanbau am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erlaubt, und zwar für Personen ab 18 Jahren. Die Grenze lautet: insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig. Die Zahl drei gilt also zu jedem Zeitpunkt. Wer im Laufe eines Jahres insgesamt fünf Pflanzen nacheinander anbaut, ist damit nach dem Wortlaut nicht automatisch im Verbot, solange zu keinem Zeitpunkt mehr als drei Pflanzen vorhanden sind.
Auch § 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a KCanG stellt auf den Anbau von mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig ab. Wer Pflanzen gerade erntet oder neu setzt, zählt daher die Pflanzen, die zu einem Zeitpunkt nebeneinander vorhanden sind.
Stecklinge, Jungpflanzen und Samen
§ 1 KCanG definiert Stecklinge als Jungpflanzen oder Sprossteile ohne Blüten- oder Fruchtstände (Nr. 6) und fasst Samen und Stecklinge als Vermehrungsmaterial zusammen (Nr. 7). Samen sind nach Nr. 8 Buchst. c nicht Cannabis. § 9 sagt nicht ausdrücklich, ob Stecklinge und Jungpflanzen zur Pflanzenzahl gehören. Wer die Zählweise für seinen Fall klären will, wendet sich an eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.
Beispiele zur Zählweise
Ein Beispiel: Drei ausgewachsene Pflanzen stehen am Wohnsitz. Eine neue Pflanze als Steckling kommt hinzu. Ob der Steckling als eigene Pflanze zählt, regelt § 9 nicht ausdrücklich. Wer vorsichtig sein will, zählt den Steckling mit und bleibt so bei höchstens drei Pflanzen. Ein anderes Beispiel: Eine Pflanze wird abgeerntet, und zeitgleich wird eine neue gesetzt. Auch hier hilft ein Blick auf den Zeitpunkt, an dem beide Pflanzen vorhanden sind.
Wo der Eigenanbau erlaubt ist
Die Grenze von drei Pflanzen gilt nur am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Der Ort ist deshalb ein eigener Prüfungspunkt. Mehr zu diesem Punkt steht im Ratgeber unter Gilt der Eigenanbau nur am Wohnsitz?
Was passiert bei mehr als drei Pflanzen
Wer mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbaut, handelt außerhalb der Erlaubnis des § 9 KCanG. Das Gesetz bedroht den Anbau von mehr als drei Pflanzen gleichzeitig nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Auch der Besitz von mehr als drei lebenden Pflanzen ist nach § 34 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c strafbar. Den Einzelfall ordnet eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht ein.
Mehr zu diesem Thema steht im Ratgeber unter Was passiert bei mehr als drei Cannabispflanzen?
Weitergabe bleibt verboten
Unabhängig von der Zahl gilt: Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG). Wer also Ertrag an Freunde verteilt, verstößt gegen diese Regel, auch wenn die Pflanzenzahl stimmt. Die Ernte bleibt damit beim Anbauenden.
Gesundheit beim Anbau
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) weist darauf hin, dass sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Nach § 10 KCanG müssen Pflanzen deshalb vor dem Zugriff Dritter geschützt werden, insbesondere vor Kindern und Jugendlichen. Eine Ärztin oder ein Arzt berät bei gesundheitlichen Fragen.
Ernte, Pflanzen und Zeitpunkte planen
Wer den Anbau plant, sollte festhalten, wann welche Pflanze gesetzt, umgetopft und geerntet wird. So lässt sich nachvollziehen, wie viele Pflanzen zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhanden waren. Eine einfache Liste mit Datum und Anzahl reicht dafür aus. Sie hilft bei Rückfragen und hilft zugleich, die Grenze von drei Pflanzen im Blick zu behalten.
Bei mehreren Wachstumsphasen gleichzeitig wird die Lage schnell unübersichtlich. Wer nach der Ernte sofort neu setzt, sollte die Zahl der Pflanzen zwischen beiden Schritten prüfen. Solange eine Pflanze lebt, ist sie vorhanden und zählt mit. Setze deshalb keine neue Pflanze, bevor die alte geerntet ist, wenn die Zahl bereits bei drei liegt.
Was du konkret tun kannst
- Vor jedem neuen Setzling die Zahl der vorhandenen Pflanzen prüfen.
- Stecklinge und Jungpflanzen bewusst mitzählen, bis die Zählweise geklärt ist.
- Die Pflanzen am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt halten.
- Bei Unsicherheit eine Beratung oder die zuständige Stelle fragen.
Eine klare Zählweise schützt vor Ärger. Wer die Pflanzen im Blick behält, weiß jederzeit, wo er steht.
Häufige Fragen
Wie viele Cannabispflanzen darf ich gleichzeitig anbauen?
Nach § 9 Abs. 1 KCanG sind insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Der Anbau gilt für Personen ab 18 Jahren am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Maßgeblich ist, wie viele Pflanzen zu einem Zeitpunkt vorhanden sind.
Zählen Stecklinge zu den drei Pflanzen?
§ 9 nennt Stecklinge nicht ausdrücklich. Das Gesetz definiert Stecklinge in § 1 Nr. 6 als Jungpflanzen oder Sprossteile ohne Blüten- oder Fruchtstände. Wer auf Nummer sicher gehen will, zählt sie mit und klärt die Frage mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.