Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Was bedeutet gleichzeitig bei der Pflanzenzahl?

Häufige Fragen

Wie viele Cannabispflanzen darf ich gleichzeitig anbauen?

Nach § 9 Abs. 1 KCanG sind insgesamt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Der Anbau gilt für Personen ab 18 Jahren am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Maßgeblich ist, wie viele Pflanzen zu einem Zeitpunkt vorhanden sind.

Zählen Stecklinge zu den drei Pflanzen?

§ 9 nennt Stecklinge nicht ausdrücklich. Das Gesetz definiert Stecklinge in § 1 Nr. 6 als Jungpflanzen oder Sprossteile ohne Blüten- oder Fruchtstände. Wer auf Nummer sicher gehen will, zählt sie mit und klärt die Frage mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt.

Quellen

  1. KCanG § 9: Eigenanbau
  2. KCanG § 3: Besitz
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  4. § 1 KCanG
  5. § 10 KCanG
  6. § 34 KCanG

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