Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Muss ich eine Ernte über 50 Gramm vernichten?

Häufige Fragen

Muss ich eine Ernte über 50 Gramm vernichten?

Eine ausdrückliche Vernichtungspflicht nennt § 9 KCanG nicht. Am Wohnsitz sind nach § 3 Abs. 2 aber insgesamt nur 50 Gramm erlaubt, gemessen nach dem Trocknen. Mehr als 50 bis zu 60 Gramm sind eine Ordnungswidrigkeit, mehr als 60 Gramm eine Straftat. Weitergeben darfst du nichts. Wie du den Bestand zurückführst, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Quellen

  1. KCanG § 9 Eigenanbau
  2. KCanG § 3 Besitz
  3. KCanG § 34 Strafvorschriften
  4. § 10 KCanG
  5. § 36 KCanG

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