Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Zählt die Ernte zur erlaubten Besitzmenge?

Häufige Fragen

Zählt die geerntete Menge zur 50-Gramm-Grenze am Wohnsitz?

Ja. Die Grenze von 50 Gramm nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG bezieht sich auf das Cannabis, das du am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt besitzt. Die Herkunft spielt dafür keine Rolle. Frische Ernte und Vorrat rechnest du deshalb zusammen, gewogen nach dem Trocknen. Mehr als 50 Gramm sind am Wohnsitz nicht erlaubt.

Sind Stecklinge und Jungpflanzen bei der Pflanzenzahl mitzurechnen?

Das Gesetz nennt Stecklinge und Jungpflanzen in § 9 KCanG nicht ausdrücklich. § 9 Abs. 1 erlaubt höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig. Wer mit Stecklingen arbeitet, sollte die Pflanzenzahl vorsorglich eng führen und sich vorab von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt beraten lassen.

Quellen

  1. KCanG § 3 Besitz
  2. KCanG § 9 Eigenanbau
  3. KCanG § 34 Strafvorschriften
  4. § 10 KCanG
  5. § 36 KCanG

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