Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Gilt die 50-Gramm-Grenze für Blüten und Pflanzenmaterial?

Häufige Fragen

Wie viele Gramm Blüten darf ich zu Hause haben?

Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm Blüten, blütennahe Blätter oder sonstiges Pflanzenmaterial erlaubt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG). Unterwegs gilt für Personen ab 18 Jahren die Grenze von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum (§ 3 Abs. 1). Insgesamt dürfen es höchstens 50 Gramm sein (§ 3 Abs. 2 Satz 2). Bei Fragen zu deiner Lage hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.

Wie messe ich das Gewicht richtig?

Eine Küchenwaage reicht für eine grobe Orientierung. Für genaue Angaben nimmst du eine Waage, der du vertraust, und wiegst den Stoff ohne Verpackung. Notiere das Datum und das Gewicht, wenn du regelmäßig Vorräte hast. Die Messung ersetzt keine amtliche Feststellung, sie hilft dir aber beim Überblick.

Ist Eigenanbau an meinem Wohnsitz erlaubt?

Erwachsene ab 18 Jahren dürfen nach § 9 Abs. 1 KCanG höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Die Ernte darfst du nicht an Dritte weitergeben (§ 9 Abs. 2). Wie die Ernte in die Besitzgrenzen fällt, klärt eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt im Einzelfall.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
  2. Konsumcannabisgesetz § 9 (gesetze-im-internet.de)
  3. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht (cannabispraevention.de)
  4. Sucht & Drogen Hotline

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