Gilt die 50-Gramm-Grenze für Blüten und Pflanzenmaterial?
Ja, für Blüten, blütennahe Blätter und sonstiges Pflanzenmaterial sind am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu 50 Gramm erlaubt, bezogen auf das Gewicht nach dem Trocknen. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) regelt das in § 3 Abs. 2 Nr. 1. Außerhalb von Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt gilt nach § 3 Abs. 1 die Grenze von 25 Gramm. Wer den Unterschied kennt, plant seinen Vorrat realistischer.
Was unter Blüten und Pflanzenmaterial fällt
Das Gesetz unterscheidet Blüten, blütennahe Blätter und sonstiges Pflanzenmaterial. Maßgeblich ist das Gewicht nach dem Trocknen. Frisch geerntetes Material betrachtest du deshalb im getrockneten Zustand.
Die beiden Grenzen unterscheiden sich nach dem Ort: 25 Gramm gelten nach § 3 Abs. 1 für den Besitz zum Eigenkonsum, 50 Gramm nach § 3 Abs. 2 am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Beide Mengen zusammen dürfen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 insgesamt 50 Gramm nicht übersteigen. Zusätzlich sind am Wohnsitz bis zu drei lebende Pflanzen erlaubt.
Die Grenzen im Überblick
| Besitz | Menge | Fundstelle |
|---|---|---|
| Besitz zum Eigenkonsum, ab 18 Jahren (auch unterwegs) | bis zu 25 Gramm | § 3 Abs. 1 |
| Besitz am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, bei Blüten, blütennahen Blättern und Pflanzenmaterial nach dem Trocknen gewogen | bis zu 50 Gramm | § 3 Abs. 2 Nr. 1 |
Die höhere Grenze gilt nach dem Wortlaut für den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Unterwegs orientierst du dich an der allgemeinen Grenze. Mehr zum Mitführen steht im Artikel Wie viel darf ich außerhalb der Wohnung mitführen? Zur Frage, wie viel insgesamt erlaubt ist, lies Wie viel Cannabis darf ich besitzen?
Eigenanbau und Blüten
Wer selbst anbaut, hat weitere Regeln im Blick. Erwachsene ab 18 Jahren dürfen nach § 9 Abs. 1 KCanG höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Das gilt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2).
Wie die Ernte in die Besitzgrenzen fällt, ist eine eigene Frage. Eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann sie im Einzelfall einordnen. Der Ratgeber behandelt Eigenanbau in weiteren Artikeln, etwa unter Wer darf in Deutschland Cannabis selbst anbauen?
Praktisch wiegen und dokumentieren
- Eine Küchenwaage reicht für eine grobe Orientierung. Für genaue Angaben nimmst du eine Waage, der du vertraust.
- Wiege den Vorrat im Ganzen, bevor du ihn in Behälter aufteilst.
- Notiere Erntedatum und Menge, wenn du selbst anbaust. So behältst du den Überblick.
- Lagere das Material kühl, dunkel und für Kinder unzugänglich.
Gesundheit: warum Mengen auch etwas mit Risiko zu tun haben
Wer merkt, dass der Vorrat schnell schrumpft, sollte den eigenen Konsum prüfen. Nach BIÖG wird ungefähr eine von acht Personen, die Cannabis konsumieren, abhängig. Außerdem kommen Psychosen nach Angaben des BIÖG bei Menschen, die kiffen, häufiger vor als bei Menschen, die nicht kiffen.
Ein Cannabis-Check auf drugcom.de hilft bei der ersten Einordnung des eigenen Konsums. Wer merkt, dass er nicht mehr aufhören kann, findet Hilfe bei der Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031.
Gesetzliche Begriffe und typische Fehler
Ein häufiger Fehler ist, die Grenzen zu addieren: Wer zu Hause 50 Gramm hat, darf nicht zusätzlich 25 Gramm besitzen, denn die Gesamtmenge darf 50 Gramm nicht übersteigen. Ein zweiter Fehler ist, frisches Erntematerial zu wiegen und mit dem Gesetzeswert gleichzusetzen, der sich auf das Gewicht nach dem Trocknen bezieht. Wer unsicher ist, lässt die Frage vorher klären.
Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt
Die höhere Grenze knüpft an den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt an. Beide Begriffe beschreiben den Ort, an dem du dauerhaft lebst. Wer zwischen zwei Wohnungen pendelt, etwa während eines Studiums oder bei einer Arbeit in einer anderen Stadt, sollte die Lage klären, bevor er Material an einem Ort lagert.
Die Frage, welcher Ort maßgeblich ist, lässt sich nicht allein mit einer Adresse beantworten. Eine Beratungsstelle hilft, die Lage zu sortieren, bevor eine Entscheidung fällt.
Typische Situationen
Drei Situationen kommen im Alltag häufig vor. Die erste betrifft den Eigenanbau: Wer Pflanzen hat, erntet irgendwann, und die Ernte muss gelagert werden. Die zweite betrifft den Umzug, weil Material beim Packen oft ungeordnet in Kartons landet. Die dritte betrifft Besuch, bei dem Gäste etwas mitnehmen möchten. Eine Weitergabe ist strafbar, dazu lies Darf ich Gästen in meiner Wohnung den Konsum erlauben? Für alle drei Situationen gilt: Wer vorher plant, behält die Grenzen im Blick und muss nicht spontan entscheiden.
Häufige Fragen
Wie viele Gramm Blüten darf ich zu Hause haben?
Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind bis zu 50 Gramm Blüten, blütennahe Blätter oder sonstiges Pflanzenmaterial erlaubt (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG). Unterwegs gilt für Personen ab 18 Jahren die Grenze von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum (§ 3 Abs. 1). Insgesamt dürfen es höchstens 50 Gramm sein (§ 3 Abs. 2 Satz 2). Bei Fragen zu deiner Lage hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
Wie messe ich das Gewicht richtig?
Eine Küchenwaage reicht für eine grobe Orientierung. Für genaue Angaben nimmst du eine Waage, der du vertraust, und wiegst den Stoff ohne Verpackung. Notiere das Datum und das Gewicht, wenn du regelmäßig Vorräte hast. Die Messung ersetzt keine amtliche Feststellung, sie hilft dir aber beim Überblick.
Ist Eigenanbau an meinem Wohnsitz erlaubt?
Erwachsene ab 18 Jahren dürfen nach § 9 Abs. 1 KCanG höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Die Ernte darfst du nicht an Dritte weitergeben (§ 9 Abs. 2). Wie die Ernte in die Besitzgrenzen fällt, klärt eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt im Einzelfall.