Recht und Gesetz · Besitz und Konsumverbote

Muss ich Cannabis bei einer Kontrolle sofort herausgeben?

Häufige Fragen

Muss ich Cannabis bei einer Polizeikontrolle sofort herausgeben?

Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil es vom Einzelfall abhängt. Das KCanG regelt Besitzgrenzen und Konsumverbote, nicht den Ablauf einer Kontrolle. Für eine verbindliche Einschätzung deines Falls ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht der richtige Ansprechpartner.

Ab wann ist die Menge bei einer Kontrolle zu viel?

Außerhalb des Wohnsitzes gilt eine allgemeine Grenze von 25 Gramm für Personen ab 18 Jahren (§ 3 Abs. 1 KCanG). Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt liegt die Grenze bei 50 Gramm für Blüten und Pflanzenmaterial (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 KCanG). Was bei einer Überschreitung folgt, hängt vom Einzelfall ab.

Quellen

  1. KCanG § 3: Besitz
  2. KCanG § 5: Konsumverbote
  3. KCanG § 34: Strafvorschriften
  4. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  5. Konsumcannabisgesetz § 36 (gesetze-im-internet.de)
  6. Strafprozessordnung § 136 (gesetze-im-internet.de)
  7. Sucht & Drogen Hotline

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