Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Brauche ich für den Eigenanbau eine Erlaubnis?

Häufige Fragen

Brauche ich für den Eigenanbau in meiner Wohnung eine Erlaubnis?

Für den Eigenanbau am Wohnsitz nennt § 9 KCanG keine Erlaubnis. Du musst mindestens 18 Jahre alt sein, am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt anbauen und höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig halten. Eine Erlaubnis nach § 11 KCanG gibt es nur für Anbauvereinigungen.

Wer bekommt eine Erlaubnis für Cannabisanbau?

Eine Erlaubnis nach § 11 KCanG darf ausschließlich Anbauvereinigungen erteilt werden (§ 11 Abs. 2). Das sind eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften (§ 1 Nr. 13 KCanG). Die Erlaubnis erteilt die Behörde des Landes, in dem die Anbauvereinigung ihren Sitz hat (§ 33 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 9 Eigenanbau
  2. KCanG § 11 Erlaubnis
  3. KCanG § 3 Besitz
  4. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  5. § 2 KCanG
  6. § 10 KCanG
  7. § 33 KCanG
  8. § 34 KCanG
  9. § 36 KCanG

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