Darf man Pflanzen auf öffentlichem Grund anbauen?
Nein, Cannabispflanzen auf öffentlichem Grund sind vom Eigenanbau nicht gedeckt. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt den Eigenanbau nur am eigenen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Parks, Wiesen, Waldränder, Brachflächen und Grünstreifen gehören nicht dazu, auch wenn sie in der Nähe deiner Wohnung liegen. Wer dort Pflanzen setzt, überschreitet die Grenze, die das Gesetz zieht.
Was § 9 KCanG vorschreibt
Der Eigenanbau ist nach § 9 Abs. 1 KCanG am Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt erlaubt. Der Wortlaut nennt diese beiden Orte. Ein öffentlicher Platz ist kein Wohnsitz und kein gewöhnlicher Aufenthalt. Daran ändert auch nichts, dass du den Platz regelmäßig betrittst oder dich dort gern aufhältst.
Hinzu kommt die Pflanzenzahl. Höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig sind erlaubt, und das nur für Personen ab 18 Jahren. Wer auf öffentlichem Grund anbaut, erfüllt die Voraussetzungen des Eigenanbaus also schon aus Ortsgründen nicht, bevor es um die Zahl der Pflanzen geht.
Warum öffentlicher Grund besonders heikel ist
Pflanzen im öffentlichen Raum sind für andere sichtbar und zugänglich. Dazu kommt, dass Kinder und Jugendliche dort unterwegs sind. Das KCanG schützt Minderjährige an vielen Stellen besonders, zum Beispiel beim Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen (§ 5 Abs. 1 KCanG). Pflanzen auf einem Spielplatz oder in der Nähe einer Schule sind deshalb besonders problematisch.
Die Frage hat also zwei Teile: ob der Ort erlaubt ist, und wer dort auf die Pflanzen trifft. Wer Pflanzen im öffentlichen Raum entdeckt, kann sie beschädigen, mitnehmen oder darüber berichten. Das ist für dich ein Risiko, auch wenn du nichts Böses im Sinn hast.
Was passiert, wenn Pflanzen auf öffentlichem Grund gefunden werden
Der Anbau von Cannabis ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 KCanG verboten, soweit § 9 ihn nicht erlaubt. Das Gesetz sieht bei Verstößen je nach Fall Strafen (§ 34) oder Bußgelder (§ 36) vor. Welche Vorschrift auf Pflanzen auf öffentlichem Grund passt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Einschätzung für deinen Fall kann nur eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht geben.
Wer bereits Pflanzen im öffentlichen Raum gesetzt hat, sollte nicht warten, bis andere sie finden. Eine Beratung hilft, die Lage zu sortieren, bevor es zu einer Anzeige kommt.
Praktische Schritte
- Lege Pflanzen nur auf Flächen an, die eindeutig zu deinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehören.
- Prüfe bei einem Garten oder Hof, ob er zum Wohnsitz zählt. Mehr dazu im Artikel Darf man Pflanzen im Garten anbauen?.
- Wenn du Pflanzen auf fremdem Grund gesetzt hast, hol dir zuerst rechtliche Beratung bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Strafrecht.
- Halte für Fragen zu Verstößen die Unterlagen bereit, die du hast, und notiere Daten und Orte.
Konsum im öffentlichen Raum
Nicht nur der Anbau, auch der Konsum im öffentlichen Raum ist eingeschränkt. Nach § 5 Abs. 2 KCanG ist der öffentliche Konsum in Schulen, auf Kinderspielplätzen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten verboten, jeweils auch in deren Sichtweite. In Fußgängerzonen gilt zwischen 7 und 20 Uhr ein eigenes Verbot. Wer draußen konsumieren will, sollte diese Orte meiden.
Prävention: Zugriff für Kinder verhindern
Pflanzen im öffentlichen Raum sind für Kinder und Jugendliche erreichbar. Das Gesetz verpflichtet dich, Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, zu schützen (§ 10 KCanG). Das BIÖG weist darauf hin, dass sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Wenn du merkst, dass du deinen Konsum kaum noch kontrollieren kannst, hilft eine Suchtberatungsstelle.
Wenn Kinder oder Nachbarn Pflanzen finden
Entdeckt ein Kind oder ein Nachbar Pflanzen, die nicht in deinem Garten stehen, bleib ruhig und sprich sachlich mit den Beteiligten.
Wenn du die Pflanzen selbst gesetzt hast, kann eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht die Lage einordnen. Notiere dir vorher Ort und Zeitpunkt.
Wo du Hilfe bekommst
Bei Fragen zu Verstößen und zum Strafrecht hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Strafrecht. Die Sucht & Drogen Hotline erreichst du unter 01806 313031. Eine Suchtberatungsstelle vor Ort kann dir helfen, deinen Konsum einzuschätzen.
Häufige Fragen
Darf ich Cannabis im Park oder auf einer Wiese anbauen?
Nein. Der Eigenanbau ist nach § 9 Abs. 1 KCanG nur am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erlaubt. Parks, Wiesen und andere öffentliche Flächen gehören nicht dazu. Wenn du dort Pflanzen gesetzt hast, lass dich vor weiteren Schritten von einer Fachanwältin für Strafrecht beraten.
Wie viele Pflanzen darf ich zu Hause haben?
Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sind höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt (§ 9 Abs. 1 KCanG). Dafür musst du mindestens 18 Jahre alt sein. Die Pflanzen müssen am Wohnsitz stehen, nicht im öffentlichen Raum.