Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Darf man eigene Samen zum Anbau nutzen?

Häufige Fragen

Sind Samen Cannabis im Sinne des KCanG?

Nein. Nach § 1 Nr. 8 Buchst. c KCanG ist Vermehrungsmaterial, also Samen und Stecklinge, vom Cannabisbegriff ausgenommen. Der Umgang mit Samen ist nach § 4 Abs. 1 erlaubt, sofern sie nicht zum unerlaubten Anbau bestimmt sind. Die Einfuhr zum Eigenanbau ist nur aus EU-Mitgliedstaaten erlaubt. Die Pflanze selbst zählt zur Grenze von drei Pflanzen.

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 9 Eigenanbau
  3. KCanG § 11 Erlaubnis Anbauvereinigung
  4. KCanG § 34 Strafvorschriften
  5. § 4 KCanG
  6. § 10 KCanG
  7. § 20 KCanG
  8. § 36 KCanG

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