Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Was gilt im Gesetz als Cannabis?

Häufige Fragen

Was zählt nach dem KCanG als Cannabis?

Nach § 1 Nr. 8 KCanG sind Pflanzen, Blüten, sonstige Pflanzenteile und Harz der Gattung Cannabis einschließlich der Inhaltsstoffe und Zubereitungen erfasst. Ausgenommen sind unter anderem medizinisches Cannabis, CBD, Vermehrungsmaterial und Nutzhanf.

Ist CBD im Sinne des Gesetzes Cannabis?

Nein, CBD ist in § 1 Nr. 8 KCanG ausdrücklich ausgenommen. Die Wirkstoffgruppe Cannabidiol wird in § 1 Nr. 3 KCanG beschrieben.

Welcher THC-Grenzwert gilt für Nutzhanf?

Nutzhanf darf nach § 1 Nr. 9 KCanG einen THC-Gehalt von höchstens 0,3 Prozent haben, sofern nicht die Herkunft aus EU-Anbau mit zertifiziertem Saatgut gelisteter Sorten gilt.

Quellen

  1. KCanG § 1: Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 3: Erlaubter Besitz von Cannabis
  3. KCanG § 4: Umgang mit Cannabissamen

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