Recht und Gesetz · Das KCanG im Überblick

Was bedeuten Begriffe wie Anbauvereinigung, Besitz und Abgabe?

Häufige Fragen

Was ist eine Anbauvereinigung nach dem KCanG?

Eine Anbauvereinigung ist nach § 1 Nr. 13 KCanG ein eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft. Ihr ausschließlicher Zweck ist der gemeinschaftliche nichtgewerbliche Eigenanbau, die Weitergabe an Mitglieder und die Information über Suchtprävention.

Was bedeutet Eigenanbau im Gesetz?

Eigenanbau ist der nichtgewerbliche Anbau zum Zweck des Eigenkonsums (§ 1 Nr. 11 KCanG). Privater Eigenanbau meint den Anbau im Bereich der Wohnung (§ 1 Nr. 12 KCanG).

Was sind Stecklinge im Sinne des KCanG?

Stecklinge sind Jungpflanzen oder Sprossteile von Cannabispflanzen, die zur Anzucht dienen und weder Blüten- noch Fruchtstände besitzen (§ 1 Nr. 6 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 1: Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 3: Erlaubter Besitz von Cannabis
  3. KCanG § 9: Anforderungen an den privaten Eigenanbau
  4. KCanG § 11: Erlaubnispflicht
  5. KCanG § 17: Gemeinschaftlicher Eigenanbau
  6. KCanG § 19: Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  7. KCanG § 2 Umgang mit Cannabis
  8. KCanG § 20 Weitergabe von Vermehrungsmaterial
  9. KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  10. KCanG § 16 Mitgliedschaft

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