Muss ich den Eigenanbau bei einer Behörde melden?
Für den privaten Eigenanbau nennt das KCanG keine Erlaubnis und keine Anmeldung. § 9 KCanG regelt Alter, Ort, Pflanzenzahl und das Weitergabeverbot, und der private Eigenanbau ist nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 KCanG unter diesen Voraussetzungen vom Verbot ausgenommen. Das KCanG unterscheidet zwei Dinge: den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen, der eine Erlaubnis braucht, und den privaten Eigenanbau nach § 9. Für den privaten Eigenanbau nennt § 9 Alter, Ort, Pflanzenzahl und das Verbot der Weitergabe. Wer sicher gehen will, fragt bei der zuständigen Stelle vor Ort nach.
Diese Trennung ist wichtig, weil sich Pflichten für Anbauvereinigungen deutlich von denen für Einzelpersonen unterscheiden. Die folgenden Abschnitte erklären, was das Gesetz für welchen Fall regelt und wo du Auskunft bekommst.
Was § 11 KCanG regelt
Nach § 11 Abs. 1 KCanG bedarf der gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe an Mitglieder einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis betrifft damit Anbauvereinigungen. Anbauvereinigungen sind nach § 1 Nr. 13 KCanG eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften.
Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Er muss die Angaben und Nachweise enthalten, die § 11 Abs. 4 KCanG aufzählt, in deutscher Sprache. Wer einen Club gründen möchte, braucht diese Unterlagen. Wer nur privat anbaut, braucht sie nicht.
Was für den privaten Eigenanbau gilt
Der private Eigenanbau richtet sich nach § 9 KCanG. Dort stehen die Grundregeln: Personen ab 18 Jahren dürfen am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig halten. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
Diese Regeln sind die Grundlage für deinen Eigenanbau. Ob du dazu zusätzlich eine Meldung machen musst, sollte nicht aus dem Bauch heraus entschieden werden. Die Kommune oder das Ordnungsamt kann die Frage verbindlich beantworten.
Warum sich eine Nachfrage trotzdem lohnt
Auch wenn der Eigenanbau selbst keine Erlaubnis verlangt, gibt es weitere Stellen, die etwas davon wissen wollen oder betroffen sind. Im Mietvertrag kann der Eigenanbau geregelt sein. In diesem Fall hilft der Mieterverein weiter. Auch die Hausverwaltung oder der Vermieter können Regeln aufstellen, die im Vertrag stehen.
Eine Nachfrage kostet wenig Zeit. Sie gibt dir Sicherheit und zeigt, dass du dich an die Regeln halten möchtest. Notiere dir Datum, Name der Auskunft gebenden Stelle und den Inhalt der Antwort. Das hilft später, wenn Fragen aufkommen.
Wer ist für was zuständig
Für die Erlaubnis nach § 11 KCanG ist die zuständige Behörde zuständig. Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist, erfragst du bei der Kommune oder beim Land.
Für Fragen zum privaten Eigenanbau ist die Kommune oder das Ordnungsamt in der Regel der erste Ansprechpartner. Bei einer Rechtsfrage zum Einzelfall ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt der richtige Weg. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Pflichten einer Anbauvereinigung im Überblick
Wer einen Club betreibt, hat umfangreiche Pflichten. Der Vorstand ernennt nach § 23 Abs. 4 KCanG ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Anbauvereinigungen müssen außerdem ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen, wie § 23 Abs. 6 KCanG bestimmt. Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, und eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben.
Diese Pflichten gelten für Vereine, nicht für Einzelpersonen. Wer den Eigenanbau allein betreibt, hat andere Verantwortlichkeiten. Der Artikel zu Anbauvereinigungen im Ratgeber erklärt die Unterschiede ausführlich.
Praktische Schritte
- Kläre zuerst, ob du privat anbaust oder in einer Anbauvereinigung mitwirkst. Das bestimmt, welche Regeln gelten.
- Frage bei deiner Kommune oder dem Ordnungsamt nach, ob es vor Ort eine Mitteilung gibt.
- Lies deinen Mietvertrag durch und prüfe, ob der Eigenanbau dort erwähnt ist.
- Bei Unklarheiten zum Mietverhältnis hilft der Mieterverein. Bei Rechtsfragen zum Einzelfall eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
- Halte die Pflanzenzahl dauerhaft fest, damit du sie jederzeit belegen kannst.
Prävention: Transparenz schützt
Wer offen fragt, zeigt Verantwortung. Prävention beginnt dort, wo Regeln bekannt sind und eingehalten werden. Das Gesetz verbietet in § 5 KCanG den Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und verlangt in § 10 KCanG, Cannabis und Pflanzen vor dem Zugriff Dritter zu schützen, besonders vor Kindern und Jugendlichen. Wer weiß, welche Regeln gelten, kann diesen Schutz im Alltag besser umsetzen.
Wenn du in deinem Umfeld Fragen zu Jugendschutz hast, findest du Hinweise im Bereich Jugendschutz des Ratgebers. Dort stehen auch Hinweise für Eltern.
Was du bei einer Nachfrage beachten solltest
Wenn du bei der Kommune nachfragst, hilft eine präzise Frage. Frage gezielt, ob für den Eigenanbau eine Mitteilung vorgesehen ist. Bitte um eine schriftliche Auskunft, wenn die Antwort für dich wichtig ist. So hast du später einen Beleg.
Bleibt die Auskunft unklar, ist der nächste Schritt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt. Dort lassen sich die Regeln aus § 9 KCanG auf deine Lage übertragen.
Weiterlesen: Dürfen Erwachsene drei Cannabispflanzen anbauen? und Brauche ich für den Eigenanbau eine Erlaubnis? Eine Übersicht zum Thema findest du unter Recht und Gesetz.
Was du jetzt tun kannst
- Kläre die Frage nach einer Meldung bei deiner Kommune oder dem Ordnungsamt.
- Prüfe deinen Mietvertrag auf Regeln zum Eigenanbau.
- Bei Unsicherheit zum Einzelfall: Fachanwältin oder Fachanwalt.
- Für Beratung zu Konsum erreichst du die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Eigenanbau eine Erlaubnis?
Die Erlaubnis nach § 11 KCanG betrifft den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen. Der private Eigenanbau richtet sich nach § 9 KCanG mit den Grenzen für Alter, Ort und Pflanzenzahl. Ob vor Ort eine Mitteilung erwartet wird, erfragst du bei der Kommune oder dem Ordnungsamt.
Wer ist für Anbauvereinigungen zuständig?
Nach § 11 KCanG ist die zuständige Behörde für die Erlaubnis verantwortlich. Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist, erfragst du bei der Kommune oder beim Land.
Muss ich den Eigenanbau dem Vermieter melden?
Ob der Eigenanbau im Mietvertrag geregelt ist, prüfst du am besten selbst. Wenn Regeln unklar sind, hilft der Mieterverein weiter. Bei einer Rechtsfrage zum Einzelfall ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner.