Recht und Gesetz · Eigenanbau: Regeln im Gesetz

Muss ich den Eigenanbau bei einer Behörde melden?

Häufige Fragen

Brauche ich für den Eigenanbau eine Erlaubnis?

Die Erlaubnis nach § 11 KCanG betrifft den gemeinschaftlichen Anbau in Anbauvereinigungen. Der private Eigenanbau richtet sich nach § 9 KCanG mit den Grenzen für Alter, Ort und Pflanzenzahl. Ob vor Ort eine Mitteilung erwartet wird, erfragst du bei der Kommune oder dem Ordnungsamt.

Wer ist für Anbauvereinigungen zuständig?

Nach § 11 KCanG ist die zuständige Behörde für die Erlaubnis verantwortlich. Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist, erfragst du bei der Kommune oder beim Land.

Muss ich den Eigenanbau dem Vermieter melden?

Ob der Eigenanbau im Mietvertrag geregelt ist, prüfst du am besten selbst. Wenn Regeln unklar sind, hilft der Mieterverein weiter. Bei einer Rechtsfrage zum Einzelfall ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt der richtige Ansprechpartner.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 11 (Erlaubnis)
  2. Konsumcannabisgesetz § 1 (Begriffsbestimmungen)
  3. Konsumcannabisgesetz § 9 (Eigenanbau)
  4. Konsumcannabisgesetz § 23 (Anbauvereinigungen)
  5. § 2 KCanG (Umgang mit Cannabis)
  6. § 10 KCanG (Schutzmaßnahmen im privaten Raum)

Passend dazu

Über The Cherry berichten unter anderem die Medien weiter oben. Alle Beiträge findest du auf der Presseseite.