Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Auf welcher Rechtsgrundlage arbeiten Cannabis Social Clubs?

Häufige Fragen

Auf welcher Grundlage darf ein Cannabis Social Club Cannabis anbauen?

Die Grundlage ist das Konsumcannabisgesetz. Nach § 11 Abs. 1 KCanG brauchen der gemeinschaftliche Anbau und die Weitergabe an Mitglieder eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ohne Erlaubnis ist der Anbau oder die Weitergabe strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 KCanG).

Gilt das KCanG für Clubs überall in Deutschland gleich?

Die Vorgaben des Gesetzes gelten bundesweit. Welche Behörde die Erlaubnis erteilt und kontrolliert, bestimmt das Landesrecht.

Wie viele Mitglieder darf ein Club höchstens haben?

Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Mitglied kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 11
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 16
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 19
  4. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  5. KCanG § 2 Umgang mit Cannabis
  6. KCanG § 14 Dauer der Erlaubnis
  7. KCanG § 15 Widerruf und Rücknahme
  8. KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  9. KCanG § 22 Sicherung
  10. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz
  11. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  12. KCanG § 27 Überwachung
  13. KCanG § 28 Befugnisse der Behörden
  14. KCanG § 29 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
  15. KCanG § 34 Strafvorschriften
  16. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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