Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Welche Pflichtangaben muss die Satzung enthalten?

Häufige Fragen

Welche Rechtsform muss ein Cannabis Social Club haben?

Nach § 1 Nr. 13 KCanG sind Anbauvereinigungen eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften. Für den Verein gelten die Vorschriften des BGB zu Satzung und Eintragung.

Muss die Satzung die Mitgliedsregeln enthalten?

Ja, soweit § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und § 16 Abs. 5 KCanG sie verlangen: die Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten, Alter ab 18 Jahren und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland als Voraussetzung sowie der Verlust der Mitgliedschaft bei Wegzug. Fehlen sie, ist die Erlaubnis zu versagen. Die Höchstzahl von 500 Mitgliedern gilt unmittelbar kraft Gesetz.

Gibt es eine Mustersatzung für Clubs?

Der CSC-Dachverband veröffentlicht eine. Sie ist nicht auf das KCanG zugeschnitten und muss geprüft und angepasst werden. Eine Vorlage ersetzt nicht die Prüfung der Pflichtangaben nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und § 16 KCanG.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 1 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 11 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 12 auf gesetze-im-internet.de
  4. Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
  5. Konsumcannabisgesetz § 24 auf gesetze-im-internet.de
  6. Bürgerliches Gesetzbuch § 26 auf gesetze-im-internet.de
  7. Bürgerliches Gesetzbuch § 27 auf gesetze-im-internet.de
  8. Bürgerliches Gesetzbuch § 32 auf gesetze-im-internet.de
  9. Bürgerliches Gesetzbuch § 33 auf gesetze-im-internet.de
  10. Bürgerliches Gesetzbuch § 57 auf gesetze-im-internet.de
  11. Bürgerliches Gesetzbuch § 58 auf gesetze-im-internet.de
  12. Bürgerliches Gesetzbuch § 60 auf gesetze-im-internet.de
  13. Bürgerliches Gesetzbuch § 71 auf gesetze-im-internet.de

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