Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Wie viele Mitglieder darf ein Club höchstens haben?

Häufige Fragen

Darf ein Club mehr als 500 Mitglieder haben?

Nein. Eine Anbauvereinigung darf nach § 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG höchstens 500 Mitglieder haben. Die Grenze gilt für jeden einzelnen Club, nicht für alle Clubs zusammen.

Darf man in mehreren Clubs gleichzeitig Mitglied sein?

Nein. Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG darf eine Person nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Ein Wechsel ist deshalb nur möglich, wenn die bisherige Mitgliedschaft endet.

Quellen

  1. KCanG § 16 Mitglieder und Mitgliedschaft
  2. KCanG § 23 Befriedetes Besitztum
  3. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  4. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  5. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  6. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  7. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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