Ist ein Cannabis Social Club legal?
Ein Cannabis Social Club ist legal, aber nur mit Erlaubnis. Nach § 11 Abs. 1 KCanG braucht eine Anbauvereinigung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an Mitglieder. Ohne diese Erlaubnis sind diese Tätigkeiten nicht erlaubt. Der Artikel erklärt, was die Erlaubnis bedeutet, woran du einen legalen Club erkennst und wo die Grenzen liegen.
Was die Erlaubnis nach § 11 abdeckt
Die Erlaubnis betrifft zwei Tätigkeiten: den gemeinschaftlichen Anbau von Cannabis und die Weitergabe an Mitglieder. Beides verlangt das Gesetz ausdrücklich. Entscheidend ist daher, welche Tätigkeiten der Club tatsächlich ausübt. Wenn er anbaut oder Cannabis an Mitglieder abgibt, braucht er die Erlaubnis, egal wie er sich in seinen Unterlagen bezeichnet.
Was ohne Erlaubnis gilt
Ohne Erlaubnis dürfen Anbau und Weitergabe nicht stattfinden. Das Gesetz stellt es unter Strafe: Wer ohne Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 KCanG Cannabis anbaut oder weitergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, und schon der Versuch ist strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 und Abs. 2 KCanG). Bei gewerbsmäßigem Handeln liegt in der Regel ein besonders schwerer Fall vor, für den das Gesetz Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorsieht (§ 34 Abs. 3 KCanG). Das gilt unabhängig davon, wie viele Mitglieder der Verein hat. Wie sich eine einzelne Person im konkreten Fall strafbar machen kann, ist eine Frage des Einzelfalls und gehört in eine Rechtsberatung.
Woran du einen legalen Club erkennst
Ein Club, der legal arbeitet, kann seine Erlaubnis nachweisen. Frag nach dem Bescheid und prüfe drei Dinge: Er lautet auf den Club, für den du dich interessierst. Er bezeichnet das befriedete Besitztum eindeutig, denn die Erlaubnis darf sich nur auf Tätigkeiten innerhalb dieses Geländes erstrecken (§ 13 Abs. 2 KCanG). Und er ist noch gültig, denn die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet (§ 14 KCanG) und kann nicht an Dritte übertragen werden (§ 11 Abs. 7 KCanG). In Niedersachsen steht eine Liste genehmigter Anbauvereinigungen im Cannabis-Portal der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bereit. Außerhalb dieses Landes fragst du bei der zuständigen Stelle nach. Mehr zu diesem Schritt erklärt der Artikel Wie prüfe ich, ob eine Anbauvereinigung genehmigt ist?.
Die Regeln, die auch mit Erlaubnis gelten
Erlaubnis erhalten können nur eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine und eingetragene Genossenschaften (§ 1 Nr. 13, § 11 Abs. 2 KCanG). Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein und in Deutschland wohnen oder sich dort gewöhnlich aufhalten (§ 16 Abs. 1 und Abs. 4 KCanG). Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 KCanG). Der Zutritt zum befriedeten Besitztum ist Personen unter 18 Jahren verboten (§ 23 Abs. 1 KCanG). Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten (§ 6 KCanG).
| Prüfpunkt | Was gilt | Grundlage |
|---|---|---|
| Erlaubnis | für Anbau und Weitergabe an Mitglieder erforderlich, befristet auf sieben Jahre | § 11 Abs. 1, § 14 KCanG |
| Rechtsform | eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eingetragene Genossenschaft | § 1 Nr. 13 KCanG |
| Mitglieder | mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland | § 16 KCanG |
| Mitgliederzahl | höchstens 500 | § 16 Abs. 2 KCanG |
| Zutritt | nicht für Personen unter 18 Jahren | § 23 Abs. 1 KCanG |
Pflichten des Clubs im laufenden Betrieb
Die Erlaubnis ist die Eintrittskarte und keine Dauerfreigabe. Der Club muss laufend Pflichten erfüllen: Der Vorstand ernennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragten, der Nachweise über Beratungs- und Präventionskenntnisse vorlegen muss (§ 23 Abs. 4 KCanG). Der Club erstellt ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept (§ 23 Abs. 6 KCanG). Er dokumentiert Anbau, Weitergabe und Vernichtung fortlaufend und bewahrt die Aufzeichnungen fünf Jahre auf (§ 26 Abs. 1 und 2 KCanG). Bis zum 31. Januar eines Jahres meldet er der Behörde die Mengen des Vorjahres (§ 26 Abs. 2 und 3 KCanG). Gesundheitsrisiken und den Verdacht auf Abhandenkommen oder unerlaubte Weitergabe meldet er unverzüglich (§ 26 Abs. 4 und 5 KCanG), Änderungen gegenüber dem Antrag spätestens einen Monat nach Kenntnis (§ 11 Abs. 6 KCanG). Die Behörde darf kontrollieren und Proben nehmen, und der Club muss das dulden (§§ 27 bis 29 KCanG).
Abgrenzung zum Eigenanbau
Wer selbst anbauen möchte, nutzt den Eigenanbau nach § 9 KCanG. Der Eigenanbau setzt keine Mitgliedschaft voraus, ist aber auf höchstens drei Pflanzen gleichzeitig begrenzt und an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gebunden. Die beiden Wege sind im Gesetz getrennt geregelt. Den Unterschied erklärt der Artikel Was ist der Unterschied zwischen Eigenanbau und Club?.
Wann eine Rechtsberatung hilft
Ob ein bestimmter Fall mit der Erlaubnis übereinstimmt, ist eine Frage des Einzelfalls. Bei Unsicherheit hilft eine Rechtsberatung oder die zuständige Stelle weiter. Dieser Artikel gibt einen Überblick und ersetzt keine Beratung für eine konkrete Situation. Wer Geld, Verträge oder Mitgliedschaften zusagen will, sollte vorher prüfen lassen, was gilt.
Was du jetzt tun kannst
Prüfe die Erlaubnis, bevor du dich anmeldest, und stelle vor einem Beitritt konkrete Fragen: Welche Erlaubnis liegt vor, wer ist Präventionsbeauftragter, wie wird das Jugendschutzkonzept umgesetzt, wie werden Mengen dokumentiert? Ein Club, der klar antwortet, lässt sich besser beurteilen als einer, der ausweicht. Lies die Regeln zu Mitgliedschaft und Mengen im Gesetz. Bei Fragen zum eigenen Konsum hilft eine Suchtberatungsstelle.
Rechtlich sauber bleiben
Auch Mitglieder tragen Verantwortung. Cannabis, das sie vom Club erhalten haben, dürfen sie nicht an Dritte weitergeben (§ 19 Abs. 4 KCanG). Minderjährige dürfen nicht ins befriedete Besitztum (§ 23 Abs. 1 KCanG). Wer dagegen verstößt, riskiert Strafe oder Bußgeld. Deshalb lohnt es sich, die eigenen Pflichten regelmäßig zu prüfen.
Häufige Fragen
Was gilt für einen Club ohne Erlaubnis?
Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe an Mitglieder brauchen nach § 11 Abs. 1 KCanG eine Erlaubnis. Wer ohne Erlaubnis anbaut oder weitergibt, wird nach § 34 Abs. 1 Nr. 15 KCanG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Folgen im Einzelfall klärt eine Rechtsberatung.
Wie erkenne ich, ob ein Club eine Erlaubnis hat?
Frag den Club nach dem Erlaubnisbescheid und prüfe, ob er auf den Club lautet, das befriedete Besitztum bezeichnet und noch gültig ist. In Niedersachsen führt die Landwirtschaftskammer eine Liste genehmigter Anbauvereinigungen im Cannabis-Portal. Außerhalb Niedersachsens fragst du bei der zuständigen Landesstelle nach.
Welche Pflichten hat ein Club mit Erlaubnis?
Er ernennt einen Präventionsbeauftragten, erstellt ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, dokumentiert Anbau und Weitergabe und meldet der Behörde jährlich die Mengen sowie bestimmte Ereignisse (§ 23, § 26 KCanG). Werbung und Sponsoring sind verboten (§ 6 KCanG).
Quellen
- KCanG § 11 Erlaubnis für Anbauvereinigungen
- KCanG § 9 Eigenanbau
- KCanG § 16 Mitglieder und Mitgliedschaft
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Cannabis-Portal
- KCanG § 34 Strafvorschriften
- KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz
- KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
- KCanG § 14 Dauer der Erlaubnis
- KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
- KCanG § 6 Werbe- und Sponsoringverbot
- KCanG § 1 Begriffsbestimmungen