Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Ist ein Cannabis Social Club legal?

Häufige Fragen

Was gilt für einen Club ohne Erlaubnis?

Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe an Mitglieder brauchen nach § 11 Abs. 1 KCanG eine Erlaubnis. Wer ohne Erlaubnis anbaut oder weitergibt, wird nach § 34 Abs. 1 Nr. 15 KCanG mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Folgen im Einzelfall klärt eine Rechtsberatung.

Wie erkenne ich, ob ein Club eine Erlaubnis hat?

Frag den Club nach dem Erlaubnisbescheid und prüfe, ob er auf den Club lautet, das befriedete Besitztum bezeichnet und noch gültig ist. In Niedersachsen führt die Landwirtschaftskammer eine Liste genehmigter Anbauvereinigungen im Cannabis-Portal. Außerhalb Niedersachsens fragst du bei der zuständigen Landesstelle nach.

Welche Pflichten hat ein Club mit Erlaubnis?

Er ernennt einen Präventionsbeauftragten, erstellt ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, dokumentiert Anbau und Weitergabe und meldet der Behörde jährlich die Mengen sowie bestimmte Ereignisse (§ 23, § 26 KCanG). Werbung und Sponsoring sind verboten (§ 6 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnis für Anbauvereinigungen
  2. KCanG § 9 Eigenanbau
  3. KCanG § 16 Mitglieder und Mitgliedschaft
  4. Landwirtschaftskammer Niedersachsen: Cannabis-Portal
  5. KCanG § 34 Strafvorschriften
  6. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz
  7. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  8. KCanG § 14 Dauer der Erlaubnis
  9. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  10. KCanG § 6 Werbe- und Sponsoringverbot
  11. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen

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