Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Was bedeutet gemeinschaftlicher Eigenanbau im Club?

Häufige Fragen

Was bedeutet gemeinschaftlicher Anbau im Club rechtlich?

Gemeinschaftlicher Anbau bedeutet, dass Mitglieder einer Anbauvereinigung gemeinsam Cannabis anbauen. Dafür braucht der Club nach § 11 Abs. 1 KCanG eine Erlaubnis. Nach § 17 Abs. 1 KCanG darf der Anbau nur von Mitgliedern erfolgen.

Ist gemeinschaftlicher Eigenanbau dasselbe wie privater Eigenanbau?

Nein. Privater Eigenanbau betrifft eine einzelne Person am Wohnsitz und ist auf drei Pflanzen gleichzeitig begrenzt (§ 9 KCanG). Gemeinschaftlicher Anbau geschieht im Club durch Mitglieder und braucht eine Erlaubnis nach § 11 KCanG.

Müssen Mitglieder im Club selbst mitarbeiten?

Ja. Die Mitglieder haben beim gemeinschaftlichen Eigenanbau aktiv mitzuwirken, insbesondere indem sie bei den Anbautätigkeiten eigenhändig mitwirken (§ 17 Abs. 2 KCanG). Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht.

Wie viele Personen dürfen im Club am Anbau beteiligt sein?

Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Mitglied kann nur werden, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Wie viele Personen im Alltag tatsächlich mitarbeiten, legt der Club selbst fest.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 11
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 17
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 9
  4. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  5. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  6. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  7. KCanG § 18 Qualitätssicherung
  8. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe
  9. KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  10. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz
  11. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  12. KCanG § 34 Strafvorschriften
  13. drugcom: Cannabis

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