Anbauvereinigungen und Clubs · Was ist ein Cannabis Social Club

Was ist der Unterschied zwischen Eigenanbau und Club?

Häufige Fragen

Darf ich privat anbauen und zusätzlich im Club Mitglied sein?

In § 9 (Eigenanbau) und § 16 (Mitgliedschaft) steht kein Ausschluss dieser Kombination. Es gelten aber beide Regelwerke nebeneinander: höchstens drei Pflanzen gleichzeitig, keine Weitergabe an Dritte und die Mengengrenzen des Clubs. Wie sich die Gesamtmengen im Einzelfall auswirken, klärt eine Rechtsberatung.

Wie viele Pflanzen darf man im Eigenanbau haben?

Nach § 9 Abs. 1 KCanG sind höchstens drei Cannabispflanzen gleichzeitig erlaubt. Der Anbau gilt für Personen ab 18 Jahren am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. Cannabis aus dem Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

Quellen

  1. KCanG § 9 Eigenanbau
  2. KCanG § 11 Erlaubnis für Anbauvereinigungen
  3. KCanG § 17 Gemeinschaftlicher Anbau
  4. KCanG § 19 Abgabe an Mitglieder
  5. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  6. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  7. KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  8. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz
  9. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  10. KCanG § 34 Strafvorschriften
  11. KCanG § 16 Mitgliedschaft

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