Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Wie kontrolliert die Behörde einen Club?

Häufige Fragen

Wie oft kontrolliert die Behörde einen Club?

Das Gesetz nennt keine feste Zahl. Kontrollen vor Ort und Probenahmen sollen bei jeder Anbauvereinigung regelmäßig und darüber hinaus anlassbezogen stattfinden (§ 27 Abs. 1 KCanG).

Was darf die Behörde bei einer Kontrolle?

Sie darf das befriedete Besitztum zu den üblichen Öffnungszeiten betreten, Cannabis und alle geschäftlichen Schrift- und Datenträger einsehen, Kopien anfertigen und Proben entnehmen (§ 28 Abs. 1 und 2, § 29 Abs. 1 KCanG). Zur Verhütung dringender Gefahren darf sie auch außerhalb der Öffnungszeiten kommen.

Kann die Behörde einen Club ohne Vorankündigung besuchen?

Eine Pflicht zur Ankündigung nennen die §§ 27 und 28 KCanG nicht. Frag die zuständige Behörde schriftlich nach ihrer Praxis.

Wer ist für die Kontrolle eines Clubs zuständig?

Die zuständige Behörde im Sinne des KCanG. Welche Stelle in deinem Bundesland das ist, nennt das Gesetz nicht. Diese Auskunft holst du bei der Landesverwaltung ein.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: KCanG § 11
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 12
  3. Gesetze im Internet: KCanG § 16
  4. KCanG § 13 (Inhalt der Erlaubnis)
  5. KCanG § 15 (Widerruf und Rücknahme)
  6. KCanG § 26 (Dokumentation)
  7. KCanG § 27 (Überwachung)
  8. KCanG § 28 (Befugnisse der Behörde)
  9. KCanG § 29 (Duldungs- und Mitwirkungspflichten)

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