Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Wann dürfen Anbauvereinigungen gemeinschaftlich Cannabis anbauen?

Häufige Fragen

Brauchen Anbauvereinigungen eine Erlaubnis für den Anbau?

Ja. Gemeinschaftlicher Anbau und die Weitergabe an Mitglieder brauchen eine Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 11 Abs. 1 KCanG). Ohne Erlaubnis ist beides strafbar (§ 34 Abs. 1 Nr. 15 KCanG). Welche Behörde zuständig ist, bestimmt das jeweilige Bundesland.

Darf ein Nichtmitglied im Club Cannabis anbauen?

Nein. Cannabis darf in Anbauvereinigungen nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden (§ 17 Abs. 1 Satz 1 KCanG). Nichtmitglieder dürfen nur mit Tätigkeiten beauftragt werden, die nicht unmittelbar mit Anbau oder Weitergabe verbunden sind.

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 2 Umgang mit Cannabis
  3. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  4. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  5. KCanG § 14 Dauer der Erlaubnis
  6. KCanG § 15 Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
  7. KCanG § 17 Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau
  8. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  9. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
  10. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  11. KCanG § 29 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
  12. KCanG § 34 Strafvorschriften
  13. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  14. BMG: FAQ zum Cannabisgesetz

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