Anbauvereinigungen und Clubs · Gründung und Erlaubnis

Welche Unterlagen braucht der Antrag nach § 11 KCanG?

Häufige Fragen

Brauche ich für einen Cannabis Social Club eine Erlaubnis?

Ja, wenn der Club gemeinschaftlich Cannabis anbaut und an Mitglieder weitergibt. Dafür verlangt § 11 Abs. 1 KCanG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ohne Erlaubnis darf der Club diese Tätigkeiten nicht ausüben. Den Antrag stellt die Vereinigung selbst und nicht einzelne Mitglieder. Die Erlaubnis kann nicht an Dritte übertragen werden (§ 11 Abs. 7 KCanG). Frag bei der Behörde nach, welche Unterlagen sie für euren Fall verlangt.

Wer prüft den Antrag auf Erlaubnis?

Die zuständige Behörde prüft den Antrag. Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist, erfährst du bei der Landesverwaltung. Die Prüfung umfasst die gesetzlichen Grenzen zu Mitgliedern und Standort sowie die eingereichten Konzepte. Im Einzelfall kann die Behörde Unterlagen nachfordern. Plane deshalb genug Zeit für Rückfragen ein und halte alle Antworten schriftlich fest.

Kann ich den Antrag ohne Rechtsberatung stellen?

Ob du den Antrag allein stellst oder eine Beratung nutzt, entscheidest du selbst. Bei Fragen zu Satzung, Haftung oder Rechtsform lohnt sich eine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt mit Erfahrung im Vereinsrecht. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde.

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  2. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  3. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  4. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention in Anbauvereinigungen
  5. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen

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