Welche Unterlagen braucht der Antrag nach § 11 KCanG?
Für jeden Cannabis Social Club, der gemeinschaftlich anbauen will, beginnt alles mit dem Antrag auf Erlaubnis. Nach § 11 Abs. 1 KCanG braucht eine Anbauvereinigung eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, bevor sie Cannabis gemeinschaftlich anbaut und an Mitglieder weitergibt. Welche Angaben und Nachweise dazu gehören, regelt § 11 Abs. 4 KCanG. Den aktuellen Stand und die Formulare erfragst du vor dem Einreichen bei der zuständigen Behörde.
Was der Antrag regelt
Das Gesetz knüpft zwei Tätigkeiten an die Erlaubnis: den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe an Mitglieder. Beides betrifft den Club als Ganzes und nicht einzelne Personen, die für sich zu Hause Pflanzen halten. Für den Eigenanbau in der eigenen Wohnung gilt ein anderer Rahmen nach § 9 KCanG, dazu gibt es einen eigenen Artikel. Der Antrag beschreibt deshalb immer eine konkrete Vereinigung mit ihren Verantwortlichen, ihrem Standort, ihrer Mitgliederzahl und ihrem Konzept.
Die Mitgliederzahl verdient besondere Aufmerksamkeit. Der Antrag sollte zeigen, mit wie vielen Mitgliedern der Club rechnet, und diese Zahl muss zum Konzept passen. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 500 Mitgliedern je Anbauvereinigung (§ 16 Abs. 2 KCanG). Die Planung sollte deshalb von Anfang an innerhalb dieser Grenze bleiben.
Welche Grenzen du vorab prüfen solltest
Bevor du Zeit in Formulare steckst, prüfst du die festen Grenzen aus dem Gesetz. Sie lassen sich ohne großen Aufwand abhaken, und wenn eine davon nicht passt, bringt auch der beste Antrag nichts:
- Anbauvereinigungen dürfen nur Mitglieder haben, die 18 Jahre oder älter sind (§ 16 Abs. 1 KCanG).
- Mitglieder brauchen einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 16 Abs. 4 KCanG).
- Eine Anbauvereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben (§ 16 Abs. 2 KCanG).
- Der Standort darf nicht im Umkreis von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen liegen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG).
Diese Liste ist kein vollständiger Prüfkatalog. Sie zeigt aber die Punkte, an denen eine Erlaubnis schon im Ansatz scheitern kann. Wer sie vorab klärt, verbringt keine Wochen mit einem Antrag, der ohnehin nicht genehmigt werden kann. Den Abstand zum Standort prüfst du am besten mit einer Kartenansicht, das Alter der Mitglieder lässt sich beim Beitritt prüfen.
Welche Unterlagen in der Praxis dazugehören
Das Gesetz zählt die Angaben und Nachweise in § 11 Abs. 4 KCanG auf:
- Name, Telefonnummer, elektronische Kontaktdaten und Anschrift des Sitzes der Anbauvereinigung
- zuständiges Registergericht und Registernummer
- Vorname, Name, Geburtsdatum, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der Vorstandsmitglieder und der sonstigen vertretungsberechtigten Personen
- dieselben Angaben zu allen entgeltlich Beschäftigten, die Zugang zu Cannabis und Vermehrungsmaterial erhalten
- für jedes Vorstandsmitglied und jede sonstige vertretungsberechtigte Person ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, jeweils höchstens drei Monate vor der Antragstellung erteilt
- die geschätzte zukünftige Zahl der Mitglieder
- Lage oder voraussichtliche Lage des befriedeten Besitztums nach Ort, Straße und Hausnummer
- Größe oder voraussichtliche Größe der Anbauflächen und Gewächshäuser
- die voraussichtlich pro Jahr angebauten und weitergegebenen Mengen in Gramm, getrennt nach Marihuana und Haschisch
- Darlegung der Sicherungs- und Schutzmaßnahmen nach § 22 Abs. 1 KCanG
- Name, Geburtsdatum, Anschrift und Kontaktdaten des Präventionsbeauftragten samt Nachweis seiner Beratungs- und Präventionskenntnisse
- das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept nach § 23 Abs. 6 KCanG
Gründungsgruppen bereiten daraus typischerweise diese Bausteine vor:
- Satzung und Nachweis der Rechtsform: eingetragener nicht wirtschaftlicher Verein oder eingetragene Genossenschaft (§ 1 Nr. 13 KCanG)
- Angaben zu den Verantwortlichen, etwa Führungszeugnisse
- Ein Konzept zu Anbau, Abgabe und Kontrolle der Mengen
- Gesundheits- und Jugendschutzkonzept mit Präventionsbeauftragtem (§ 23 Abs. 4 und 6 KCanG)
- Nachweise zum Standort und zur Anbaufläche
Jeder Baustein muss zu den anderen passen. Nennt das Konzept eine Mitgliederzahl, muss der Antrag dieselbe Zahl tragen. Widersprüche im Papier kosten Zeit, weil die Behörde nachfragen muss. Lege deshalb ein einziges Dokument an, in dem du Zahlen, Namen und Zuständigkeiten führst, und leite alle anderen Unterlagen daraus ab.
Der Weg vom Entwurf zum eingereichten Antrag
Ein geordneter Ablauf macht die Vorbereitung übersichtlicher. Die folgende Reihenfolge ist ein sinnvoller Anfang, die Behörde kann aber eigene Abläufe und Formulare haben:
- Gründungsgruppe bilden und die verantwortlichen Personen festlegen.
- Satzung und Konzepte im Entwurf schreiben.
- Standort prüfen, bevor Geld für Umbauten oder Miete fließt.
- Vorgespräch mit der Behörde führen und die aktuelle Unterlagenliste anfordern.
- Den Antrag vollständig einreichen und Rückfragen zügig beantworten.
Die Behörde soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang aller Angaben und Nachweise über den Antrag entscheiden (§ 11 Abs. 5 KCanG). Änderungen, die nach der Antragstellung eintreten, sind ihr unverzüglich mitzuteilen (§ 11 Abs. 6 KCanG). Der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Wer auf Rückfragen wochenlang wartet, verliert den Schwung in der Gruppe. Benenne deshalb eine Person, die für die Behörde erreichbar ist und alle Antworten schriftlich festhält.
Typische Stolpersteine auf einen Blick
| Stolperstein | Warum es zählt | Was du tust |
|---|---|---|
| Standort im 200-Meter-Umkreis | Die Erlaubnis ist dann zu versagen (§ 12 KCanG) | Abstand vorab auf einer Karte messen |
| Mitglieder unter 18 Jahren | Nur Volljährige dürfen Mitglied sein (§ 16 Abs. 1 KCanG) | Alter beim Beitritt prüfen |
| Mitgliederzahl über 500 | Obergrenze nach § 16 Abs. 2 KCanG | Planung auf die Grenze ausrichten |
| Unvollständige Unterlagen | Rückfragen verzögern das Verfahren | Liste der Behörde Punkt für Punkt abhaken |
Prävention gehört von Anfang an in den Antrag
Anbauvereinigungen haben ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept zu erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG). Es zeigt, wie der Club Konsumrisiken anspricht, wie er Minderjährige vom Gelände fernhält und an wen sich Mitglieder bei Problemen wenden können. Ein gutes Konzept beschreibt konkret, wie Mitglieder über Risiken informiert werden. Der Vorstand ernennt außerdem ein Mitglied als Präventionsbeauftragten (§ 23 Abs. 4 KCanG). Was ein solches Konzept enthalten sollte, erklärt der Artikel über das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept.
Sprache und Form des Antrags
Ein Antrag wird von Menschen gelesen, die viele ähnliche Unterlagen prüfen. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch zu stellen. Die Angaben und Nachweise sind in deutscher Sprache abzufassen (§ 11 Abs. 4 KCanG). Klare Sätze, eindeutige Begriffe und eine feste Gliederung helfen dabei. Verwende in allen Dokumenten dieselben Bezeichnungen für den Verein, die Gremien und die Standorte.
Versieh jede Fassung mit einer Versionsnummer und einem Datum. So besprecht ihr mit der Behörde immer denselben Stand, und niemand verwechselt einen alten Entwurf mit der eingereichten Fassung. Benenne außerdem jedes Anlagenblatt eindeutig und verweise im Antrag darauf. Die Prüfung findet dann schneller, was sie sucht, und Rückfragen beziehen sich auf eine klare Stelle. Bewahre eine vollständige Kopie des eingereichten Pakets auf, bevor es das Haus verlässt.
Was du jetzt konkret tun kannst
Schreib die vier Grenzen aus diesem Artikel auf und prüfe deinen geplanten Standort. Danach rufst du die zuständige Behörde an oder schreibst ihr und fragst nach der aktuellen Unterlagenliste, nach Formularen und nach dem üblichen Ablauf. Lies die Paragrafen selbst im Gesetzestext von § 11 KCanG nach, bevor jemand unterschreibt. Bei Fragen zu Satzung, Haftung oder Rechtsform hilft eine Anwältin oder ein Anwalt mit Erfahrung im Vereinsrecht. Den Hintergrund zu den Abständen erklärt der Artikel zur 200-Meter-Regel, Versagungsgründe findest du im Beitrag zu den Versagungsgründen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Cannabis Social Club eine Erlaubnis?
Ja, wenn der Club gemeinschaftlich Cannabis anbaut und an Mitglieder weitergibt. Dafür verlangt § 11 Abs. 1 KCanG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ohne Erlaubnis darf der Club diese Tätigkeiten nicht ausüben. Den Antrag stellt die Vereinigung selbst und nicht einzelne Mitglieder. Die Erlaubnis kann nicht an Dritte übertragen werden (§ 11 Abs. 7 KCanG). Frag bei der Behörde nach, welche Unterlagen sie für euren Fall verlangt.
Wer prüft den Antrag auf Erlaubnis?
Die zuständige Behörde prüft den Antrag. Welche Stelle in deinem Bundesland zuständig ist, erfährst du bei der Landesverwaltung. Die Prüfung umfasst die gesetzlichen Grenzen zu Mitgliedern und Standort sowie die eingereichten Konzepte. Im Einzelfall kann die Behörde Unterlagen nachfordern. Plane deshalb genug Zeit für Rückfragen ein und halte alle Antworten schriftlich fest.
Kann ich den Antrag ohne Rechtsberatung stellen?
Ob du den Antrag allein stellst oder eine Beratung nutzt, entscheidest du selbst. Bei Fragen zu Satzung, Haftung oder Rechtsform lohnt sich eine Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt mit Erfahrung im Vereinsrecht. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und keine Auskunft der Behörde.