Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Darf ein Mitglied zusätzlich privat anbauen?

Häufige Fragen

Darf ich Mitglied in einem Club sein und trotzdem Pflanzen zu Hause halten?

Nach dem Wortlaut ja. § 9 KCanG erlaubt den privaten Eigenanbau für alle Personen ab 18 Jahren am Wohnsitz, § 16 KCanG beschränkt die Mitgliedschaft nur auf einen Verein. Höchstens drei Pflanzen gleichzeitig sind erlaubt. Bei Fragen im Einzelfall hilft die zuständige Behörde.

Darf ich meine Ernte an den Club abgeben?

Nein. Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 Abs. 2 KCanG), und der Verein darf nur selbst gemeinschaftlich angebautes Cannabis weitergeben (§ 19 Abs. 1 KCanG).

Welche Besitzgrenzen gelten am Wohnsitz?

Bis zu 50 Gramm Cannabis (Blüten und Pflanzenmaterial nach dem Trocknen) und bis zu drei lebende Pflanzen. Die insgesamt besessene Menge darf 50 Gramm nicht übersteigen, Ernte und Vereinsmenge zählen zusammen (§ 3 Abs. 2 KCanG). Außerhalb der Wohnung sind es bis zu 25 Gramm (§ 3 Abs. 1 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 2 Umgang mit Cannabis
  3. KCanG § 3 Erlaubter Besitz von Cannabis
  4. KCanG § 9 Anforderungen an den privaten Eigenanbau
  5. KCanG § 10 Schutzmaßnahmen im privaten Raum
  6. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  7. KCanG § 17 Anforderungen an den gemeinschaftlichen Eigenanbau
  8. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  9. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
  10. KCanG § 34 Strafvorschriften
  11. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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