Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Wo darf die Abgabe im Club stattfinden?

Häufige Fragen

Wo darf die Abgabe in einem Cannabis Social Club stattfinden?

Nur innerhalb des befriedeten Besitztums, das die Erlaubnis bezeichnet. Mitglied gibt an Mitglied ab, beide sind persönlich anwesend (§ 19 Abs. 2 KCanG). Versand und Lieferung sind verboten.

Müssen Verein und Standort Abstände einhalten?

Ja, für die Erlaubnis. Liegt das Besitztum im Bereich von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen, ist die Erlaubnis zu versagen (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 1 Begriffsbestimmungen
  2. KCanG § 5 Konsumverbot
  3. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  4. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  5. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  6. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  7. KCanG § 21 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
  8. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz sowie Suchtprävention
  9. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  10. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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