Wie groß muss der Abstand zu Schulen und Spielplätzen sein?
Der Standort eines Cannabis Social Clubs darf nicht im Umkreis von 200 Metern um den Eingangsbereich von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Kinderspielplätzen liegen. Das regelt § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 KCanG, und liegt der Standort in diesem Bereich, ist die Erlaubnis zu versagen. Die Regel ist klar, die genaue Messung verdient aber Sorgfalt.
Welche Einrichtungen unter die Regel fallen
Das Gesetz nennt drei Arten von Orten: Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätze. Für alle drei gilt derselbe Schutzbereich. Ob im Einzelfall eine bestimmte Einrichtung darunter fällt, klärst du mit der Behörde, bevor du den Mietvertrag unterschreibst.
Bei Kinderspielplätzen gilt dasselbe: Verlass dich nicht allein auf dein Gefühl. Notiere jede Einrichtung im Umkreis mit ihrem Namen, ihrer Adresse und dem Eingangsbereich, und ergänze die Liste, wenn sich etwas ändert.
Wie du den Abstand prüfst
Das Gesetz spricht vom Umkreis um den Eingangsbereich. Maßgeblich ist also der Bereich, den die Regel um diese Punkte zieht, und nicht allein die Grundstücksgrenze der Einrichtung. Eine Kartenansicht gibt dir einen ersten Anhaltspunkt. Verlass dich aber nicht allein auf sie, denn Kartendienste zeigen Eingänge oft ungenau.
Plane deshalb mit einer Reserve. Bei einem Standort knapp über 200 Metern hängt das Ergebnis von der genauen Lage der Eingänge ab. Besser ist ein Standort mit deutlichem Abstand. Vor Ort lässt sich der Abstand zu Fuß abschreiten, das ersetzt aber keine Rückfrage bei der Behörde.
Der Unterschied zum Konsumabstand
Oft verwechseln Menschen zwei Regeln. Der 200-Meter-Abstand gilt für den Standort des Clubs. Die Regel zum Konsum ist eine andere. Nach § 5 Abs. 2 KCanG ist öffentlicher Konsum in Schulen und in deren Sichtweite verboten. Die Sichtweite endet nach dem Gesetz bei einem Abstand von mehr als 100 Metern.
| Regel | Abstand | Worum es geht |
|---|---|---|
| Standort einer Anbauvereinigung (§ 12 KCanG) | 200 Meter um den Eingangsbereich | Ob die Erlaubnis erteilt werden kann |
| Konsum in der Sichtweite von Schulen (§ 5 KCanG) | Sichtweite endet bei mehr als 100 Metern | Wo öffentlicher Konsum verboten ist |
Wer beide Regeln durcheinanderbringt, plant am Ziel vorbei. Der Club braucht den großen Abstand für den Standort, Konsumierende müssen auf den Konsum in der Nähe von Schulen achten. Der Artikel zum Schulabstand beim Konsum erklärt die zweite Regel im Detail.
Grenzfälle und was zu klären ist
Grenzfälle entstehen oft in dicht bebauten Stadtteilen. Ein Haus mit Kita im Erdgeschoss oder ein Spielplatz hinter einem Schulhof kann den Schutzbereich berühren, auch wenn man es auf den ersten Blick nicht vermutet. Notiere solche Fälle und stelle sie der Behörde mit einem Lageplan vor. Der Abstand ist nur einer von mehreren Versagungsgründen: Auch ein Besitztum in einer privaten Wohnung (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 KCanG) oder ein Besitztum ohne Sicherung gegen unbefugtes Betreten und ohne Schutz vor Einsicht von außen (Nr. 6) führt zur Versagung.
Weitere Abstandsregeln, etwa aus dem Baurecht, sind ein eigenes Thema. Dieser Artikel behandelt nur die Regel aus dem KCanG. Prüfe deshalb auch andere Vorschriften, bevor du eine Fläche anmietest, und lass dich dabei fachlich beraten.
Ein Beispiel aus dem Stadtteil
Stell dir eine Gruppe vor, die Räume in einem Hinterhof sucht. Die Räume sind günstig, das Erdgeschoss des Nachbarhauses wird aber als Kita genutzt, und auf der anderen Straßenseite liegt ein Spielplatz, der nur knapp außerhalb der Grenze liegt. Ohne Prüfung würde die Gruppe den Mietvertrag unterschreiben und erst bei der Behörde merken, dass der Standort im Schutzbereich liegt.
Mit einer Liste aller Einrichtungen im Umkreis, einer Karte und einer Messung vom Eingangsbereich aus hätte die Gruppe das Problem früh erkannt. Sie hätte dann nach einem anderen Standort suchen können, bevor Geld in Vorbereitungen fließt. Das Beispiel zeigt, warum die Prüfung zuerst kommt und die Miete danach.
Typische Fehler bei der Messung
Ein typischer Fehler besteht darin, vom Mittelpunkt eines großen Schulgeländes aus zu messen, obwohl das Gesetz den Eingangsbereich nennt. Ebenso riskant ist die Annahme, ein Zaun oder eine Straße verkürze den Schutzbereich. Ob solche Hindernisse die Berechnung beeinflussen, klärt die Behörde. Verlass dich darauf nicht von selbst.
Wer die Messung dokumentiert und mit der Behörde abstimmt, bewegt sich auf der sicheren Seite. Eine Messung mit Notiz zu Datum, Kartendienst und Messpunkt lässt sich bei Rückfragen schnell belegen.
Was du zum Abstand dokumentieren solltest
Sammle die Nachweise für jeden Standort in einem Ordner. Dazu gehören ein Kartenausschnitt mit eingezeichnetem Schutzbereich, die Liste der Einrichtungen mit Adressen und Eingängen sowie das Datum der Messung. Wenn du mit der Behörde sprichst, halte Gesprächspartner, Datum und Ergebnis fest. Eine schriftliche Bestätigung der Behörde ist der beste Nachweis, den du erhalten kannst.
Die Dokumentation hilft auch später. Wenn sich der Standort verändert oder ein neuer Antrag nötig wird, musst du nicht von vorn beginnen. Bewahre die Unterlagen so auf, dass sie leicht wiederzufinden sind.
Drei Stufen der Prüfung
Plane die Prüfung in drei Stufen. Zuerst kommt eine grobe Kartenprüfung aller Einrichtungen im weiteren Umfeld. Danach folgt eine genaue Messung für die Standorte, die in die engere Wahl kommen. Zuletzt stimmst du den Standort schriftlich mit der Behörde ab. So verlierst du keine Zeit mit Standorten, die von Anfang an ausscheiden, und der letzte Schritt bestätigt, was du vorher geprüft hast.
Was du jetzt konkret tun kannst
Erstelle eine Liste aller Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und Kinderspielplätze im Umkreis von 200 Metern um deinen geplanten Standort. Notiere für jede Einrichtung den Eingangsbereich und miss den Abstand. Schick die Karte zusammen mit dem Lageplan an die Behörde und frag, ob sie den Standort so anerkennt. Lies den Wortlaut von § 12 KCanG im Gesetzestext nach. Wenn du den Standort gefunden hast, kläre außerdem die Anforderungen aus dem Antrag, bevor du weitere Verträge unterschreibst.
Häufige Fragen
Wird der Abstand von 200 Metern in Luftlinie gemessen?
Das Gesetz spricht vom Umkreis um den Eingangsbereich. Wie genau gemessen wird, ist im Einzelfall zu klären. Plane deshalb mit einer Reserve und lass dir von der Behörde schriftlich bestätigen, welche Messung sie für den Standort anwendet.
Gilt der Abstand auch zu Kitas?
Das Gesetz nennt Kinder- und Jugendeinrichtungen. Ob eine Kita darunter fällt, prüfst du im Einzelfall mit der Behörde. Die sichere Vorgehensweise ist, Kitas in der Liste der Einrichtungen im Umkreis zu führen und sie bei der Standortwahl zu berücksichtigen.
Ist der 200-Meter-Abstand dasselbe wie der Konsumabstand?
Nein. Der Abstand von 200 Metern betrifft den Standort einer Anbauvereinigung nach § 12 KCanG. Für den öffentlichen Konsum gilt eine andere Regel nach § 5 KCanG, bei der die Sichtweite nach Gesetz bei mehr als 100 Metern endet. Beide Regeln sollten getrennt geprüft werden.