Muss man im Club selbst beim Anbau mithelfen?
Ja, wer Mitglied in einem Cannabis Social Club ist, muss beim Anbau selbst mithelfen. Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 KCanG haben die Mitglieder der Anbauvereinigung beim gemeinschaftlichen Eigenanbau von Cannabis aktiv mitzuwirken. Eine aktive Mitwirkung ist nach Satz 2 insbesondere gegeben, wenn Mitglieder beim gemeinschaftlichen Eigenanbau und bei unmittelbar damit verbundenen Tätigkeiten eigenhändig mitwirken. Wie viele Stunden das sind, schreibt das Gesetz nicht vor. Das Bundesgesundheitsministerium beschreibt es in seinem FAQ ebenso: Mitglieder haben aktiv beim Anbau mitzuwirken. Der Artikel erklärt, was das für dich bedeutet und was du vor dem Beitritt klären solltest.
Was das Gesetz über den Anbau sagt
Der Anbau ist eine Aufgabe der Mitglieder und kein Geschäft eines externen Betriebs. Cannabis darf in einer Anbauvereinigung nur von Mitgliedern gemeinschaftlich angebaut werden (§ 17 Abs. 1 Satz 1 KCanG). Geringfügig Beschäftigte dürfen mit unmittelbar anbau- oder weitergabebezogenen Tätigkeiten nur betraut werden, wenn sie Mitglieder sind. Sonstige entgeltlich Beschäftigte und Nichtmitglieder dürfen nur Tätigkeiten übernehmen, die nicht unmittelbar mit dem gemeinschaftlichen Eigenanbau oder der Weitergabe verbunden sind (§ 17 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KCanG). Ein Club kann die Arbeit im Anbau also nicht an externe Kräfte auslagern und seine Mitglieder aus der Pflicht nehmen.
Was das Gesetz offen lässt
Das Gesetz verlangt die eigenhändige Mitwirkung, legt aber keinen Mindestumfang in Stunden fest. Wie viel Zeit ein Mitglied einbringen muss, regeln Satzung und Konzept des Clubs. Der Artikel zu den Mitwirkungsstunden zeigt, wie Clubs das in der Praxis regeln. Ein Club, der Mitglieder ganz ohne Mitwirkung aufnimmt, widerspricht der gesetzlichen Pflicht. Die Behörde kann dem Verein Auskünfte und Unterlagen abverlangen und das befriedete Besitztum betreten, um die Einhaltung der Vorgaben zu überwachen (§§ 28, 29 KCanG).
Was Satzung und Konzept regeln sollten
Lies Satzung und Konzept vor dem Beitritt vollständig. Achte besonders auf diese Punkte:
- Welche Aufgaben im Anbau Mitglieder übernehmen und wie sie verteilt sind.
- Wie viel Zeit für Mitwirkung vorgesehen ist und ob es eine Mindestgröße gibt.
- Wie die Mitwirkung nachgewiesen wird, etwa durch eine Liste.
- Welche Folgen es hat, wenn ein Mitglied nicht mitarbeitet.
- Ob es Ausnahmen gibt, zum Beispiel bei Krankheit oder Betreuung von Angehörigen.
Stehen diese Punkte nicht klar im Papier, frag den Club danach. Eine unklare Regel führt später zu Streit.
Arbeit im Anbau und Schutz
Wer im Anbau arbeitet, kommt mit dem Produkt in Kontakt. Anbauvereinigungen haben die Grundsätze der guten fachlichen Praxis einzuhalten und Vorkehrungen zu treffen, damit Gesundheitsrisiken durch Pflanzenschutz- und Düngemittel, Mykotoxine, Schwermetalle oder Verpackungen minimiert werden (§ 17 Abs. 3 KCanG). Das Konzept des Clubs sollte festlegen, welche Schutzmaßnahmen bei der Arbeit gelten und wer sie überwacht. Auch wer nur mithilft, sollte wissen, wo Beratung zu finden ist. Das Konzept muss dazu Suchtprävention und risikoreduzierten Konsum behandeln (§ 23 Abs. 6 KCanG).
Minderjährige haben auf dem befriedeten Besitztum des Clubs keinen Zutritt (§ 23 Abs. 1 KCanG). Das gilt auch für Helfer, Gäste und Familienangehörige. Eine Regel dazu gehört in jede Hausordnung.
Vor dem Beitritt richtig fragen
Frag den Club konkret, welche Aufgaben im Anbau auf dich zukommen, wer die Einsätze plant und wie viel Zeit im Monat realistisch ist. Frag auch, wie der Club mit Mitgliedern umgeht, die aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen weniger mithelfen können. Lass dir die Antworten schriftlich geben. Wer unsicher ist, ob die Anforderungen zu dem passen, was er leisten kann, sollte nichts unterschreiben, bevor er alles verstanden hat. Beachte außerdem die Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten, die Vereine in der Satzung vorsehen müssen (§ 16 Abs. 5 KCanG).
Grenzen der Mitwirkung
Wer aus persönlichen oder gesundheitlichen Gründen weniger leisten kann, braucht eine klare Regelung im Club. Das Konzept sollte beschreiben, wie Ausnahmen geprüft werden und wer darüber entscheidet. Die Mitwirkung darf keinen Druck zum Konsum erzeugen: Niemand ist verpflichtet, Cannabis zu konsumieren, nur weil er mithilft.
Wie sich Mitwirkung dokumentieren lässt
Ein Club, der Mitwirkung erwartet, sollte nachvollziehbar festhalten, wer wann mitgearbeitet hat. Eine einfache Liste mit Datum, Aufgabe und Namenskürzel genügt in vielen Fällen. Erfasse nur, was für die Organisation nötig ist. Gesundheitsdaten oder Gründe für Fehlzeiten gehören nicht in diese Liste, es sei denn, das Mitglied hat ausdrücklich zugestimmt und die Notiz ist wirklich erforderlich.
Verantwortung bei Ernte und Weitergabe
Cannabis ist innerhalb des befriedeten Besitztums zu sichern (§ 22 Abs. 1 KCanG). Mitglieder, die bei der Ernte helfen, sollten die Abläufe kennen und wissen, an wen sie Auffälligkeiten melden. Bei Verdacht auf Abhandenkommen oder unerlaubte Weitergabe muss der Club unverzüglich die Behörde informieren (§ 26 Abs. 5 KCanG).
Was du jetzt konkret tun kannst
Lies die Satzung und das Konzept des Clubs, bevor du einen Aufnahmeantrag stellst. Notiere die Fragen zu Aufgaben, Zeiten und Folgen und stell sie im Erstgespräch. Den Gesetzestext findest du unter § 17 KCanG. Für die Rechte und Pflichten insgesamt lohnt sich der Beitrag zu Rechten und Pflichten. Wie der Nachweis der Mitwirkung in der Praxis aussieht, erklärt der Beitrag zum Nachweis der Mitwirkung. Einen Überblick bietet die Themenseite Anbauvereinigungen.
Häufige Fragen
Muss ich als Mitglied immer selbst im Anbau arbeiten?
Du musst aktiv mitwirken (§ 17 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Aktive Mitwirkung liegt insbesondere vor, wenn Mitglieder beim gemeinschaftlichen Anbau und bei unmittelbar damit verbundenen Tätigkeiten eigenhändig mitwirken. Wie oft und in welchem Umfang, legen Satzung und Konzept des Clubs fest.
Gibt es eine feste Stundenzahl für die Mitarbeit?
Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht. Ob der Club eine Mindestzahl an Stunden verlangt, steht in seinen Regeln. Frag danach im Aufnahmegespräch und lass dir die Regel schriftlich geben.
Darf ein Club Mitglieder ohne Mitarbeit aufnehmen?
Ein Club, der Mitglieder grundsätzlich von der Mitwirkung freistellt, widerspricht § 17 Abs. 2 KCanG, wonach die Mitglieder aktiv mitzuwirken haben. Für Einzelfälle, etwa bei Krankheit, braucht der Club eine klare Regel. Frag bei Unsicherheit die Erlaubnisbehörde oder eine Fachberatung.
Quellen
- Konsumcannabisgesetz § 17 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 22 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 26 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 28 auf gesetze-im-internet.de
- Konsumcannabisgesetz § 29 auf gesetze-im-internet.de
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz