Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Muss man im Club selbst beim Anbau mithelfen?

Häufige Fragen

Muss ich als Mitglied immer selbst im Anbau arbeiten?

Du musst aktiv mitwirken (§ 17 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Aktive Mitwirkung liegt insbesondere vor, wenn Mitglieder beim gemeinschaftlichen Anbau und bei unmittelbar damit verbundenen Tätigkeiten eigenhändig mitwirken. Wie oft und in welchem Umfang, legen Satzung und Konzept des Clubs fest.

Gibt es eine feste Stundenzahl für die Mitarbeit?

Eine feste Stundenzahl nennt das Gesetz nicht. Ob der Club eine Mindestzahl an Stunden verlangt, steht in seinen Regeln. Frag danach im Aufnahmegespräch und lass dir die Regel schriftlich geben.

Darf ein Club Mitglieder ohne Mitarbeit aufnehmen?

Ein Club, der Mitglieder grundsätzlich von der Mitwirkung freistellt, widerspricht § 17 Abs. 2 KCanG, wonach die Mitglieder aktiv mitzuwirken haben. Für Einzelfälle, etwa bei Krankheit, braucht der Club eine klare Regel. Frag bei Unsicherheit die Erlaubnisbehörde oder eine Fachberatung.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 17 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 22 auf gesetze-im-internet.de
  3. Konsumcannabisgesetz § 23 auf gesetze-im-internet.de
  4. Konsumcannabisgesetz § 26 auf gesetze-im-internet.de
  5. Konsumcannabisgesetz § 28 auf gesetze-im-internet.de
  6. Konsumcannabisgesetz § 29 auf gesetze-im-internet.de
  7. Bundesgesundheitsministerium: FAQ zum Cannabisgesetz

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