Anbauvereinigungen und Clubs · Gemeinschaftlicher Anbau und Weitergabe

Wie werden die jährlichen Anbau- und Abgabemengen festgelegt?

Häufige Fragen

Gibt es eine Jahresobergrenze für einen Club?

Ja. Die Erlaubnis ist auf die jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen zu begrenzen, die zur Deckung des Eigenbedarfs der Mitglieder voraussichtlich erforderlich sind (§ 13 Abs. 3 KCanG). Die konkrete Zahl steht im Bescheid der Behörde.

Wie viele Mitglieder darf ein Club höchstens haben?

Höchstens 500 (§ 16 Abs. 2 Satz 1 KCanG). Die Mitgliederzahl wirkt sich auf die erforderliche Jahresmenge aus. Ändert sie sich, kann die Erlaubnis angepasst werden (§ 13 Abs. 3 Satz 2 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 11 Erlaubnispflicht
  2. KCanG § 13 Inhalt der Erlaubnis
  3. KCanG § 15 Widerruf und Rücknahme der Erlaubnis
  4. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  5. KCanG § 18 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
  6. KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe von Cannabis
  7. KCanG § 21 Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
  8. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  9. KCanG § 27 Maßnahmen der behördlichen Überwachung
  10. DHS: Suchthilfeverzeichnis
  11. KCanG § 14 Dauer der Erlaubnis
  12. KCanG § 22 Sicherung und Transport

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