Welche Fachrichtung darf Cannabis verordnen?
Medizinalcannabis darf nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Nach § 3 Abs. 1 MedCanG gilt das für Cannabis zu medizinischen Zwecken. Das Bundesgesundheitsministerium gibt auf seiner FAQ-Seite an, dass alle Ärztinnen und Ärzte verordnungsbefugt sind. Eine Facharztpflicht im engeren Sinne nennt die Seite damit nicht. Wer eine bestimmte Fachrichtung sucht, sollte also zuerst fragen, ob die eigene Ärztin oder der eigene Arzt die Verordnung übernimmt.
Was § 3 MedCanG regelt
Nach § 3 Abs. 1 MedCanG darf Cannabis zu medizinischen Zwecken nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verabreicht werden. Das Gesetz nennt damit die Berufsgruppe, nicht eine Fachrichtung. Die Vorschrift nennt ausdrücklich Ärztinnen und Ärzte; Zahnärztinnen, Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte sind nicht zur Verschreibung berechtigt.
Der Artikel Wer darf Medizinalcannabis verschreiben? erklärt die Berufsgruppen im Überblick.
Was die BMG-FAQ sagt
Die FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zu Cannabis als Medizin stellt klar, dass alle Ärztinnen und Ärzte verordnungsbefugt sind. Das ist eine Aussage über den Kreis der Verordnenden. Ob eine Praxis eine Verordnung ausstellt, entscheidet sie im Einzelfall.
Wenn eine Praxis ablehnt, kannst du nach den Gründen fragen. Der Artikel Darf ein Arzt die Cannabis-Verordnung ablehnen? beschreibt diese Situation.
Wie du eine geeignete Praxis findest
- Ärztinnen und Ärzte in der Nähe fragen, ob sie Medizinalcannabis verordnen.
- Die Fachrichtung nach dem Behandlungsbedarf wählen, nicht nach einer vermuteten Vorgabe.
- Unterlagen zur bisherigen Behandlung bereithalten.
- Nachfragen, welche Unterlagen die Krankenkasse für den Antrag braucht.
Der Artikel Wie finde ich einen Arzt für Medizinalcannabis? gibt praktische Hinweise zur Suche.
Wenn die Praxis nicht verordnet
Wenn eine Praxis keine Verordnung ausstellen möchte, ist das nicht das Ende der Suche. Frag nach den Gründen, denn sie helfen dir, die nächste Praxis gezielter auszuwählen. Mit einer klaren Frage erfährst du mehr als mit einer allgemeinen Absage.
Die Auswahl bleibt deine Entscheidung und die der Praxis.
Fachliche Begründung im Gespräch
Eine Verordnung braucht eine medizinische Begründung. Bereite das Gespräch vor: Welche Beschwerden hast du, welche Behandlungen waren bisher ohne Erfolg und welche Nebenwirkungen hast du bemerkt? Wer diese Punkte aufschreibt, verliert im Gespräch weniger Zeit und vergisst weniger.
Die Praxis entscheidet im Einzelfall, ob sie eine Verordnung ausstellt. Ein Gespräch über Alternativen gehört dazu. Der Artikel Welche Nebenwirkungen muss der Arzt erklären? hilft dir, die Fragen für das Gespräch zu sammeln.
Richtlinien und zusätzliche Anforderungen
Ob einzelne Richtlinien für bestimmte Behandlungen zusätzliche Anforderungen stellen, kann die Arztpraxis oder die Krankenkasse im Einzelfall klären. Für die Verordnung zulasten der Krankenkasse spielt außerdem die Genehmigung eine Rolle. Nach § 31 Abs. 6 SGB V bedarf die erste Verordnung der Genehmigung der Krankenkasse. Der Artikel Wie läuft die erste Cannabis-Verordnung ab? beschreibt den Ablauf.
Indikation und Behandlung
Die Verordnung richtet sich nach dem Behandlungsbedarf. Maßgeblich ist, ob die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall eine Verordnung für geeignet hält. Der Artikel Für welche Krankheiten darf Cannabis verordnet werden? zeigt die Grundlagen.
Gesundheitliche Risiken im Blick behalten
Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin weist darauf hin, dass Cannabis Koordination, Aufmerksamkeit und Reaktionszeit beeinträchtigen kann, und rät: Fahre nicht, wenn du dich beeinträchtigt fühlst. Sprich mit der Ärztin oder dem Arzt über Nebenwirkungen und Wechselwirkungen, bevor du mit der Einnahme beginnst.
Die ACM rät, auf Alkohol und andere berauschende Substanzen zu verzichten. Der Artikel Was passiert, wenn Cannabis und Alkohol zusammen konsumiert werden? beschreibt den Mischkonsum allgemein.
Praxis und Verordnung im Ablauf
Bei der ersten Verordnung hilft eine gute Vorbereitung. Bring die bisherigen Befunde, Medikamentenlisten und Angaben zu früheren Therapien mit. Die Praxis entscheidet anhand dieser Unterlagen, ob eine Verordnung medizinisch vertretbar ist. Welche Angaben die Krankenkasse für ihre Entscheidung braucht, klärst du bei ihr.
Nach der Verordnung folgt die Abgabe in der Apotheke. Die Apotheke prüft die Verschreibung und gibt das Präparat nur gegen Vorlage ab. Wer eine Verordnung nicht sofort einlösen kann, klärt mit der Praxis, wie lange die Verschreibung gilt.
Fragen, die du der Praxis stellen kannst
Welche Form der Verordnung ist vorgesehen?
Frag, ob die Praxis die Verordnung als Rezept, E-Rezept oder anders ausstellt. Die Antwort beeinflusst, wie du die Verordnung in der Apotheke einlöst. Kläre außerdem, wer den Antrag für die Krankenkasse einreicht.
Wie oft brauche ich einen Arztkontakt?
Wie oft für Folgeverordnungen ein Arztkontakt nötig ist, erklärt der Artikel Wie oft braucht es einen Arztkontakt für Folgeverordnungen?.
Was passiert bei Nebenwirkungen?
Melde Nebenwirkungen rechtzeitig an die Praxis. Sie entscheidet, ob die Dosierung angepasst oder die Behandlung umgestellt wird. Setze die Behandlung nicht eigenmächtig ab und sprich vorher mit der Praxis.
Wo du weitere Auskunft bekommst
Die Arztpraxis ist die erste Anlaufstelle für Fragen zur Verordnung. Bei Unsicherheit über die Kostenübernahme hilft die Krankenkasse. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland berät unabhängig und kostenfrei zu Krankenversicherung, Patientenrechten und Arzneimitteln. Gerichte entscheiden im Einzelfall; eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozialrecht kann das einordnen.
Häufige Fragen
Darf nur ein Facharzt Medizinalcannabis verschreiben?
Nach § 3 Abs. 1 MedCanG dürfen Ärztinnen und Ärzte Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreiben. Das Bundesgesundheitsministerium gibt an, dass alle Ärztinnen und Ärzte verordnungsbefugt sind. Ob einzelne Richtlinien zusätzliche Anforderungen stellen, klären die Arztpraxis und die Krankenkasse im Einzelfall.