Für welche Krankheiten darf Cannabis verordnet werden?
Cannabis als Arzneimittel darf nur verschrieben werden, wenn eine Ärztin oder ein Arzt es für deine Erkrankung medizinisch begründen kann. Eine feste Liste mit Krankheiten nennt § 3 MedCanG nicht. Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse verlangt § 31 Abs. 6 SGB V eine schwerwiegende Erkrankung. Ob die Verordnung im Einzelfall vertretbar ist, beurteilt die Ärztin. Über die Verordnung entscheidet deshalb immer die Ärztin im Einzelfall.
Gibt es eine Liste mit erlaubten Krankheiten?
Der Gesetzestext von § 3 MedCanG enthält keine Liste mit Diagnosen. Medizinisches Cannabis gilt nach dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) als Arzneimittel. Nach § 3 Abs. 1 MedCanG darf es nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. Abgegeben wird es nach § 3 Abs. 2 nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung.
In der Fachsprache ist von der Indikation die Rede. Gemeint ist der medizinische Grund, aus dem ein Mittel verordnet wird. Wer im Netz nach einer Diagnoseliste sucht, stößt oft auf Seiten, die Cannabis als Allheilmittel darstellen. Solche Angaben haben keinen Bezug zu deinem Gesundheitszustand und ersetzen keine Untersuchung.
Was heißt schwerwiegende Erkrankung?
Für die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse knüpft § 31 Abs. 6 SGB V den Anspruch an eine schwerwiegende Erkrankung. Weitere Voraussetzungen nennt der Gesetzestext: Eine allgemein anerkannte Standardleistung steht nicht zur Verfügung oder kann im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung der Vertragsärztin nicht angewendet werden. Außerdem muss eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf oder auf schwerwiegende Symptome bestehen. Die vertragsärztliche Versorgung hat zunächst mit einem zugelassenen cannabishaltigen Fertigarzneimittel im Rahmen eines sechsmonatigen Therapieversuchs zu erfolgen.
Ob das bei dir zutrifft, lässt sich nicht aus einem Ratgeber ableiten. Die Ärztin hält fest, welche Diagnose vorliegt, wie lange die Beschwerden bestehen und welche Behandlungen bereits versucht wurden. Diese Angaben braucht sie für die Begründung.
Was prüft die Ärztin im Einzelfall?
Vor einer Verordnung klärt die Ärztin mehrere Punkte. Sie fragt nach deiner Krankengeschichte, nach Vorerkrankungen und nach Medikamenten, die du bereits nimmst. Sie fragt auch nach deinem Konsum, weil Cannabis mit anderen Substanzen und Medikamenten in Wechselwirkung treten kann.
- Diagnose, Verlauf und Schwere der Erkrankung
- Bisherige Behandlungen und deren Wirkung
- Mögliche Nebenwirkungen und Wechselwirkungen mit anderen Mitteln
- Risiken wie Abhängigkeit, Psychosen oder Einschränkungen beim Fahren
Die Abwägung zwischen erwartetem Nutzen und möglichen Risiken gehört zu jeder seriösen Verordnung. Eine Verordnung ist eine ärztliche Entscheidung mit medizinischen Gründen, die du nachvollziehen können solltest.
Welche Risiken sprechen gegen eine Verordnung?
Auch ärztlich verordnetes Cannabis hat Risiken. Die BIÖG weist zum Freizeitkonsum darauf hin, dass Menschen, die kiffen, häufiger eine Psychose bekommen als Menschen, die nicht kiffen. Wer bereits eine psychische Erkrankung hat oder in der Familie Psychosen kennt, sollte das vor dem Gespräch ansprechen.
Das junge Gehirn befindet sich in einer wichtigen Entwicklungsphase, betont die BIÖG. Deshalb braucht es bei jungen Menschen besondere Vorsicht. Die BIÖG empfiehlt Schwangeren zum Cannabiskonsum, jedes Risiko zu vermeiden und zu verzichten. Wenn du schwanger bist oder es sein könntest, sprich das vor einer Verordnung offen an.
Wichtig ist außerdem der Straßenverkehr. Ob und wie du nach der Einnahme Auto fahren darfst, besprichst du mit der Ärztin. Das Straßenverkehrsgesetz sieht nach § 24a Abs. 4 StVG eine Ausnahme vor, wenn der Stoff aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels stammt. Diese Ausnahme ersetzt keine eigene Prüfung deiner Fahrtüchtigkeit. Frag deine Ärztin, was sie dir dazu rät.
Wie bereitest du das Gespräch mit der Ärztin vor?
Ein gutes Gespräch braucht Vorbereitung. Wer seine Beschwerden strukturiert schildern kann, hilft der Ärztin, die Lage einzuschätzen. Du musst nichts auswendig lernen, aber ein paar Notizen zahlen sich aus.
- Notiere deine Beschwerden, seit wann sie bestehen und wie sie deinen Alltag beeinflussen.
- Liste alle Medikamente auf, auch frei verkäufliche Mittel und Präparate aus dem Ausland.
- Sammle Befunde, Arztbriefe und Angaben zu früheren Behandlungen.
- Schreibe deine Fragen auf, etwa zu Nebenwirkungen, Dosierung oder Alternativen.
Sag ehrlich, ob du selbst Cannabis konsumierst und wie oft. Die Ärztin kann nur bewerten, was sie weiß. Frag auch nach, warum sie eine bestimmte Form oder Dosierung empfiehlt. Wenn du eine Antwort nicht verstehst, bitte um eine einfachere Erklärung. Die Abläufe nach dem Gespräch erklärt der Ratgeber zur ersten Cannabis-Verordnung.
Welche Informationen sind verlässlich?
Verlässlich sind der Gesetzestext und Angaben von Behörden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) führt eine eigene Seite zum medizinischen Cannabis mit Hinweisen zu Erlaubnissen und Verfahren. Der Gesetzestext zu § 3 des MedCanG legt fest, wer verschreiben darf und wie die Abgabe in der Apotheke abläuft. Was genau bei der Verschreibung zu beachten ist, erklärt auch der Beitrag über Verschreibungsberechtigte.
- Gesetzestext MedCanG § 3 auf gesetze-im-internet.de
- Die Informationsseite des BfArM zum medizinischen Cannabis
- Die schriftlichen Hinweise deiner Ärztin und deiner Apotheke
Im Netz gibt es viele Ratgeber, die etwas verkaufen wollen. Achte darauf, ob sie Quellen nennen, ob sie Produkte anbieten und ob sie Heilversprechen machen. Seriöse Informationen nennen Grenzen und verweisen auf die ärztliche Beratung.
Wie läuft die Entscheidung ab?
Die Ärztin sichert die Diagnose und wertet bisherige Behandlungen aus, bevor sie über eine Cannabis-Therapie spricht. Die Krankenkasse genehmigt die Leistung bei der ersten Verordnung (§ 31 Abs. 6 SGB V). Wie das Antragsverfahren abläuft, erklärt der Ratgeber zum Antrag bei der Krankenkasse.
Wenn deine Ärztin eine Verordnung ablehnt, bedeutet das nicht, dass deine Beschwerden nicht ernst genommen werden. Sie kann medizinische Gründe haben, die sie dir erklären sollte. Frag nach, was aus ihrer Sicht fehlt und welche anderen Wege sie sieht. Du kannst dir bei einer anderen Ärztin eine zweite Meinung holen, wenn du dich damit sicherer fühlst.
Was du jetzt tun kannst
Wenn du prüfen möchtest, ob für dich eine Verordnung infrage kommt, vereinbare einen Termin bei deiner Hausärztin oder bei einer Fachärztin, die deine Erkrankung behandelt. Bring deine Notizen mit und frag direkt nach der Begründung. Der Cannabisfragebogen und der Antrag bei der Krankenkasse sind die nächsten Schritte, falls die Ärztin eine Verordnung für sinnvoll hält.
Wenn du zusätzlich Fragen zum Konsum und zu Risiken hast, kannst du dich an eine Suchtberatungsstelle wenden. Mehr zu Gesundheitsrisiken findest du auch auf der Themenseite Medizinalcannabis. Eine Rechtsberatung für deinen Einzelfall ersetzt dieser Text nicht.
Häufige Fragen
Gibt es eine Liste mit Krankheiten, für die Cannabis verordnet werden darf?
Der Gesetzestext von § 3 MedCanG enthält keine Liste von Diagnosen. Für die Kostenübernahme verlangt § 31 Abs. 6 SGB V eine schwerwiegende Erkrankung. Die Ärztin entscheidet im Einzelfall und muss die Verordnung medizinisch begründen können. Verschreiben dürfen nur Ärztinnen und Ärzte. Lass dich im persönlichen Gespräch beraten und verlass dich nicht auf Internetlisten.
Darf ich Medizinalcannabis ohne ärztliche Verschreibung bekommen?
Nein. Nach § 3 MedCanG darf Medizinalcannabis nur von Ärztinnen und Ärzten verschrieben werden. An Endverbraucher wird es nur in einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung abgegeben. Ohne Verschreibung gibt die Apotheke es nicht ab. Bei Fragen hilft die behandelnde Praxis weiter.