Was passiert, wenn Cannabis und Alkohol zusammen konsumiert werden?
Cannabis und Alkohol zusammen sind laut BIÖG sehr belastend für den Kreislauf und führen oft zu Übelkeit und Erbrechen. Feel-ok schreibt, beide Drogen hätten negative Effekte auf das Konzentrations- und das Reaktionsvermögen und die einzelnen Wirkungen könnten sich gegenseitig verstärken. Im Straßenverkehr ist die Kombination in § 24a Abs. 2a StVG als eigener Verstoß geregelt.
Dieser Artikel erklärt, was die Kombination für Körper und Alltag bedeutet, welche Regeln im Straßenverkehr gelten und wie du das Risiko verringerst. Er ersetzt keine ärztliche Beratung, zeigt aber, wo die Grenzen liegen.
Warum die Kombination schwer einzuschätzen ist
Feel-ok nennt als Besonderheit von Alkohol, dass er dazu führt, dass man sich selbst überschätzt. Das erschwert es, die eigene Beeinträchtigung zu erkennen. Wirkungen verschiedener Drogen können sich laut feel-ok gegenseitig verstärken, und die DHS zählt Cannabis mit Nikotin, Ecstasy, Amphetaminen, Kokain, Crystal Meth und Halluzinogenen zu den gefährlichen Mischungen.
Nach dem Bundesgesundheitsministerium hängt die Reaktion auf Cannabis unter anderem von Gesundheitszustand, Mischkonsum und aufgenommener Menge ab. Eine verlässliche Faustregel für die Kombination gibt es daher nicht.
Die Regeln im Straßenverkehr
Für Cannabis gilt im Straßenverkehr ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Für Alkohol gilt eine Grenze von 0,5 Promille im Blut. Beide Grenzen stehen in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Wer eine der beiden Grenzen erreicht und ein Kraftfahrzeug führt, handelt ordnungswidrig. Der Bußgeldrahmen ergibt sich aus § 24a Abs. 3 StVG, und in der Regel ist auch ein Fahrverbot anzuordnen (§ 25 Abs. 1 StVG).
Die Kombination ist ein eigener Fall. Nach § 24a Abs. 2a StVG handelt ordnungswidrig, wer eine Handlung nach Absatz 1a begeht (also mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum ein Kraftfahrzeug führt) und dabei ein alkoholisches Getränk zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks steht. Der Bußgeldrahmen ist höher als bei Abs. 1a (§ 24a Abs. 3 StVG). Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrende unter 21 Jahren gilt ein eigenes Cannabis- und Alkoholverbot (§ 24c StVG). Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der THC-Wert aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines ärztlich verschriebenen Arzneimittels stammt (§ 24a Abs. 4 StVG).
Was im Körper passiert
Das BIÖG nennt die starke Kreislaufbelastung sowie Übelkeit und Erbrechen. Die DHS führt als akute Cannabiswirkungen unter anderem verminderte Reaktion und Merkfähigkeit, Schwindel, Herzpochen und Orientierungslosigkeit auf. Wer nach dem Konsum von beidem starke Beschwerden oder Verwirrtheit bemerkt, sollte Hilfe holen und nicht abwarten.
Drugcom beschreibt, dass sich bei dauerhaftem Cannabiskonsum eine psychische Abhängigkeit entwickeln kann.
Wie du das Risiko verringerst
Die sicherste Maßnahme ist, die Kombination ganz zu vermeiden. Wer dennoch konsumiert, kann diese Regeln beachten:
- Konsumiere nicht beides zur gleichen Zeit und lass zwischen den Substanzen deutlich Abstand.
- Plane für den Abend einen Weg, der ohne Auto auskommt, etwa ein Taxi oder eine Fahrgemeinschaft ohne Konsum.
- Drugcom weist darauf hin, dass die Fahrtüchtigkeit auch dann noch eingeschränkt sein kann, wenn die akute Rauschwirkung bereits abgeklungen ist. Plane daher Zeit ein, bevor du fährst.
- Achte auf Menge und Häufigkeit und halte Pausen ein.
Wenn du gemeinsam mit anderen konsumierst, sprich vorher ab, wer nicht fährt.
Warum junge Menschen besonders aufpassen sollten
Das BIÖG weist darauf hin, dass sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet. Konsum kann diese Entwicklung beeinflussen. Das BIÖG nennt Jugendliche durchs Kiffen viel gefährdeter als Erwachsene. Eine ausführliche Einordnung der Altersgrenzen findest du im Artikel Ab welchem Alter darf man Cannabis besitzen?.
Was Freunde und Angehörige tun können
Wenn ein Freund beides konsumiert hat und danach fahren will, sprich ihn direkt an und biete eine andere Heimfahrt an. Wenn die Situation akut ist, ruf im Zweifel den Notruf 112 an.
Wer selbst betroffen ist, kann den Kontakt zu einer Suchtberatung suchen. Dort lässt sich besprechen, wie du Kombinationen vermeidest.
Was du nach einem Vorfall tun solltest
Wenn nach dem gemeinsamen Konsum jemand Beschwerden hat, verwirrt wirkt oder das Bewusstsein verliert, zählt jede Minute. Lass die Person nicht allein, lagere sie stabil und ruf den Notruf 112. Schildere dem Rettungsdienst, welche Substanzen konsumiert wurden, damit das Team die Lage richtig einschätzen kann.
Rechtliche Folgen einer Fahrt unter Einfluss klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wo du Hilfe bekommst
Wenn du bemerkst, dass du regelmäßig beides konsumierst oder nicht mehr aufhören kannst, sprich mit einer Suchtberatungsstelle oder einer Ärztin oder einem Arzt. Anonym erreichst du die Sucht & Drogen Hotline unter 01806 313031 (kostenpflichtig, täglich 8 bis 24 Uhr). Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen führt ein Suchthilfeverzeichnis, über das du Beratungsstellen in deiner Nähe findest. Bei akuten Beschwerden nach dem Konsum wählst du den Notruf 112. Mehr zu Warnzeichen im Alltag steht im Artikel Welche Gesundheitsfolgen hat Cannabis insgesamt?.
Häufige Fragen
Ist die Kombination aus Cannabis und Alkohol im Straßenverkehr verboten?
Ja. Nach § 24a Abs. 2a StVG handelt ordnungswidrig, wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr im Blutserum ein Kraftfahrzeug führt und dabei Alkohol trinkt oder die Fahrt unter Alkoholwirkung antritt. Der Bußgeldrahmen ist höher als bei Abs. 1a (§ 24a Abs. 3 StVG), in der Regel folgt ein Fahrverbot (§ 25 StVG). Ausgenommen ist ein THC-Wert aus einem ärztlich verschriebenen Arzneimittel (§ 24a Abs. 4 StVG). Für Einzelfälle hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt.
Wie lange sollte man nach Cannabis und Alkohol nicht Auto fahren?
Eine feste Zeitangabe nennen die Quellen nicht. Drugcom weist darauf hin, dass die Fahrtüchtigkeit auch nach Abklingen des akuten Rausches noch eingeschränkt sein kann. Wer Cannabis und Alkohol kombiniert hat, sollte nicht fahren und eine andere Lösung für den Heimweg planen.
Quellen
- StVG § 24a
- BIÖG: Gefahren für Jugendliche
- BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
- Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen: Suchthilfeverzeichnis
- feel-ok: Mischkonsum
- BIÖG: Kurzfristige Risiken
- DHS: Cannabis, Risiken
- drugcom: Cannabis im Drogenlexikon
- Sucht & Drogen Hotline
- StVG § 24c
- StVG § 25
- BMG: FAQ Cannabisgesetz