Muss man ein Bußgeld sofort bezahlen?
Wer einen Bußgeldbescheid wegen Cannabis erhält, fragt sich zuerst, ob er sofort zahlen muss. Die kurze Antwort: Du musst nicht sofort zahlen, aber die Fristen laufen. Lies ihn vollständig, bevor du etwas unternimmst. Die wichtigste Frist ist die Einspruchsfrist, denn sie entscheidet darüber, ob du den Sachverhalt überhaupt prüfen lassen kannst. Dieser Ratgeber nennt keine Beträge, weil die Höhe vom Einzelfall abhängt.
Die Einspruchsfrist
Nach § 67 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kannst du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Maßgeblich ist die Zustellung des Bescheids. Notiere das Datum und trage die Frist im Kalender ein.
Wird kein Einspruch eingelegt, wird der Bescheid rechtskräftig und vollstreckbar. Darauf weist der Bescheid selbst hin (§ 66 Abs. 2 OWiG). Nach Ablauf der Frist solltest du dich dringend rechtlich beraten lassen. Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann prüfen, welche Schritte dann noch möglich sind, etwa eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 52 OWiG).
Was du im Bescheid zuerst prüfen solltest
Lies vor allem zwei Dinge: welche Vorschrift angewendet wird und wie du Einspruch einlegst. Die Vorschrift zeigt dir, worum es geht. Der Einspruchshinweis zeigt dir, was du tun musst, wenn du dich wehren möchtest.
Vergleiche außerdem den Sachverhalt mit dem, was tatsächlich passiert ist. Notiere Datum, Ort und Umstände, solange du dich noch genau erinnerst. Diese Notizen helfen, wenn du mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt sprichst.
Welche Vorschriften im KCanG betroffen sind
§ 36 KCanG nennt die Tatbestände, die als Ordnungswidrigkeit gelten. Dazu gehören Überschreitungen der Mengengrenzen beim Besitz, Konsum entgegen § 5 KCanG sowie Werbung oder Sponsoring entgegen § 6 KCanG. Auch Verstöße gegen Pflichten im Jugend- und Zugriffsschutz sind dort erfasst.
Im Straßenverkehr gilt eine andere Regel. Verstöße gegen § 24a StVG werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Eine Geldbuße nach Abs. 1 bis 2a bringt nach § 25 Abs. 1 StVG in der Regel auch ein Fahrverbot mit sich. Das sollte man früh einplanen.
Wann gezahlt werden muss und wie Raten möglich sind
Der Bescheid fordert dich auf, die Geldbuße spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft oder einer etwa bestimmten späteren Fälligkeit an die zuständige Kasse zu zahlen (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 OWiG). Ist dir nach deinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, die Geldbuße sofort zu zahlen, wird eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, die Geldbuße in bestimmten Teilbeträgen zu zahlen (§ 18 OWiG). Beantrage das bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und halte die Antwort schriftlich fest.
Unabhängig von der Zahlung bleibt die Einspruchsfrist wichtig. Eine Zahlungsvereinbarung ersetzt die Prüfung des Sachverhalts nicht.
Wann du Rat holen solltest
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt ist der richtige Ansprechpartner, wenn du den Bescheid anfechten möchtest oder wenn die Lage unübersichtlich ist. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen. Ein Erstgespräch hilft dir, die Chancen und den Ablauf zu verstehen.
Wenn du dir eine Anwältin oder einen Anwalt nicht leisten kannst, sprich das im Erstgespräch an.
Was du nicht ignorieren solltest
Wer einen Bescheid liegen lässt, verschenkt die Möglichkeit, den Sachverhalt prüfen zu lassen. Das gilt auch dann, wenn du den Vorwurf für falsch hältst. Zu wissen ist außerdem: Bei einem Einspruch kann auch eine für dich nachteiligere Entscheidung getroffen werden. Darauf weist der Bescheid hin (§ 66 Abs. 2 Nr. 1 OWiG). Lass dich deshalb vor dem Einspruch beraten.
Prävention: die Regeln kennen
Viele Tatbestände betreffen Regeln, die mit Jugend- und Gesundheitsschutz zu tun haben. Dazu gehört das Konsumverbot in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen nach § 5 KCanG. Wer die Regeln kennt, verhindert Bußgelder und schützt die Menschen in seinem Umfeld.
Der Artikel zu Verstößen und dem richtigen Verhalten erklärt, was du nach einem Vorfall tun kannst. Er ergänzt diesen Text um den Ablauf nach einer Kontrolle.
Anlaufstellen
Bei Fragen zur Rechtslage eines Einzelfalls ist eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt der richtige Weg. Wenn der Vorfall mit eigenem Konsum zu tun hat und dich belastet, erreichst du die Sucht und Drogen Hotline unter 01806 313031. Eine Suchtberatungsstelle vor Ort berät ebenfalls.
Was passiert, wenn nicht gezahlt wird
Die Geldbuße oder ein Teilbetrag wird vor Ablauf von zwei Wochen nach Eintritt der Fälligkeit nur beigetrieben, wenn aufgrund bestimmter Tatsachen erkennbar ist, dass sich der Betroffene der Zahlung entziehen will (§ 95 Abs. 1 OWiG). Danach kann das Gericht Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt ist, du deine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hast und im Bescheid darüber belehrt wurdest (§ 96 Abs. 1 OWiG). Ergibt sich, dass dir die Zahlung in absehbarer Zeit nicht möglich ist, kann die Vollstreckungsbehörde anordnen, dass die Vollstreckung unterbleibt (§ 95 Abs. 2 OWiG).
Bewahre alle Unterlagen auf, auch Briefe, E-Mails und Quittungen. Sie gehören zur Akte.
Was du jetzt tun kannst
- Notiere das Zustelldatum des Bescheids und trage die Zweiwochenfrist ein.
- Prüfe, welche Vorschrift angewendet wird und wie du Einspruch einlegst.
- Frag bei der Behörde nach, ob Raten möglich sind, und halte die Antwort schriftlich fest.
- Lass dich bei Unsicherheit von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt beraten.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Nach § 67 Abs. 1 OWiG beträgt die Frist zwei Wochen nach Zustellung. Maßgeblich ist die Zustellung des Bescheids. Notiere das Datum sofort und prüfe, ob du die Frist einhalten kannst. Bei Unsicherheit solltest du dich zeitnah rechtlich beraten lassen.
Kann ich ein Bußgeld wegen Cannabis in Raten zahlen?
Ist dir die sofortige Zahlung nach deinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten, wird eine Zahlungsfrist bewilligt oder gestattet, in Teilbeträgen zu zahlen (§ 18 OWiG). Beantrage das bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat, und lass dir die Antwort schriftlich bestätigen. Eine Zahlungsvereinbarung ersetzt nicht die Prüfung des Sachverhalts.
Welche Verstöße rund um Cannabis sind Ordnungswidrigkeiten?
§ 36 KCanG nennt unter anderem die Überschreitung der Mengengrenzen beim Besitz, Konsum entgegen § 5 und Werbung oder Sponsoring entgegen § 6. Im Straßenverkehr werden Verstöße nach § 24a StVG verfolgt. Die Höhe der Buße nennt dieser Ratgeber nicht.