Recht und Gesetz · Strafen und Bußgelder

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?

Häufige Fragen

Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 Abs. 1 OWiG). Bewahre einen Nachweis über den Eingang auf. Schildere den Sachverhalt sachlich und belege die Angaben, soweit möglich. Bei Unsicherheit frag bei der angegebenen Stelle nach.

Was passiert, wenn ich die Einspruchsfrist verpasse?

Wer die Frist versäumt, dessen Bescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar. Notiere die Frist deshalb sofort. Wenn du sie verpasst hast, kläre umgehend mit einer Anwältin oder einem Anwalt, ob eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich ist (§ 52 OWiG).

Muss ich den Einspruch begründen?

§ 67 OWiG verlangt für den Einspruch nur Frist und Form, eine Begründung nennt die Vorschrift nicht. Wenn du eine gibst, muss sie nicht lang sein. Sie sollte sachlich sein und nur Tatsachen enthalten, die du belegen kannst. Vermeide Beleidigungen und Spekulationen.

Quellen

  1. Gesetze im Internet: StVG § 24a
  2. Gesetze im Internet: KCanG § 3
  3. cannabispraevention.de: Langfristige Risiken und Sucht
  4. Gesetze im Internet: StVG § 25
  5. OWiG § 52
  6. OWiG § 66
  7. OWiG § 67
  8. OWiG § 69

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