Kann man von einem Club in einen anderen wechseln?
Ein Wechsel von einem Cannabis Social Club in einen anderen ist nur möglich, wenn du im alten Verein nicht mehr Mitglied bist. Das Gesetz erlaubt nur eine Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung. Wie der Wechsel im Einzelnen abläuft, regeln die Satzungen beider Vereine. Frag deshalb bei beiden Vorständen nach, bevor du etwas unterschreibst.
Die Regel: nur eine Mitgliedschaft
Nach § 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG darf eine Person nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Gleichzeitige Mitgliedschaften in zwei Clubs sind damit ausgeschlossen. Wer wechseln möchte, muss die alte Mitgliedschaft also beenden, bevor die neue beginnt.
Der neue Club darf dich nur aufnehmen, wenn du ihm schriftlich oder elektronisch versicherst, in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied zu sein. Diese Selbstauskunft muss der Club drei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 3 KCanG). Außerdem weist du durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder andere geeignete amtliche Dokumente nach, dass du in Deutschland wohnst und mindestens 18 Jahre alt bist (§ 16 Abs. 4 KCanG). Wer Mitglied in mehreren Anbauvereinigungen ist oder jemanden entgegen § 16 Abs. 3 Satz 1 KCanG aufnimmt, handelt ordnungswidrig. Den Bußgeldrahmen regelt § 36 Abs. 2 KCanG (§ 36 Abs. 1 Nr. 9 und 10 KCanG).
Die Mengenregeln für die Weitergabe stehen in § 19 Abs. 3 KCanG. Ein Club darf an Mitglieder ab 21 Jahren höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat weitergeben. An Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) darf er höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat weitergeben, und das Cannabis darf höchstens 10 Prozent THC enthalten.
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft
Anbauvereinigungen, die Vereine sind, haben in ihrer Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorzusehen (§ 16 Abs. 5 KCanG). Die Mindestdauer beschreibt, wie lange eine Mitgliedschaft mindestens dauern muss. Wie sie für einen Wechsel wirkt und ob der neue Verein eine eigene Frist vorsieht, steht in den Satzungen. Lies beide Satzungen im Abschnitt zur Mitgliedschaft.
Der Beitrag zur Mindestdauer erklärt die Regel ausführlicher. Eine Übersicht zu allen Schritten vom Eintritt bis zur Kündigung bietet der Artikel zum Ablauf der Aufnahme.
Schritte beim Wechsel
Ein geordneter Wechsel braucht Zeit und Unterlagen. Diese Reihenfolge hilft:
- Satzung des bisherigen Vereins auf Kündigung und Fristen prüfen.
- Mitgliedsnachweise und Abrechnungen sammeln.
- Kündigung schriftlich einreichen und den Eingang bestätigen lassen.
- Mit dem neuen Verein den Aufnahmeantrag besprechen und die Mindestdauer dort erfragen.
- Erst nach dem Ende der alten Mitgliedschaft die neue beantragen.
Beachte dabei, dass der neue Verein eigene Unterlagen verlangen kann. Der Antrag folgt den Vorgaben der Satzung des neuen Vereins.
Prävention auch beim Wechsel
Beim Wechsel gelten die Schutzregeln unverändert. Anbauvereinigungen müssen zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Jeder Club hat einen Präventionsbeauftragten, der Mitgliedern als Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention zur Verfügung steht (§ 23 Abs. 4 Satz 3 KCanG). Außerdem sollen Clubs mit Suchtberatungsstellen vor Ort kooperieren, damit Mitglieder mit riskantem Konsumverhalten Zugang zum Suchthilfesystem erhalten (§ 23 Abs. 5 KCanG). Belastet dich dein Konsum, sprich beim Wechsel darüber mit dem Präventionsbeauftragten oder einer Beratungsstelle.
Unterlagen und Abschluss der alten Mitgliedschaft
Beim Austritt solltest du eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass die Mitgliedschaft beendet ist. Ein neuer Verein kann danach fragen. Gib außerdem zurück, was dir der alte Verein überlassen hat, etwa einen Mitgliedsausweis oder einen Schlüssel. Frag nach, welche Abrechnungen noch offen sind.
Notiere dir die Ansprechpersonen beider Vereine und das Datum aller Schreiben. Wenn du später Fragen zu Abrechnungen oder Daten hast, findest du so schnell den richtigen Weg.
Dokumentation und Daten
Der Club dokumentiert fortlaufend, an welches Mitglied er Cannabis weitergegeben hat, mit Name, Vorname, Geburtsjahr, Menge, durchschnittlichem THC-Gehalt und Datum, und bewahrt diese Aufzeichnungen fünf Jahre auf (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 KCanG). Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob du später wechselst. Frag den alten Verein, welche Daten er über dich speichert und wie lange.
Wohin du dich wenden kannst
Bei Fragen zur Satzung klärt der Vorstand des jeweiligen Vereins den Ablauf. Wenn Unklarheiten bleiben oder ein Streit entsteht, hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Eine Übersicht über die Mitgliedschaft bietet der Beitrag zu Mitgliedschaften in mehreren Clubs. Den Ablauf der Kündigung erklärt der Artikel zur Kündigung der Mitgliedschaft. Alle Beiträge zu Clubs findest du im Themenbereich Anbauvereinigungen.
Häufige Fragen
Darf man gleichzeitig in zwei Cannabis Social Clubs Mitglied sein?
Nein. Nach § 16 Abs. 2 KCanG darf eine Person nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Wer den Club wechseln möchte, beendet die alte Mitgliedschaft und beantragt danach die neue. Die Fristen beider Vereine stehen in deren Satzungen.
Muss ich dem neuen Club etwas versichern?
Ja. Als Mitglied aufgenommen werden darf nur, wer schriftlich oder elektronisch versichert, in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied zu sein. Der Club bewahrt diese Selbstauskunft drei Jahre auf (§ 16 Abs. 3 KCanG). Dazu kommt der Nachweis von Alter und Wohnsitz durch einen amtlichen Lichtbildausweis (§ 16 Abs. 4 KCanG).