Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Kann man von einem Club in einen anderen wechseln?

Häufige Fragen

Darf man gleichzeitig in zwei Cannabis Social Clubs Mitglied sein?

Nein. Nach § 16 Abs. 2 KCanG darf eine Person nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein. Wer den Club wechseln möchte, beendet die alte Mitgliedschaft und beantragt danach die neue. Die Fristen beider Vereine stehen in deren Satzungen.

Muss ich dem neuen Club etwas versichern?

Ja. Als Mitglied aufgenommen werden darf nur, wer schriftlich oder elektronisch versichert, in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied zu sein. Der Club bewahrt diese Selbstauskunft drei Jahre auf (§ 16 Abs. 3 KCanG). Dazu kommt der Nachweis von Alter und Wohnsitz durch einen amtlichen Lichtbildausweis (§ 16 Abs. 4 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 16 Mitglieder der Anbauvereinigung
  2. KCanG § 19 Weitergabe von Cannabis an Mitglieder
  3. KCanG § 23 Pflichten der Anbauvereinigung
  4. KCanG § 26 (Dokumentation)
  5. KCanG § 36 (Bußgeldvorschriften)

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