Gelten für junge Mitglieder zwischen 18 und 21 andere Mengen?
Ja, für junge Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren gelten andere und engere Mengen. Nach § 19 Abs. 3 KCanG dürfen Heranwachsende höchstens 30 Gramm Cannabis pro Kalendermonat erhalten. Außerdem darf der THC-Gehalt 10 Prozent nicht überschreiten. Die Tagesgrenze von 25 Gramm bleibt bestehen.
Dieser Artikel erklärt, wer als Heranwachsender gilt, welche Grenzen im Überblick gelten und warum diese Zahlen keine Empfehlung sind. Er ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, worauf du achten solltest.
Wer als Heranwachsender gilt
Heranwachsende sind nach § 1 Nr. 20 KCanG Personen, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben. Entscheidend ist also das Alter zum Zeitpunkt der Abgabe, nicht das Alter bei der Anmeldung im Club.
Wer 21 wird, fällt aus dieser Gruppe heraus und unterliegt dann den Grenzen für Mitglieder ab 21 Jahren. Die Umstellung betrifft deshalb das Alter und die Mengen, die im Club abgegeben werden.
Die Grenzen im Überblick
Die folgende Tabelle stellt die Grenzen für die Abgabe durch Anbauvereinigungen nebeneinander. Sie gibt § 19 Abs. 3 KCanG wieder.
| Gruppe | Tagesgrenze | Monatsgrenze | THC-Gehalt |
|---|---|---|---|
| Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahre) | 25 Gramm | 30 Gramm pro Kalendermonat | höchstens 10 Prozent |
| Mitglieder ab 21 Jahren | 25 Gramm | 50 Gramm pro Kalendermonat | Keine THC-Grenze in § 19 Abs. 3 KCanG |
Die Tabelle macht den Unterschied sichtbar: Die Monatsgrenze ist für Heranwachsende deutlich niedriger, und nur für sie gilt die Grenze beim Gehalt.
Was der Verein beachten muss
Die Mengengrenzen richten sich an die Anbauvereinigung: Sie darf nicht mehr weitergeben (§ 19 Abs. 3 KCanG) und muss bei jeder Weitergabe Alter und Mitgliedschaft mit Mitgliedsausweis und amtlichem Lichtbildausweis kontrollieren (§ 19 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Jede Weitergabe an ein Mitglied hält der Verein mit Name, Vorname, Geburtsjahr, Menge, durchschnittlichem THC-Gehalt und Datum fest (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 KCanG). Gibt ein Verein wiederholt Cannabis mit mehr als 10 Prozent THC an Heranwachsende weiter oder überschreitet wiederholt die Weitergabemengen, kann die Behörde die Erlaubnis widerrufen (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 KCanG).
Die engeren Grenzen bedeuten nicht, dass Konsum für Heranwachsende unbedenklich ist. Bei jeder Weitergabe muss der Verein auf mögliche neurologische und gesundheitliche Schäden bei einem Konsum im Alter unter 25 Jahren hinweisen (§ 21 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 KCanG).
Was die Grenzen nicht bedeuten
Eine Menge bis zur Grenze ist keine Empfehlung. Wer die Monatsgrenze ausschöpft, bewegt sich innerhalb des Gesetzes. Das heißt aber nicht, dass der Konsum risikofrei ist. Gesundheitlich sagt die Grenze nichts darüber, was für einen Menschen verträglich ist.
Die Grenzen beziehen sich auf die Abgabe durch den Verein. Über die Wirkung im Körper sagen sie nichts. Für den Besitz außerhalb des Clubs gelten die Grenzen der §§ 3, 34 und 36 KCanG, etwa höchstens 25 Gramm unterwegs.
Praktische Fragen, die du dir stellen kannst
Wer als Heranwachsender Mitglied ist, kann sich vor jeder Abgabe einige Fragen stellen. Sie helfen, den Überblick zu behalten:
- Wie viel habe ich in diesem Kalendermonat bereits erhalten?
- Wie viel konsumiere ich in einer Woche, und hat sich die Menge verändert?
- Bemerke ich Auswirkungen auf Schule, Ausbildung oder Freundschaften?
Wenn eine dieser Fragen Sorgen auslöst, ist ein Gespräch mit einer Beratungsstelle sinnvoll. Die Grenzen des Gesetzes ersetzen keine persönliche Einschätzung.
Warum der Übergang mit 21 zählt
Wer 21 Jahre alt wird, fällt aus der Gruppe der Heranwachsenden heraus. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Grenzen für Mitglieder ab 21 Jahren, also 50 Gramm pro Kalendermonat anstelle von 30 Gramm. Die Umstellung passiert mit dem Geburtstag, und der Club muss sie bei der Abgabe berücksichtigen.
Für Heranwachsende im Club ist das eine Planungsfrage. Wer weiß, dass sich die Grenze mit dem 21. Geburtstag ändert, sollte die Mengen nicht schon vorher an der höheren Grenze ausrichten.
Wie die Altersgruppen im Club geprüft werden
Ein Club muss das Alter seiner Mitglieder kennen, um die richtigen Grenzen anzuwenden. Die Altersprüfung gehört deshalb zu den Pflichten der Anbauvereinigung (§ 16 Abs. 4, § 19 Abs. 2 KCanG). Mitglieder sollten ihre Angaben vollständig machen; Änderungen des Wohnsitzes müssen sie unverzüglich mitteilen (§ 16 Abs. 4 Satz 2 KCanG).
Wer im Club nicht sicher ist, welche Grenze gilt, fragt den Vorstand vor der Abgabe. Eine kurze Nachfrage verhindert Fehler, die später Folgen haben können.
Wo du Hilfe bekommst
Eine Suchtberatungsstelle hilft, Konsum und Lebenslage einzuordnen. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen führt im Suchthilfeverzeichnis Beratungsstellen in deiner Region. Den genauen Wortlaut der Mengenregeln findest du auf gesetze-im-internet.de.
Häufige Fragen
Wie viel dürfen Heranwachsende im Club erhalten?
Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren dürfen nach § 19 Abs. 3 KCanG höchstens 30 Gramm Cannabis pro Kalendermonat erhalten. Die Tagesgrenze von 25 Gramm gilt weiterhin. Die Grenzen sind Obergrenzen und keine Empfehlung für den Konsum.
Gilt für Heranwachsende ein THC-Limit?
Ja. Der THC-Gehalt darf bei der Abgabe an Heranwachsende nach § 19 Abs. 3 KCanG höchstens 10 Prozent betragen. Diese Grenze gilt für die Abgabe durch Anbauvereinigungen. Sie sagt nichts darüber, welche Wirkung ein Produkt im Körper entfaltet, und ersetzt keine persönliche Vorsicht.