Wie läuft die Aufnahme in einen Cannabis Social Club ab?
Die Aufnahme in einen Cannabis Social Club beginnt mit einer Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und folgt danach dem Verfahren, das die Satzung des Vereins vorsieht. Jeder Club organisiert diesen Ablauf etwas anders. Wer die Schritte kennt, kann seinen Antrag vollständig stellen und Rückfragen früh klären.
Schritt 1: Die Voraussetzungen prüfen
Bevor du einen Antrag stellst, prüfe die gesetzlichen Bedingungen. Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein (§ 16 Abs. 1 KCanG). Du brauchst einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KCanG). Außerdem darfst du nur Mitglied in einer einzigen Anbauvereinigung sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Alter und Wohnsitz musst du durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder sonstige geeignete amtliche Dokumente nachweisen (§ 16 Abs. 4 KCanG). Dass du in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied bist, versicherst du schriftlich oder elektronisch. Der Verein muss diese Selbstauskunft drei Jahre aufbewahren (§ 16 Abs. 3 KCanG). Ändert sich später dein Wohnsitz, musst du das dem Verein unverzüglich mitteilen (§ 16 Abs. 4 Satz 2 KCanG).
Schritt 2: Die Satzung lesen
Die Satzung ist das zentrale Dokument. Nach § 58 BGB soll sie Bestimmungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder enthalten. Sie zeigt dir, wer über Anträge entscheidet, welche Unterlagen einzureichen sind und wie das Verfahren verläuft. Lies sie vollständig und markiere, was dir unklar ist.
Schritt 3: Den Antrag stellen
Der Antrag folgt den Vorgaben der Satzung. Achte auf die Form und auf die verlangten Angaben. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren, und unvollständige führen zu Rückfragen. Bewahre eine Kopie deines Antrags auf, damit du später nachweisen kannst, was du eingereicht hast.
Schritt 4: Die Entscheidung
Die Entscheidung trifft das Organ, das die Satzung bestimmt. Wie lange das dauert und wie du informiert wirst, hängt vom Verein ab. Frag deshalb ruhig nach dem zeitlichen Ablauf, bevor du den Antrag einreichst.
Schritt 5: Der Beginn der Mitgliedschaft
Mit der Aufnahme beginnt die Mitgliedschaft. Die Satzung legt fest, ab wann Rechte und Pflichten gelten. Nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG müssen Vereine in der Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Das gilt für Anbauvereinigungen, die Vereine sind.
Was du vor dem Beitritt erfragen solltest
Nutze das Aufnahmegespräch, um diese Punkte zu klären:
- Wer ist der Präventionsbeauftragte, und wie erreiche ich diese Person?
- Gibt es das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, und darf ich es lesen?
- Welche Regeln gelten für Mitwirkung und Beiträge?
- Wie läuft ein Austritt ab?
Die Pflicht zum Präventionsbeauftragten folgt aus § 23 Abs. 4 KCanG, das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept aus § 23 Abs. 6 KCanG. Beides sind gesetzliche Pflichten der Anbauvereinigung und gehören schon zum Erlaubnisantrag (§ 11 Abs. 4 Nr. 11 und 12 KCanG).
Unterlagen vorbereiten
Bring zum Termin den amtlichen Lichtbildausweis oder ein anderes geeignetes amtliches Dokument mit, außerdem die Angaben, die die Satzung verlangt. Gesetzlich sind Alter sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland nachzuweisen (§ 16 Abs. 4 KCanG). Die Mitgliedschaft in mehreren Anbauvereinigungen und die Aufnahme ohne die vorgeschriebene Selbstauskunft sind Ordnungswidrigkeiten (§ 36 Abs. 1 Nr. 9 und 10 KCanG).
Fragen, die die Entscheidung erleichtern
- Wie lange dauert es von der Antragstellung bis zur Entscheidung?
- Welche Unterlagen sind verpflichtend, und welche sind freiwillig?
- Gibt es eine Probezeit, und wie ist sie geregelt?
- Wer ist für Rückfragen zuständig?
Nach der Aufnahme
Nach der Aufnahme beginnt der Alltag im Verein. Lies das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, sobald du es erhalten hast, und sprich den Präventionsbeauftragten an, wenn du Fragen hast. Notiere dir Termine, Pflichten und Fristen, damit du nichts übersiehst. Ein guter Start schafft Vertrauen auf beiden Seiten.
Auch die Mindestdauer der Mitgliedschaft solltest du im Blick behalten. Sie ist Teil der Satzung und gilt ab dem Beginn der Mitgliedschaft. Wer das früh weiß, plant realistischer.
Datenschutz und Vertraulichkeit
Ein Verein verarbeitet persönliche Angaben. Frag nach, wie deine Daten gespeichert und geschützt werden und wer Zugriff hat. Eine klare Antwort ist ein gutes Zeichen. Die genauen Regeln ergeben sich aus den Datenschutzvorgaben und aus der Satzung des Vereins.
Was dir der Verein bei der Weitergabe mitgibt
Nach der Aufnahme darfst du Cannabis nur innerhalb des befriedeten Besitztums des Vereins von einem Mitglied entgegennehmen. Bei jeder Weitergabe prüft der Verein Alter und Mitgliedschaft mit Mitgliedsausweis und amtlichem Lichtbildausweis (§ 19 Abs. 2 KCanG). Er muss zudem Informationen zu Risiken, Dosierung und Beratungsstellen bereitstellen (§ 21 Abs. 3 KCanG) und die Weitergabe dokumentieren (§ 26 Abs. 1 KCanG).
Was du jetzt tun kannst
- Prüfe die gesetzlichen Voraussetzungen, bevor du Kontakt aufnimmst.
- Lies die Satzung und notiere deine Fragen.
- Stelle den Antrag vollständig und bewahre eine Kopie auf.
- Bei einer Ablehnung hilft der Ratgeber zu Ablehnungen bei der Aufnahme.
Zu Beiträgen informiert der Ratgeber zu den Mitgliedsbeiträgen, zur Mitwirkung der Ratgeber zu den Mitwirkungsstunden. Einen Überblick über alle Themen bietet der Ratgeber zu Anbauvereinigungen und Clubs.
Häufige Fragen
Wie läuft die Aufnahme in einen Cannabis Club ab?
Zuerst prüfst du die gesetzlichen Voraussetzungen: mindestens 18 Jahre, Wohnsitz in Deutschland und nur ein Club. Alter und Wohnsitz weist du mit einem amtlichen Lichtbildausweis nach, die Mitgliedschaft in nur einem Club versicherst du schriftlich oder elektronisch. Danach gilt das Verfahren der Satzung. Der Ablauf unterscheidet sich je nach Verein.
Welche Fragen sollte ich beim Aufnahmegespräch stellen?
Frag nach dem Präventionsbeauftragten und dem Gesundheits- und Jugendschutzkonzept, nach Regeln zu Mitwirkung und Beiträgen sowie nach dem Ablauf eines Austritts. Die ersten beiden Punkte sind gesetzliche Pflichten der Anbauvereinigung (§ 23 Abs. 4 und 6 KCanG).
Wie lange dauert die Mitgliedschaft mindestens?
Nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG müssen Vereine in ihrer Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Die genauen Regeln zu Beginn, Ende und Austritt stehen in der Satzung deines Clubs.
Quellen
- KCanG § 16: Anbauvereinigungen, Mitgliedschaft
- KCanG § 23: Anbauvereinigungen, Pflichten
- BGB § 21: Eingetragener Verein
- BGB § 58: Inhalt der Satzung
- KCanG § 11 Erlaubnispflicht
- KCanG § 19 Kontrollierte Weitergabe
- KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
- KCanG § 26 Dokumentationspflichten
- KCanG § 36 Bußgeldvorschriften