Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Dürfen Jugendliche Mitglied in einem Club werden?

Häufige Fragen

Können Jugendliche unter 18 einem Cannabis Social Club beitreten?

Nein. Anbauvereinigungen dürfen nur Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 1 KCanG). Das Alter ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder ein anderes geeignetes amtliches Dokument nachzuweisen (§ 16 Abs. 4 KCanG). Nimmt ein Club Minderjährige auf, verstößt er gegen das Gesetz.

Dürfen Minderjährige das Gelände einer Anbauvereinigung betreten?

Nein. Der Zutritt zum befriedeten Besitztum ist für Personen unter 18 Jahren nach § 23 Abs. 1 KCanG ausgeschlossen. Das Gesetz kennt dafür keine Ausnahme. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 31 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  2. KCanG § 23 Befriedetes Besitztum
  3. KCanG § 34 Strafvorschriften
  4. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  5. KCanG § 5 Konsumverbot
  6. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  7. KCanG § 15 Widerruf der Erlaubnis
  8. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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