Dürfen Jugendliche Mitglied in einem Club werden?
Nein, Jugendliche dürfen nicht Mitglied in einem Cannabis Social Club werden. Anbauvereinigungen dürfen nur Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Das regelt § 16 Abs. 1 des Konsumcannabisgesetzes eindeutig. Auch das Gelände des Clubs bleibt Minderjährigen verschlossen.
Dieser Artikel erklärt, warum die Altersgrenze so klar gezogen ist, welche weiteren Vorschriften zum Schutz junger Menschen gelten und was passiert, wenn ein Club diese Grenzen missachtet.
Das Mindestalter nach § 16 KCanG
Das Mindestalter von 18 Jahren gilt für jedes Mitglied einer Anbauvereinigung. Es ist eine Voraussetzung für die Aufnahme und wird damit bereits bei der Anmeldung relevant. Das Alter ist durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises oder sonstiger geeigneter amtlicher Dokumente nachzuweisen (§ 16 Abs. 4 KCanG). Eine bloße Angabe des Bewerbers genügt nicht.
Auch für den erlaubten Besitz (§ 3 KCanG) und den privaten Eigenanbau (§ 9 KCanG) setzt das Gesetz die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.
Warum auch das Gelände tabu ist
Über die Mitgliedschaft hinaus verbietet das Gesetz den Zutritt zum befriedeten Besitztum für Personen unter 18 Jahren (§ 23 Abs. 1 KCanG). Eine Begleitung oder ein Besuch ändert daran nichts, denn die Regel gilt für die Person selbst. Gewährt ein Club trotzdem Zutritt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße nach § 36 Abs. 1 Nr. 31 und Abs. 2 KCanG geahndet werden kann.
Der Artikel Dürfen Minderjährige das Vereinsgelände betreten? erklärt die Regel im Detail.
Konsumverbote rund um den Club
Der öffentliche Konsum von Cannabis ist innerhalb des befriedeten Besitztums von Anbauvereinigungen und in deren Sichtweite verboten (§ 5 Abs. 2 Nr. 6 KCanG). Sichtweite endet bei mehr als 100 Metern Abstand vom Eingangsbereich (§ 5 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Unabhängig davon ist der Konsum in unmittelbarer Gegenwart von Personen unter 18 Jahren verboten (§ 5 Abs. 1 KCanG).
Weitergabe an Minderjährige ist strafbar
Die Weitergabe von Cannabis an Kinder oder Jugendliche ist strafbar. Das Ab- oder Weitergeben von Cannabis sieht nach § 34 Abs. 1 Nr. 7 KCanG Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Als besonders schwerer Fall gilt die Weitergabe an ein Kind oder einen Jugendlichen durch eine Person über 21 Jahre. Dann liegt der Strafrahmen bei drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 34 Abs. 3 KCanG).
Diese Regel gilt unabhängig davon, ob Geld fließt. Wer einem Jugendlichen Cannabis aus einem Club weitergibt, handelt strafbar, auch wenn er sich als Freund oder Helfer sieht. Weitere Informationen bietet der Artikel Wer macht sich strafbar, wenn er Minderjährigen Cannabis gibt?.
Was Eltern und Jugendliche wissen sollten
Jugendliche, die Interesse an einem Club haben, sollten wissen, dass die Altersgrenze klar ist. Eine Ausnahme für Eltern oder Freunde gibt es nicht. Das Interesse an der Gemeinschaft lässt sich mit anderen Angeboten erfüllen, etwa Sportvereinen, Jugendgruppen oder Projekten vor Ort.
Eltern können das Thema offen ansprechen und die Fakten nennen. Das BIÖG weist darauf hin, dass sich das junge Gehirn in einer wichtigen Entwicklungsphase befindet und Konsum diese Entwicklung beeinflussen kann.
Was passiert, wenn ein Club Minderjährige aufnimmt
Ein Club, der Minderjährige aufnimmt, verstößt gegen § 16 Abs. 1 KCanG. Das Gesetz knüpft die Zuverlässigkeit der vertretungsberechtigten Personen daran, dass sie die Pflichten und Verbote einhalten (§ 12 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b KCanG), die zuständige Behörde kann die Erlaubnis in bestimmten Fällen widerrufen (§ 15 KCanG). Wie sie im Einzelfall entscheidet, lässt sich allgemein nicht sagen. Wer Hinweise auf Minderjährige im Club bemerkt, sollte dem Vorstand Bescheid geben und die Beobachtung konkret schildern: Datum, Ort und Umstände.
Was du tun kannst, wenn ein Club dich anspricht
Wenn dich jemand zur Mitgliedschaft in einem Club drängt, solltest du hellhörig werden. Ein Club, der Minderjährige aufnimmt, verstößt gegen das Mindestalter. Sag Nein und erzähl es einer Vertrauensperson, etwa einem Elternteil, einer Lehrkraft oder einer Beratungsstelle.
Wenn dir eine erwachsene Person Cannabis gibt, macht sie sich nach § 34 KCanG strafbar. Besonders schwer wiegt der Fall, wenn die Person über 21 Jahre alt ist (§ 34 Abs. 3 KCanG).
Wo junge Menschen im Umfeld Hilfe finden
Wenn ein Jugendlicher in deinem Umfeld regelmäßig Cannabis konsumiert oder Kontakt zu Clubs sucht, ist ein Gespräch mit einer Beratungsstelle eine gute Idee. Dort werden Jugendliche und ihre Angehörigen ernst genommen, und es wird geprüft, welche Unterstützung passt.
Schulsozialarbeit und Jugendhilfe sind weitere Anlaufstellen. Sie kennen die Angebote vor Ort und können Wege aufzeigen, die über ein einzelnes Gespräch hinausgehen.
Wo du Hilfe bekommst
Wenn du unsicher bist, ob eine Mitgliedschaft in Frage kommt, hilft ein Gespräch mit einer Beratungsstelle. Das Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen zeigt Angebote in deiner Nähe. Den Wortlaut der Altersgrenze findest du auf gesetze-im-internet.de.
Häufige Fragen
Können Jugendliche unter 18 einem Cannabis Social Club beitreten?
Nein. Anbauvereinigungen dürfen nur Mitglieder haben, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 1 KCanG). Das Alter ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis oder ein anderes geeignetes amtliches Dokument nachzuweisen (§ 16 Abs. 4 KCanG). Nimmt ein Club Minderjährige auf, verstößt er gegen das Gesetz.
Dürfen Minderjährige das Gelände einer Anbauvereinigung betreten?
Nein. Der Zutritt zum befriedeten Besitztum ist für Personen unter 18 Jahren nach § 23 Abs. 1 KCanG ausgeschlossen. Das Gesetz kennt dafür keine Ausnahme. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit (§ 36 Abs. 1 Nr. 31 KCanG).