Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Welche Rechte und Pflichten haben Mitglieder?

Häufige Fragen

Welche Rechte haben Mitglieder einer Anbauvereinigung?

Die Rechte im Verein legt die Satzung fest, etwa Teilnahme an der Mitgliederversammlung und Mitsprache. Gesetzlich folgen unter anderem das Austrittsrecht (§ 39 BGB) und die Informationen bei der Weitergabe (§ 21 KCanG). Vor dem Beitritt solltest du die Satzung genau lesen, denn dort steht, welche Rechte für den konkreten Club gelten.

Muss ich Mitglied sein, um Cannabis aus einem Club zu erhalten?

Ja. Cannabis darf in einer Anbauvereinigung ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums durch Mitglieder an Mitglieder weitergegeben werden (§ 19 Abs. 2 KCanG). Dabei gelten die Mengengrenzen nach § 19 Abs. 3 KCanG. Wer nicht Mitglied ist, erhält im Club kein Cannabis.

Quellen

  1. KCanG § 16 Mitgliedschaft
  2. KCanG § 17 Anbau
  3. KCanG § 19 Abgabe
  4. KCanG § 5 Konsumverbot
  5. KCanG § 6 Werbe- und Sponsoringverbot
  6. KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  7. KCanG § 23 Kinder- und Jugendschutz
  8. KCanG § 24 Mitgliedsbeiträge
  9. KCanG § 29 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
  10. KCanG § 34 Strafvorschriften
  11. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften
  12. BGB § 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
  13. BGB § 39 Austritt aus dem Verein

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