Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Muss man in Deutschland wohnen, um Mitglied zu werden?

Häufige Fragen

Muss man in Deutschland wohnen, um Mitglied in einem Cannabis Club zu werden?

Ja. Nach § 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KCanG braucht man einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Das ist eine von mehreren Voraussetzungen, zu denen auch das Mindestalter von 18 Jahren gehört. Wer unsicher ist, ob seine Lebenslage darunter fällt, klärt das vor dem Beitritt mit dem Club oder einer Fachanwältin.

Gilt für Vereine eine Mindestmitgliedschaft?

Für Vereine nennt § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten. Frag den Club, wie er diese Regel auf neue Mitglieder anwendet, bevor du beitrittst. Wer schon weiß, dass er den Wohnort wechselt, sollte das vorab besprechen.

Bekomme ich als Mitglied größere Mengen als andere?

Nein, die Mitgliedschaft allein verändert die Mengen nicht. Nach § 19 Abs. 3 KCanG richten sich die zulässigen Mengen nach dem Alter. Mitglieder ab 21 Jahren dürfen höchstens 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Kalendermonat erhalten. Für Heranwachsende gelten höchstens 25 Gramm pro Tag und 30 Gramm pro Kalendermonat bei höchstens 10 Prozent THC.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 16
  2. Konsumcannabisgesetz § 19
  3. Konsumcannabisgesetz § 23
  4. KCanG § 1 (Begriffsbestimmungen)

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