Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Darf man in mehreren Clubs gleichzeitig Mitglied sein?

Häufige Fragen

Darf man zwei Cannabis Clubs gleichzeitig beitreten?

Nein. Eine Person darf nur in einer Anbauvereinigung Mitglied sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Wer aufgenommen werden will, muss schriftlich oder elektronisch versichern, in keiner anderen Anbauvereinigung Mitglied zu sein (§ 16 Abs. 3 KCanG). Eine bestehende Mitgliedschaft muss vorher enden.

Was passiert, wenn man aus Versehen in zwei Clubs eingetragen ist?

Dann liegt ein Verstoß gegen die Einmitgliedschaft vor, der eine Ordnungswidrigkeit sein kann (§ 36 Abs. 1 Nr. 9 KCanG). Kläre die Lage schriftlich mit beiden Clubs und entscheide, bei welchem die Mitgliedschaft bestehen bleibt. Eine rechtliche Einordnung des Einzelfalls gibt eine Anwältin oder ein Anwalt.

Gelten die Mengen für jede Mitgliedschaft einzeln?

Die Mengenregeln des § 19 KCanG gelten für Abgaben an Mitglieder. Da eine Person nur in einem Club Mitglied sein darf, kann sie auch nur aus einer Anbauvereinigung Mengen beziehen. Die Obergrenzen sind deshalb nicht über mehrere Clubs zu addieren.

Quellen

  1. Konsumcannabisgesetz § 16 auf gesetze-im-internet.de
  2. Konsumcannabisgesetz § 19 auf gesetze-im-internet.de
  3. KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  4. KCanG § 36 Bußgeldvorschriften

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