Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Was passiert, wenn ich aus Deutschland wegziehe?

Häufige Fragen

Kann ich Mitglied bleiben, wenn ich ins Ausland ziehe?

Mitglieder brauchen einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland (§ 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KCanG). Vereine müssen in der Satzung vorsehen, dass die Mitgliedschaft verloren geht, wenn das nicht mehr der Fall ist (§ 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG). Ob das auf dich zutrifft, hängt von deinem Einzelfall ab. Frag den Vorstand und bei Zweifeln die zuständige Behörde.

Gilt der Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands als Problem?

Nein, die Voraussetzung eines Wohnsitzes in Deutschland bleibt erfüllt. Du musst die Änderung dem Club aber unverzüglich mitteilen (§ 16 Abs. 4 Satz 2 KCanG). Beim Eigenanbau gilt, dass er nur am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt erlaubt ist (§ 9 Abs. 1 KCanG).

Quellen

  1. KCanG § 16: Anbauvereinigungen, Mitglieder
  2. KCanG § 9: Eigenanbau
  3. KCanG § 1 (Begriffsbestimmungen)
  4. KCanG § 17 (Gemeinschaftlicher Eigenanbau)
  5. KCanG § 19 (Weitergabe von Cannabis)

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