Anbauvereinigungen und Clubs · Mitgliedschaft und Regeln

Wie schützt ein Club seine Mitglieder vor Überkonsum?

Häufige Fragen

Wer ist im Club für den Gesundheitsschutz zuständig?

Der Vorstand ernennt ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Nach § 23 Abs. 4 KCanG ist diese Person Ansprechperson für Fragen der Suchtprävention und stellt sicher, dass der Club geeignete Maßnahmen trifft. Zusätzlich muss die Anbauvereinigung ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG). Den Namen des Präventionsbeauftragten erfährst du beim Vorstand.

Ab welcher Menge wird Cannabiskonsum für Mitglieder riskant?

Die Mengen des Gesetzes sind Obergrenzen. Das Risiko hängt außerdem von Alter, Häufigkeit und persönlicher Veranlagung ab. Wer Probleme im Alltag bemerkt, sollte die Konsumgewohnheiten prüfen und eine Beratungsstelle oder eine Ärztin oder einen Arzt fragen.

Quellen

  1. KCanG § 23: Pflichten der Anbauvereinigung
  2. KCanG § 19: Weitergabe an Mitglieder
  3. KCanG § 5: Konsumverbote
  4. BIÖG: Gefahren für Jugendliche
  5. BIÖG: Langfristige Risiken und Sucht
  6. drugcom: Hochpotenter Cannabis und Psychose
  7. drugcom: Bin ich abhängig von Cannabis?
  8. drugcom-Lexikon: Cannabis
  9. feel-ok: Mischkonsum
  10. KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis
  11. KCanG § 18 Qualitätssicherung
  12. KCanG § 21 Gesundheitsschutz bei der Weitergabe
  13. KCanG § 26 Dokumentations- und Berichtspflichten
  14. KCanG § 6 Werbe- und Sponsoringverbot

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