Wie kündigt man die Mitgliedschaft im Club?
Als Mitglied darfst du aus dem Verein austreten. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt dazu in § 39 Abs. 1: Die Mitglieder sind zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Wie du das formal machst, welche Form nötig ist und zu welchem Termin der Austritt wirkt, legt die Satzung deines Clubs fest. Der Ratgeber erklärt deshalb, worauf du in der Satzung achten solltest.
Das Recht zum Austritt
Das Recht zum Austritt gilt für jedes Vereinsmitglied (§ 39 Abs. 1 BGB). Es bedeutet nicht, dass du jede Verpflichtung sofort loswirst. Im Verein gelten die Regeln, die du beim Beitritt akzeptiert hast, bis zum wirksamen Austritt weiter. Wer den Austritt plant, sollte deshalb wissen, bis wann er wirksam wird und welche Pflichten bis dahin bestehen.
Nach § 39 Abs. 2 BGB kann die Satzung bestimmen, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist. Die Kündigungsfrist darf höchstens zwei Jahre betragen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die entsprechende Regel deiner Satzung. Die Erklärung kannst du gegenüber einem Mitglied des Vorstands abgeben (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB).
Was die Satzung regelt
Nach § 58 BGB soll die Satzung Bestimmungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder enthalten. Daraus folgt, dass der Verein seine Regeln schriftlich festlegt. Achte besonders auf folgende Punkte:
- In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
- Welche Frist gilt, und zu welchem Termin wirkt der Austritt?
- An wen ist die Erklärung zu richten?
- Gibt es Regeln für die Rückgabe von Unterlagen oder Schlüsseln, die zum Verein gehören?
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft
Nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG müssen Anbauvereinigungen, die Vereine sind, in ihrer Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Wie diese Mindestdauer im Einzelfall auf einen frühen Austritt wirkt, steht in deiner Satzung. Lies die Regel genau, wenn du in den ersten Monaten austreten möchtest.
Wohnsitz und Mitgliedschaft
Auch der Wohnsitz spielt eine Rolle. Die Mitgliedschaft setzt nach § 16 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KCanG einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland voraus. Für Vereine muss die Satzung vorsehen, dass die Mitgliedschaft endet, wenn sich Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr in Deutschland befinden (§ 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG). Eine Änderung des Wohnsitzes musst du dem Verein unverzüglich mitteilen (§ 16 Abs. 4 Satz 2 KCanG).
Schritt für Schritt zum Austritt
- Lies die Satzung und markiere die Regeln zu Form, Frist und Mindestdauer.
- Prüfe, ob du die Mindestdauer bereits erreicht hast oder ob die Satzung eine Ausnahme vorsieht.
- Formuliere die Erklärung klar, mit Datum und Unterschrift, und halte dich an die vorgeschriebene Form.
- Schicke die Erklärung auf dem in der Satzung genannten Weg und bewahre einen Nachweis auf.
- Kläre offene Pflichten wie Beiträge oder Mitarbeit bis zum Austrittstermin.
Wenn es Streit über den Austritt gibt
Manchmal sind Fristen oder Form nicht eindeutig, oder der Verein reagiert nicht. Dann hilft ein Gespräch mit dem Vorstand, und zwar schriftlich, damit du einen Nachweis hast. Wenn das nicht reicht, kann eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht einordnen, was gilt. Gerichte entscheiden im Einzelfall.
Aufbau eines Austrittsschreibens
Ein Austrittsschreiben braucht nur wenige Angaben: deinen Namen und deine Anschrift, das Datum, den Hinweis auf deine Mitgliedschaft und die Erklärung, dass du austrittst. Nenne den gewünschten Termin, wenn die Satzung einen Termin vorsieht. Unterschreibe das Schreiben und bewahre eine Kopie auf.
Offene Pflichten vor dem Austritt
Bis zum wirksamen Austritt bestehen Pflichten fort, zu denen Beiträge und Mitwirkung gehören können. Kläre vor der Kündigung, ob offene Zahlungen oder Aufgaben noch anstehen. Eine kurze Übersicht mit dem Vorstand verhindert Missverständnisse am Ende.
Nach dem Austritt
Nach dem wirksamen Austritt endet deine Mitgliedschaft, und du erhältst im Club kein Cannabis mehr. Der Verein muss die Weitergaben an dich weiterhin dokumentiert aufbewahren: Die Aufzeichnungen mit Name, Vorname, Geburtsjahr, Menge, THC-Gehalt und Datum bleiben fünf Jahre erhalten (§ 26 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 Satz 1 KCanG), die Selbstauskunft zur Mitgliedschaft in nur einem Club drei Jahre (§ 16 Abs. 3 Satz 2 KCanG). Zur übrigen Datenspeicherung gibt die Datenschutzerklärung des Vereins Auskunft. Gib Unterlagen oder Zugänge zurück, die der Verein verlangt, und bewahre deine Korrespondenz auf, falls später Fragen zu Beiträgen auftauchen.
Was du jetzt tun kannst
- Lies die Satzung vor dem Austritt vollständig.
- Kündige schriftlich, auch wenn die Satzung weitere Wege erlaubt, und bewahre den Nachweis auf.
- Kläre offene Beiträge und Pflichten, bevor der Austritt wirksam wird.
- Wenn du nicht weiterkommst, sprich mit einer Beratungsstelle.
Wie der Beitritt in einen Club abläuft, erklärt der Ratgeber zur Aufnahme in einen Club. Zu Beiträgen und ihrer Festlegung informiert der Ratgeber zu den Mitgliedsbeiträgen. Einen Überblick über alle Themen bietet der Ratgeber zu Anbauvereinigungen und Clubs.
Häufige Fragen
Darf ich aus einem Cannabis Club austreten?
Ja. Nach § 39 Abs. 1 BGB sind Mitglieder zum Austritt aus dem Verein berechtigt. Wie der Austritt formal erfolgt und wann er wirksam wird, regelt die Satzung deines Clubs. Lies die Satzung genau, bevor du deine Erklärung abgibst.
Gibt es eine Mindestdauer der Mitgliedschaft?
Ja. Vereine müssen nach § 16 Abs. 5 Satz 1 KCanG in ihrer Satzung eine Mindestdauer der Mitgliedschaft von drei Monaten vorsehen. Wie diese Regel auf einen frühen Austritt wirkt, steht in der Satzung deines Clubs. Nach § 39 Abs. 2 BGB darf eine Kündigungsfrist höchstens zwei Jahre betragen.
Was tun, wenn der Verein auf meine Kündigung nicht reagiert?
Bewahre einen Nachweis deiner schriftlichen Erklärung auf und frag den Vorstand schriftlich nach dem Stand. Wenn es keine Einigung gibt, hilft eine Beratungsstelle oder eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht. Gerichte entscheiden im Einzelfall.