Anbauvereinigungen und Clubs · Pflichten, Konzepte und Kontrollen

Welche Pflichten folgen aus dem Vereinsrecht?

Häufige Fragen

Welche Rechtsform muss ein Cannabis Social Club haben?

Anbauvereinigungen sind eingetragene nicht wirtschaftliche Vereine oder eingetragene Genossenschaften (§ 1 Nr. 13 KCanG). Für einen Verein gilt das BGB-Vereinsrecht, die Rechtsfähigkeit entsteht mit der Eintragung im Vereinsregister (§ 21 BGB).

Wer bestellt den Vorstand eines Clubs?

Den Vorstand bestellt die Mitgliederversammlung durch Beschluss (§ 27 Abs. 1 BGB). Die Vorstandsmitglieder sind unentgeltlich tätig. Die Einzelheiten zur Wahl und zur Abberufung regelt die Satzung des Vereins.

Kann man in mehreren Cannabis Clubs Mitglied sein?

Nein. Eine Person darf nur Mitglied in einer Anbauvereinigung sein (§ 16 Abs. 2 Satz 2 KCanG). Wer das missachtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 36 KCanG.

Quellen

  1. BGB § 21: Nichtwirtschaftlicher Verein
  2. BGB § 27: Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
  3. BGB § 31: Haftung des Vereins für Organe
  4. BGB § 31a: Haftungsbeschränkung für Organmitglieder
  5. KCanG § 1: Begriffsbestimmungen
  6. KCanG § 11: Erlaubnispflicht
  7. KCanG § 16: Mitgliedschaft
  8. KCanG § 23: Kinder- und Jugendschutz in Anbauvereinigungen
  9. KCanG § 36: Bußgeldvorschriften
  10. KCanG § 12
  11. KCanG § 24

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