Wie funktioniert die Mitgliederversammlung im Club?
Die Mitgliederversammlung ist das Gremium, in dem die Mitglieder eines Cannabis Social Clubs gemeinsam entscheiden. Nach § 32 Abs. 1 BGB werden die Angelegenheiten des Vereins durch Beschlussfassung in einer Versammlung der Mitglieder geordnet, soweit sie nicht vom Vorstand oder einem anderen Vereinsorgan zu besorgen sind. Wie diese Versammlung im Einzelnen abläuft, bestimmt die Satzung des jeweiligen Vereins.
Wie entstehen Beschlüsse?
Das Vereinsrecht stellt zwei Anforderungen an jeden Beschluss in der Versammlung. Sie gelten, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt (§ 40 BGB). Die erste betrifft die Einladung. Nach dem Wortlaut von § 32 Abs. 1 Satz 2 BGB ist zur Gültigkeit des Beschlusses erforderlich, dass der Gegenstand bei der Berufung bezeichnet wird. Wer eine Versammlung einlädt, muss also vorher sagen, worüber abgestimmt wird. Eine Abstimmung über Themen, die nicht angekündigt waren, ist deshalb riskant.
Die zweite Anforderung betrifft die Mehrheit. Nach § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wie die Einladung zu erfolgen hat, welche Frist gilt und wie protokolliert wird, steht in der Satzung. Die Berufung kann auch als hybride Versammlung vorgesehen werden, an der Mitglieder elektronisch teilnehmen (§ 32 Abs. 2 BGB). Ein Beschluss ist außerdem ohne Versammlung gültig, wenn alle Mitglieder in Textform zustimmen (§ 32 Abs. 3 BGB).
Die Versammlung ist in den Fällen zu berufen, die die Satzung bestimmt, und wenn das Interesse des Vereins es erfordert (§ 36 BGB). Verlangt der in der Satzung bestimmte Teil der Mitglieder, ersatzweise ein Zehntel, die Berufung schriftlich unter Angabe von Zweck und Gründen, muss der Vorstand die Versammlung berufen (§ 37 Abs. 1 BGB).
Was zur Einladung gehört
Eine gute Einladung nennt Ort, Zeit und die Tagesordnung. Die Tagesordnung sollte jeden Punkt so beschreiben, dass Mitglieder erkennen, worüber sie entscheiden. Begriffe wie „Verschiedenes“ ersetzen keine Bezeichnung des Gegenstands. Wer ein Thema einbringen möchte, sollte es vorher dem Vorstand mitteilen, damit es auf die Tagesordnung kommt.
Was die Versammlung entscheiden kann
Die Mitgliederversammlung ordnet die Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht der Vorstand oder ein anderes Organ zuständig ist. Zwei Punkte regelt das BGB selbst, wiederum vorbehaltlich anderer Satzungsregeln (§ 40 BGB): Der Vorstand wird durch Beschluss der Mitgliederversammlung bestellt (§ 27 Abs. 1 BGB), und eine Satzungsänderung braucht eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BGB). Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich (§ 33 Abs. 1 Satz 2 BGB). Welche weiteren Themen die Versammlung entscheidet, regelt die Satzung. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und setzt die Beschlüsse um.
Im Club hat der Verein eine Verantwortung für den Jugend- und Gesundheitsschutz. Anbauvereinigungen müssen zu einem umfassenden Jugend- und Gesundheitsschutz beitragen (§ 23 Abs. 4 KCanG). Der Vorstand ernennt dafür einen Präventionsbeauftragten (§ 23 Abs. 4 KCanG). Außerdem muss der Club ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept erstellen (§ 23 Abs. 6 KCanG). Was dazu im Club konkret gehört, beschreibt der Ratgeber unter Wie schützt ein Club seine Mitglieder vor Überkonsum?
Was das KCanG für Beschlüsse bedeutet
Bei Beschlüssen zu Satzung und Vorstand setzt das KCanG Grenzen. Die Satzung muss unter anderem als Zweck ausschließlich den gemeinschaftlichen Eigenanbau, die Weitergabe an Mitglieder zum Eigenkonsum, die Information über Suchtprävention und die Weitergabe von Vermehrungsmaterial vorsehen sowie eine Mindestmitgliedschaft von drei Monaten, ein Mindestalter von 18 Jahren und den Bezug zu einem Wohnsitz in Deutschland (§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KCanG). Vorstandsmitglieder müssen Mitglieder der Anbauvereinigung sein (§ 16 Abs. 6 KCanG) und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Ändert sich der Vorstand, muss der Verein das der Erlaubnisbehörde unverzüglich, spätestens einen Monat nach Eintritt der Rechtskraft, mitteilen (§ 11 Abs. 6 KCanG).
Stimmrecht und Interessenkonflikte
Nicht jedes Mitglied darf bei jedem Thema mitstimmen. Nach § 34 BGB regelt das Gesetz, wann ein Mitglied bei einer Abstimmung nicht stimmberechtigt ist. Das betrifft etwa Beschlüsse über ein Rechtsgeschäft mit dem Mitglied oder über die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen dem Mitglied und dem Verein. Wer persönlich betroffen ist, sollte das vor der Abstimmung ansprechen.
Darüber hinaus bestimmt die Satzung, wer stimmberechtigt ist und ob ein Stimmrecht an Bedingungen geknüpft ist. Im Cannabis Social Club dürfen nur Personen Mitglied sein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 16 Abs. 1 KCanG). Minderjährige können also nicht mitstimmen.
Wer darf teilnehmen?
Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Vereins. Ob und wie Gäste zugelassen werden, regelt die Satzung. Unabhängig davon gilt: Personen unter 18 Jahren darf der Club keinen Zutritt zu seinem befriedeten Besitztum gewähren (§ 23 Abs. 1 KCanG).
Was du vor einer Versammlung tun kannst
Wer an einer Versammlung teilnimmt, sollte die Einladung und die Tagesordnung genau lesen. Fragen lassen sich am besten vorher schriftlich an den Vorstand richten. Wer ein eigenes Thema einbringen möchte, nennt es im Antrag mit konkreter Formulierung. So kann die Versammlung darüber beschließen, ohne dass die Einladung angegriffen werden kann.
Was in der Versammlung zählt
In der Versammlung zählt, was beschlossen wird und wie. Es ist deshalb hilfreich, Argumente sachlich vorzutragen und das Ergebnis der Abstimmung festzuhalten. Ein Beschluss, der nach der Satzung zustande gekommen ist, bindet den Verein. Wer einen Beschluss für falsch hält, sollte das in einer späteren Versammlung ansprechen und nicht eigenmächtig handeln.
Wenn es Streit über einen Beschluss gibt
Zuerst die Satzung prüfen. Danach das Gespräch mit dem Vorstand suchen und den Vorgang schriftlich festhalten. Bei rechtlichen Fragen zu Vereinsbeschlüssen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Vereinsrecht. Gerichte entscheiden im Einzelfall, eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt kann das einordnen.
Was du konkret tun kannst
- Satzung zu Einladung, Frist und Stimmrecht vor dem ersten Termin lesen.
- Themen, die dich betreffen, rechtzeitig schriftlich an den Vorstand geben.
- Nachfragen, wie Beschlüsse dokumentiert werden.
- Bei Unsicherheit zu Vereinsrecht eine Beratung in Anspruch nehmen.
Häufige Fragen
Wie viele Stimmen braucht ein Beschluss in der Mitgliederversammlung?
Nach § 32 Abs. 1 Satz 3 BGB entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Zusätzlich muss der Gegenstand des Beschlusses bei der Einladung bezeichnet sein. Die genaue Form und die Fristen regelt die Satzung des jeweiligen Clubs.
Darf ich bei der Mitgliederversammlung über jedes Thema abstimmen?
Nur über Themen, die auf der Tagesordnung stehen und in der Einladung bezeichnet sind. Wer persönlich betroffen ist, darf bei einem Rechtsgeschäft oder einem Rechtsstreit mit dem Verein nach § 34 BGB nicht mitstimmen. Weitere Einzelheiten stehen in der Satzung.
Quellen
- BGB § 32: Mitgliederversammlung
- BGB § 34: Stimmrecht
- KCanG § 16: Anbauvereinigungen, Mitglieder
- KCanG § 23: Pflichten der Anbauvereinigung
- BGB § 33 Satzungsänderung
- BGB § 36 Berufung der Mitgliederversammlung
- BGB § 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
- BGB § 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
- KCanG § 11 Erlaubnispflicht
- KCanG § 12 Versagung der Erlaubnis